Gesundheit heute

Gesund leben: Familienplanung

Familienplanung

Sexualität auszuleben, ohne dabei Kinder zu zeugen - das war schon immer ein menschliches Ansinnen. Allerdings standen Jahrhunderte lang keine sicheren Verhütungsmethoden zur Verfügung. Rund 40 Jahre nach Einführung der Antibabypille ist Empfängnisverhütung dagegen so selbstverständlich, dass Kriterien wie Bequemlichkeit, Kosten oder Natürlichkeit bei der Auswahl der Methode in den Mittelpunkt rücken. Wir haben für Sie alles Wichtige zu den einzelnen Verfahren zusammengestellt - von der Wirkungsweise über die Vor- und Nachteile bis hin zu den Kosten.
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Verordnung auf Grünem Rezept

Die Ärzt*in kann rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen.

Verordnung auf Grünem Rezept

Viele Krankenkassen erstatten Anteil

Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von Ärzt*innen auf dem Grünen Rezept verordnet. Die Kosten trägt jedoch oft die Verbraucher*in. Unter bestimmten Bedinungen übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten.

Grünes Rezept hat viele Vorteile

Fast die Hälfte aller Arzneimittel in Apotheken kaufen Kund*innnen ohne Rezept. Viele davon wurden jedoch auf einem Grünen Rezept zuvor von der Ärzt*in verordnet. Laut Apotheker Stefan Fink hat das Grüne Rezept viele Vorteile: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“

Informationen bei der Krankenkasse einholen

Viele Krankenkassen erstatten pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Schwangere erhalten noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure. Allerdings hat jede Krankenkasse eigene Regeln für die Erstattung der Kosten. Funke weiß: "Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet“. Verbraucher*innen informieren sich deshalb am besten vorher bei ihrer Krankenkasse über die Erstattung. 

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Von: Simone Lang; Bild: Atstock Productions/Shutterstock.com