Gesundheit heute

IGeL: Wo die Grenzen sind

Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.

Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.

Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.

  • IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.

  • Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
    • Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
    • Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
    • Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
    • Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
    • Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

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Masern auf dem Vormarsch

Die Masernimpfung kann gut mit anderen Impfungen kombiniert werden.

Masern auf dem Vormarsch

Impfen tut Not!

Masern sind hochansteckend und gefährlich. Und in Europa wieder auf dem Vormarsch. Als Ursache dafür sehen Expert*innen den Rückgang der Impfraten.

Schwere Komplikationen möglich

Masern gehören zu den typischen Kinderkrankheiten. Doch immer häufiger befällt das Masernvirus auch Jugendliche und Erwachsene. Bei ihnen ist der Verlauf meist deutlich schwerer als bei kleinen Kindern. Es drohen vermehrt Komplikationen wie Lungen- oder Gehirnentzündung. In seltenen Fällen kommt es noch Jahre nach der Erkrankung zu einer sklerosierenden Panenzephalitis, einer Gehirnentzündung, die immer tödlich verläuft.

30000 gemeldete Fälle im Jahr 2023 in Europa

Die Masernimpfung hat dazu geführt, dass sich immer weniger Menschen mit dem Masernvirus anstecken. Außerdem schützt die Impfung vor schweren Verläufen, sodass weniger Erkrankte daran sterben. Doch jetzt schlagen die Behörden Alarm: Bereits letztes Jahr sind die Fälle an Maserninfektionen in Europa stark angestiegen. Aus 40 der 53 EU-Länder wurden dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) über 30000 Fälle gemeldet. Österreich und Rumänien gehören zu den am stärksten betroffenen Ländern - in Rumänien kam es sogar zu sechs Todesfällen.

Durchimpfungsrate zu niedrig

Doch bei diesen Masernausbrüchen wird es wohl nicht bleiben. Das ECDC geht davon aus, dass die Zahl der Masernfälle in den nächsten Monaten weiter steigen wird. Ursache ist laut ECDC die Impfmüdigkeit der Bevölkerung. Wenn nicht möglichst alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft werden, sinkt die Durchimpfungsrate. Die muss über 95 % liegen, um eine Verbreitung von Masern zu verhindern. Das bedeutet, dass von 100 Kindern mindestens 95 gegen Masern geimpft sein müssen. In Deutschland ist dies bei den Kindern bis zur Einschulung nur in Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.

Kinderärzt*innen und Robert Koch-Institut mahnen deshalb immer wieder, die Impftermine wahrzunehmen. Die STIKO empfiehlt die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Die erste Impfung soll zwischen dem 11. und dem 14. Monat erfolgen, die zweite als Auffrischung im Alter von 15 bis 23 Monaten.

Auch Erwachsene impfen!

Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie geimpft worden sind oder nicht, wird ebenfalls die Impfung empfohlen. Ältere Personen benötigen sie nicht – denn sie haben die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst durchgemacht.

Quellen: www.kinderaerzte-im-netz.de, RKI

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Oksana Kuzmina / Alamy / Alamy Stock Photos