Gesundheit heute

IGeL: Wo die Grenzen sind

Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.

Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.

Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.

  • IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.

  • Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
    • Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
    • Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
    • Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
    • Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
    • Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

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Diese Impfungen braucht man über 60

Ein guter Impfschutz ist auch für Senioren unerlässlich.

Diese Impfungen braucht man über 60

STIKO empfiehlt

Nicht nur die Coronaimpfung ist wichtig. Um rundum geschützt zu sein, müssen alle Impflücken geschlossen werden. Das gilt besonders für Senior*innen, denn sie sind aufgrund von Begleiterkrankungen oft anfälliger für Infektionen und schwere Verläufe.

6 Impfungen sollten es sein

Neben der Coronaimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) folgende sechs Impfungen für Über-60-Jährige:

  • Grippeimpfung. Obenan steht die jährliche Impfung gegen die Grippe. Die STIKO emfiehlt für Seniore*innen einen vierfachen Hochdosiswirkstoff, der noch wirksamer sein soll als die Standard-Grippeimpfstoffe. Allerdings ist dabei auch mit einer erhöhten Rate an lokalen Hautreaktionen zu rechnen. Wer sich gegen Grippe impfen lässt, schlägt auch dem Coronavirus ein Schnippchen: US-Forscher*innen haben herausgefunden, dass Covid-19-Patient*innen, die vor der Erkrankung gegen Grippe geimpft worden waren, seltener schwere Komplikationen wie Thrombosen, Schlaganfälle oder Sepsis hatten. Die Coronaimpfung ersetzt eine Grippeimpfung natürlich trotzdem nicht!
  • Pneumokokkenimpfung. Die Impfung gegen Pneumokokken gehört ebenfalls zu den Standardimpfungen für Menschen über 60. Für Senior*innen wird der Pneumokokkenimpfstoff empfohlen, der gegen 23 Pneumokokken-Typen wirkt, die sogenannte 23-valente Pneumokokken-Polysaccharid-Vakzine (PPSV23). Geimpft werden soll alle 6 Jahre.
  • Impfungen gegen Keuchhusten, Diphterie und Tetanus. Diese drei Impfungen gehören bei Jung und Alt zur gesunden Grundausrüstung. Deshalb werden sie auch für Über-60-Jährige empfohlen. Sie sind regelmäßig alle zehn Jahre aufzufrischen. Mit der Tdap-Kombinationsimpfung lässt sich das einfach mit einer einzigen Spritze erledigen. Wer noch nicht gegen Keuchhusten geimpft wurde, bekommt diesen Impfstoff einzeln als Neuimpfung und Tetanus-Diphtherie als Kombiimpfung verabreicht.
  • Herpes-Zoster-Impfung. Relativ neu ist die Impfung gegen die Gürtelrose (Herpes Zoster). Die STIKO empfiehlt den Herpes-zoster-Subunit-Totimpfstoff allgemein ab dem 60. Lebensjahr. Menschen mit Erkrankungen, die das Immunsysrtem beeinträchtigen (z. B. Diabetes, AIDS, rheumatoider Arthritis oder chronischen Lungenerkrankungen) auch schon früher. Die Zosterimpfung wird zweimalig mit einem Abstand von zwei bis sechs Monaten verabreicht, eine Auffrischung empfiehlt die STIKO momentan nicht.

Übrigens: Auch einige Apotheken bieten die Impfung gegen Grippe und COVID-19 an. Informationen über teilnehmende Apotheken erhalten Sie vor Ort oder auf der Homepage des Apothekenmanagers.

Quellen: RKI, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: oneinchpunch/shutterstock.com