Gesundheit heute

IGeL: Wo die Grenzen sind

Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.

Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.

Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.

  • IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.

  • Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
    • Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
    • Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
    • Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
    • Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
    • Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

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Fernreisen mit Diabetes

Auf Reisen sollten Diabetiker*innen ihren Blutzucker am besten alle zwei Stunden kontrollieren.

Fernreisen mit Diabetes

Medikamente & Co. richtig aufbewahren

Nicht wenige Menschen mit Diabetes mellitus verzichten aus Sorge vor Komplikationen auf eine Urlaubsreise ins Ausland. Doch bei guter Planung sind die Sorgen unbegründet. Was Patient*innen beachten müssen.

Blutzucker alle zwei Stunden kontrollieren

„Exotische Fernreisen stellen für Menschen mit Diabetes heutzutage kein Problem mehr da“, beruhigt die Diabetesberaterin Aline Didas. „Der Planungsaufwand einer Reise bei einer chronischen Erkrankung wie Diabetes ist höher als bei stoffwechselgesunden Menschen. Aber wenn sie gut geplant ist, steht der Reise nichts mehr im Weg.“

Besonders bei entfernten Zielen gibt es einiges zu beachten. Erst einmal muss der Rhythmus der Insulinzufuhr der neuen Zeitzone angepasst werden. Vorab dabei helfen können eine entsprechend geschulte Ärzt*in oder eine Diabetesberater*in. Die ungewohnte Umgebung und ein möglicher Jetlag sorgen häufig für Stress, der sich auf den Blutzuckerspiegel auswirkt – ebenso wie das Klima und die Essensgewohnheiten im Urlaubsland. „Reisende sollten ihren Blutzucker alle zwei Stunden kontrollieren, um einer Stoffwechselentgleisung rechtzeitig vorzubeugen“, rät Didas.

Bescheinigung für Beförderung im Handgepäck nötig

Wichtig sind auch richtiger Transport und Lagerung der benötigten Utensilien. Bei Flugreisen benötigen Diabetes-Patient*innen eine Bescheinigung zum Mitführen von Spritzen, Pens, Ampullen und Insulin im Handgepäck. Achtung: Im Frachtraum gefriert das Insulin und wird unbrauchbar. Am Urlaubsort müssen Teststreifen, Blutzuckermessgeräte und Medikamente vor starker Sonneneinstrahlung geschützt und daher am besten in einem Kühlschrank (zum Beispiel in der Minibar) oder in einer speziellen Kühltasche oder Styroporbox gelagert werden.

Notfall-Dokumente in der Landessprache mitführen

Für den Notfall empfiehlt es sich, stets einen internationalen Diabetes-Pass oder ein Dokument in der jeweiligen Landessprache, das über die bestehende Erkrankung Auskunft gibt, bei sich zu tragen.

Einen Diabetikerausweis in mehreren Sprachen finden Sie hier.

Eine ärztliche Bescheinigung für Flugreisen oder Grenzkontrollen finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Diabeteshilfe

Von: Leonard Olberts; Bild: xMaskotx/imago-images.de