Gesundheit heute

IGeL: Wo die Grenzen sind

Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.

Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.

Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.

  • IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.

  • Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
    • Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
    • Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
    • Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
    • Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
    • Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

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Pneumokokken-Impfung

Menschen über 60 Jahre sind besonders anfällig für schwere Verläufe von Pneumokokken-Infektionen.

Pneumokokken-Impfung

Pneumokokken sind Bakterien, die Erkrankungen wie Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und seltener Hirnhautentzündungen hervorrufen.

Wo und wie kann ich mit Pneumokokken anstecken?

Pneumokokken kommen auch bei gesunden Menschen in den oberen Atemwegen vor. Nur bestimmte Stämme verursachen schwere Krankheitsverläufe und das vor allem bei Menschen, deren Immunsystem (noch) schwach ist. Dazu zählen zum Beispiel kleine Kinder, Menschen über 60 Jahre oder Personen mit Vorerkrankungen.

Pneumokokken gelangen zum Beispiel in kleinsten Tröpfchen beim Sprechen oder Husten in die Luft und kommen von dort auf die Mund- und Nasenschleimhäute anderer Personen (Tröpfcheninfektion). Sie werden aber auch über direkten Kontakt übertragen (Händeschütteln, Küssen) oder über Gegenstände (Türklinken).

Welche Symptome verursacht eine Pneumokokken-Infektion?

Die Symptome bei Pneumokokken-Erkrankten sind davon abhängig, welches Organ befallen ist: So zeigt sich eine Mittelohrentzündung durch Ohrenschmerzen, eine Entzündung der Atemwege durch Husten und eine Lungenentzündung durch Atemnot. Fieber ist ein häufiges Symptom, das allerdings gerade bei älteren Menschen oft fehlt.

Wer sollte sich gegen Pneumokokken impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für bestimmte, besonders gefährdete Personengruppen, etwa Säuglinge (ab 2 Monaten), Menschen über 60 Jahren oder Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Wie oft und mit welchem Impfstoff geimpft wird, hängt von der jeweiligen Personengruppe ab. Säuglinge erhalten zum Beispiel 3 Impfdosen. Menschen über 60 Jahren oder Erwachsene mit einer chronischen Erkrankung erhalten eine Impfdosis. Die unterschiedlichen Impfstoffe schützen gegen unterschiedliche Untergruppen von Pneumokokken (diese nennt man auch Pneumokokken-Serotypen).

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | Aktualisiert von Sara Steer; Bild: mauritius images / Fabio camandona / Alamy / Alamy Stock Photos