Gesundheit heute

Professionelle Zahnreinigung und Versiegelung

„Nach dem Naschen, nach dem Essen, Zähneputzen nicht vergessen“ - Schon als Kind lernen die meisten, dass regelmäßiges Zähneputzen Zähne und Zahnfleisch schützt. Die Zahnbürste entfernt nämlich Zahnbelag, der aus Bakterien und ihren Stoffwechselprodukten besteht. Dieser Belag greift Zähne und Zahnfleisch an. Die Folge sind Karies und Entzündungen des Zahnfleischs (Gingivitis), die sich im Extremfall bis zum Knochen ausbreiten können (Parodontitis).

Das Problem: Trotz gründlicher Mundpflege bleibt der Zahnbelag an den schwer zugänglichen Stellen haften. Nach einiger Zeit entwickelt er sich zu Zahnstein, der nur in der Zahnarztpraxis wieder entfernt werden kann. Deshalb bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einmal pro Jahr die Entfernung von Zahnstein.

Eine professionelle Zahnreinigung verspricht eine umfänglichere Reinigung als die durch die Krankenkassen bezahlte Zahnsteinentfernung. Allerdings müssen Patient*innen die Kosten von circa 80 – 120 Euro selbst tragen. Damit zählt die professionelle Zahnreinigung zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Bei der professionellen Zahnreinigung werden alle Zahnoberflächen in mehreren Schritten erst gereinigt, dann poliert und meist noch fluoridiert.

  1. Reinigung: Spezialinstrumente wie Schall- oder Pulverstrahlreiniger entfernen Zahnbelag und Zahnstein. Der Pulverstrahlreiniger sprüht ein Gemisch aus Salz und Wasser auf die Zahnoberflächen und reinigt sie so auch in den Vertiefungen gründlich. Für die Zahnzwischenräume kommen Interdentalbürsten und Zahnseide zum Einsatz. Mit speziellen Handinstrumenten aus Metall erreicht die Fachkraft selbst schwer zugängliche Stellen.
  2. Polieren: Die Politur entfernt verbliebende raue Stellen und glättet die Zahnoberfläche. Die glatte Zahnoberfläche hat den Vorteil, dass sich neue Beläge nur schwer bilden.
  3. Fluoridieren: Das Auftragen von fluoridhaltiger Paste stärkt den Zahn und schützt ihn vor Karies.

Wichtiger Bestandteil der professionellen Zahnreinigung ist auch die Beratung über Mundhygiene durch die Fachkraft. Hier hat die Patient*in die Möglichkeit, Fragen über Mundspülung, Zahnseide und Co. zu stellen.

Ziel der professionellen Zahnreinigung ist die Vorbeugung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis. Angenehmer Nebeneffekt: Die Reinigung entfernt Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Rotwein. Viele Zahnärzt*innen empfehlen, die Zahnreinigung alle 3-6 Monate vorzunehmen. Bei einem individuell hohen Risiko für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen auch häufiger.

Ob die professionelle Zahnreinigung notwendig ist, ist unter Expert*innen umstritten. Der IGeL-Monitor, der vom Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht wird, nahm 2012 eine umfängliche Auswertung der aktuellen wissenschaftliche Datenlage vor. Das Ergebnis: Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung ist unklar, denn die Studien wiesen erhebliche Mängel in der Durchführung auf. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist von dem Verfahren jedoch überzeugt und empfiehlt den Gang zur professionellen Reinigung ihren Patient*innen dringend. Bis der Nutzen der professionellen Zahnreinigung abschließend bewertet werden kann, werden jedoch noch weitere Studien benötigt.

Eine Versiegelung (Fissurenversiegelung) schützt die Kauflächen der Zähne vor Karies. Gerade die Backenzähne und Mahlzähne haben auf ihrer Oberseite mehrere Höcker und viele kleine, zerklüftete Furchen – sie heißen fachsprachlich Fissuren –, die mit der Zahnbürste kaum zu erreichen sind.

Bei der Versiegelung wird zunächst die Zahnoberfläche gereinigt und anschließend getrocknet. Dann trägt der Zahnarzt einen sehr dünnflüssigen Kunststoff auf, der die kleinen Gräben und Furchen auffüllt. Der Kunststoff wird mit einem Haftvermittler am Zahn befestigt und mit Blaulichtlampen gehärtet (Komposit). Die Haltbarkeit einer Versiegelung beträgt 2–5 Jahre, in dieser Zeit sind die Zähne deutlich unempfindlicher gegen Karies. Versiegeln kann die Zahnärzt*in grundsätzlich jeden gesunden Backenzahn, auch wenn die Patient*in schon älter ist. Allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur für Patient*innen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren und nur für die Backenzähne. 

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen, Thilo Machotta, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer.
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Masern auf dem Vormarsch

Die Masernimpfung kann gut mit anderen Impfungen kombiniert werden.

Masern auf dem Vormarsch

Impfen tut Not!

Masern sind hochansteckend und gefährlich. Und in Europa wieder auf dem Vormarsch. Als Ursache dafür sehen Expert*innen den Rückgang der Impfraten.

Schwere Komplikationen möglich

Masern gehören zu den typischen Kinderkrankheiten. Doch immer häufiger befällt das Masernvirus auch Jugendliche und Erwachsene. Bei ihnen ist der Verlauf meist deutlich schwerer als bei kleinen Kindern. Es drohen vermehrt Komplikationen wie Lungen- oder Gehirnentzündung. In seltenen Fällen kommt es noch Jahre nach der Erkrankung zu einer sklerosierenden Panenzephalitis, einer Gehirnentzündung, die immer tödlich verläuft.

30000 gemeldete Fälle im Jahr 2023 in Europa

Die Masernimpfung hat dazu geführt, dass sich immer weniger Menschen mit dem Masernvirus anstecken. Außerdem schützt die Impfung vor schweren Verläufen, sodass weniger Erkrankte daran sterben. Doch jetzt schlagen die Behörden Alarm: Bereits letztes Jahr sind die Fälle an Maserninfektionen in Europa stark angestiegen. Aus 40 der 53 EU-Länder wurden dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) über 30000 Fälle gemeldet. Österreich und Rumänien gehören zu den am stärksten betroffenen Ländern - in Rumänien kam es sogar zu sechs Todesfällen.

Durchimpfungsrate zu niedrig

Doch bei diesen Masernausbrüchen wird es wohl nicht bleiben. Das ECDC geht davon aus, dass die Zahl der Masernfälle in den nächsten Monaten weiter steigen wird. Ursache ist laut ECDC die Impfmüdigkeit der Bevölkerung. Wenn nicht möglichst alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft werden, sinkt die Durchimpfungsrate. Die muss über 95 % liegen, um eine Verbreitung von Masern zu verhindern. Das bedeutet, dass von 100 Kindern mindestens 95 gegen Masern geimpft sein müssen. In Deutschland ist dies bei den Kindern bis zur Einschulung nur in Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.

Kinderärzt*innen und Robert Koch-Institut mahnen deshalb immer wieder, die Impftermine wahrzunehmen. Die STIKO empfiehlt die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Die erste Impfung soll zwischen dem 11. und dem 14. Monat erfolgen, die zweite als Auffrischung im Alter von 15 bis 23 Monaten.

Auch Erwachsene impfen!

Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie geimpft worden sind oder nicht, wird ebenfalls die Impfung empfohlen. Ältere Personen benötigen sie nicht – denn sie haben die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst durchgemacht.

Quellen: www.kinderaerzte-im-netz.de, RKI

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Oksana Kuzmina / Alamy / Alamy Stock Photos