Gesundheit heute

Röteln-Impfung

Röteln-Viren verursachen bei Kindern eine eher harmlose Erkrankung mit Erkältungssymptomen und den typischen roten Hautflecken. Bei Schwangeren droht bei einer Ansteckung allerdings die folgenschwere Rötelnembryopathie. Dabei kommt es zu Missbildungen beim Baby sowie Fehl- und Frühgeburten.

Wo und wie kann ich mich mit Röteln anstecken?

Röteln-Viren gibt es auf der ganzen Welt. Die Viren verbreiten sich über kleinste Tröpfchen in der Luft, die zum Beispiel beim Husten oder Niesen in die Umwelt gelangen (Tröpfcheninfektion).

Welche Symptome verursachen Röteln?

Das typische Symptom einer Röteln-Erkrankung im Kindesalter sind rote Hautflecken, die sich auf dem ganzen Körper ausbreiten. Hinzu kommen Erkältungssymptome wie leichtes Fieber und Schnupfen. Mit zunehmendem Alter verläuft die Erkrankung schwerer, dann können auch Gelenkentzündungen oder selten Entzündungen von Ohr, Herz oder Gehirn auftreten. Gefürchtet ist die Röteln-Infektion vor allem bei Schwangeren. Dann droht die konnatale Rötelnembryopathie (CRS). Das Virus geht dabei auf das ungeborene Kind über und verursacht in den ersten Schwangerschaftsmonaten fast immer Fehlbildungen beim Kind, etwa Taubheit, Herzfehler oder einen Grauen Star (Katarakt). Auch Fehl- oder Frühgeburten sind häufig.

Die WHO hat es sich zum Ziel gesetzt, die Röteln mithilfe der Impfung auszurotten – und zwar vor allem, um die Rötelnembryopathie zu verhindern. In der amerikanischen WHO-Region ist das bereits gelungen. Auch in Europa sind die Röteln-Fälle stark zurückgegangen.

Wer sollte sich gegen Röteln impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Röteln-Impfung als Standardimpfung allen Kindern im Alter von 11–15 Monaten. Die zweite Dosis wird frühestens vier Wochen nach der ersten Dosis verabreicht. Es gibt keinen einzelnen Impfstoff gegen Röteln. Verimpft werden Kombinationsimpfstoffe, die gleichzeitig vor Masern, Mumps, Röteln und, wenn gewünscht, vor Windpocken (Varizellen) schützen (MMR- oder MMRV-Impfstoff).

Die Impfung lässt sich auch im Erwachsenenalter nachholen. Das wird vor allem Personen bestimmter Berufsgruppen empfohlen, zum Beispiel medizinischen Fachkräften oder bei einer Tätigkeit in Gemeinschaftsunterkünften.

Hat eine Frau keinen ausreichenden Impfschutz, ist eine Nachhol-Impfung in der Schwangerschaft leider nicht möglich. Geraten wird, sich dann im späten Wochenbett impfen zu lassen.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Sara Steer
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Schwere Komplikationen möglich

Masern gehören zu den typischen Kinderkrankheiten. Doch immer häufiger befällt das Masernvirus auch Jugendliche und Erwachsene. Bei ihnen ist der Verlauf meist deutlich schwerer als bei kleinen Kindern. Es drohen vermehrt Komplikationen wie Lungen- oder Gehirnentzündung. In seltenen Fällen kommt es noch Jahre nach der Erkrankung zu einer sklerosierenden Panenzephalitis, einer Gehirnentzündung, die immer tödlich verläuft.

30000 gemeldete Fälle im Jahr 2023 in Europa

Die Masernimpfung hat dazu geführt, dass sich immer weniger Menschen mit dem Masernvirus anstecken. Außerdem schützt die Impfung vor schweren Verläufen, sodass weniger Erkrankte daran sterben. Doch jetzt schlagen die Behörden Alarm: Bereits letztes Jahr sind die Fälle an Maserninfektionen in Europa stark angestiegen. Aus 40 der 53 EU-Länder wurden dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) über 30000 Fälle gemeldet. Österreich und Rumänien gehören zu den am stärksten betroffenen Ländern - in Rumänien kam es sogar zu sechs Todesfällen.

Durchimpfungsrate zu niedrig

Doch bei diesen Masernausbrüchen wird es wohl nicht bleiben. Das ECDC geht davon aus, dass die Zahl der Masernfälle in den nächsten Monaten weiter steigen wird. Ursache ist laut ECDC die Impfmüdigkeit der Bevölkerung. Wenn nicht möglichst alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft werden, sinkt die Durchimpfungsrate. Die muss über 95 % liegen, um eine Verbreitung von Masern zu verhindern. Das bedeutet, dass von 100 Kindern mindestens 95 gegen Masern geimpft sein müssen. In Deutschland ist dies bei den Kindern bis zur Einschulung nur in Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.

Kinderärzt*innen und Robert Koch-Institut mahnen deshalb immer wieder, die Impftermine wahrzunehmen. Die STIKO empfiehlt die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Die erste Impfung soll zwischen dem 11. und dem 14. Monat erfolgen, die zweite als Auffrischung im Alter von 15 bis 23 Monaten.

Auch Erwachsene impfen!

Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie geimpft worden sind oder nicht, wird ebenfalls die Impfung empfohlen. Ältere Personen benötigen sie nicht – denn sie haben die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst durchgemacht.

Quellen: www.kinderaerzte-im-netz.de, RKI

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Oksana Kuzmina / Alamy / Alamy Stock Photos