Gesundheit heute

Professionelle Zahnreinigung und Versiegelung

„Nach dem Naschen, nach dem Essen, Zähneputzen nicht vergessen“ - Schon als Kind lernen die meisten, dass regelmäßiges Zähneputzen Zähne und Zahnfleisch schützt. Die Zahnbürste entfernt nämlich Zahnbelag, der aus Bakterien und ihren Stoffwechselprodukten besteht. Dieser Belag greift Zähne und Zahnfleisch an. Die Folge sind Karies und Entzündungen des Zahnfleischs (Gingivitis), die sich im Extremfall bis zum Knochen ausbreiten können (Parodontitis).

Das Problem: Trotz gründlicher Mundpflege bleibt der Zahnbelag an den schwer zugänglichen Stellen haften. Nach einiger Zeit entwickelt er sich zu Zahnstein, der nur in der Zahnarztpraxis wieder entfernt werden kann. Deshalb bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten einmal pro Jahr die Entfernung von Zahnstein.

Eine professionelle Zahnreinigung verspricht eine umfänglichere Reinigung als die durch die Krankenkassen bezahlte Zahnsteinentfernung. Allerdings müssen Patient*innen die Kosten von circa 80 – 120 Euro meist selbst tragen. Damit zählt die professionelle Zahnreinigung zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Bei der professionellen Zahnreinigung werden alle Zahnoberflächen in mehreren Schritten erst gereinigt, dann poliert und meist noch fluoridiert.

  1. Reinigung: Spezialinstrumente wie Schall- oder Pulverstrahlreiniger entfernen Zahnbelag und Zahnstein. Der Pulverstrahlreiniger sprüht ein Gemisch aus Salz und Wasser auf die Zahnoberflächen und reinigt sie so auch in den Vertiefungen gründlich. Für die Zahnzwischenräume kommen Interdentalbürsten und Zahnseide zum Einsatz. Mit speziellen Handinstrumenten aus Metall erreicht die Fachkraft selbst schwer zugängliche Stellen.
  2. Polieren: Die Politur entfernt verbliebende raue Stellen und glättet die Zahnoberfläche. Die glatte Zahnoberfläche hat den Vorteil, dass sich neue Beläge nur schwer bilden.
  3. Fluoridieren: Das Auftragen von fluoridhaltiger Paste stärkt den Zahn und schützt ihn vor Karies.

Wichtiger Bestandteil der professionellen Zahnreinigung ist auch die Beratung über Mundhygiene durch die Fachkraft. Hier hat die Patient*in die Möglichkeit, Fragen über Mundspülung, Zahnseide und Co. zu stellen.

Ziel der professionellen Zahnreinigung ist die Vorbeugung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis. Angenehmer Nebeneffekt: Die Reinigung entfernt Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Rotwein. Viele Zahnärzt*innen empfehlen, die Zahnreinigung alle 3-6 Monate vorzunehmen. Bei einem individuell hohen Risiko für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen auch häufiger.

Ob die professionelle Zahnreinigung notwendig ist, ist unter Expert*innen umstritten. Der IGeL-Monitor, der vom Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht wird, nahm 2012 eine umfängliche Auswertung der aktuellen wissenschaftliche Datenlage vor. Das Ergebnis: Der Nutzen der professionellen Zahnreinigung ist unklar, denn die Studien wiesen erhebliche Mängel in der Durchführung auf. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist von dem Verfahren jedoch überzeugt und empfiehlt den Gang zur professionellen Reinigung ihren Patient*innen dringend. Bis der Nutzen der professionellen Zahnreinigung abschließend bewertet werden kann, werden jedoch noch weitere Studien benötigt.

Eine Versiegelung (Fissurenversiegelung) schützt die Kauflächen der Zähne vor Karies. Gerade die Backenzähne und Mahlzähne haben auf ihrer Oberseite mehrere Höcker und viele kleine, zerklüftete Furchen – sie heißen fachsprachlich Fissuren –, die mit der Zahnbürste kaum zu erreichen sind.

Bei der Versiegelung wird zunächst die Zahnoberfläche gereinigt und anschließend getrocknet. Dann trägt der Zahnarzt einen sehr dünnflüssigen Kunststoff auf, der die kleinen Gräben und Furchen auffüllt. Der Kunststoff wird mit einem Haftvermittler am Zahn befestigt und mit Blaulichtlampen gehärtet (Komposit). Die Haltbarkeit einer Versiegelung beträgt 2–5 Jahre, in dieser Zeit sind die Zähne deutlich unempfindlicher gegen Karies. Versiegeln kann die Zahnärzt*in grundsätzlich jeden gesunden Backenzahn, auch wenn die Patient*in schon älter ist. Allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur für Patient*innen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren und nur für die Backenzähne. 

Von: Dr. med. dent. Gisbert Hennessen, Thilo Machotta, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer.
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Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Beim Wandern durch den thailändischen Regenwald kann man sich eine Dengue-Infektion einfangen.

Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Reisen in Risikogebiete

Von Thailand bis in die Karibik: Denguefieber-Infektionen drohen in zahlreichen Reisegebieten. Bisher empfiehlt die STIKO die Impfung nur Personen, die sich bereits einmal damit infiziert haben. Die Deutsche Gesellschaft für Reisemedizin sieht das anders.

Infizierte Mücken lauern in Subtropen und Tropen

Mit Dengue kann man sich vor allem in tropischen und subtropischen Regionen anstecken. Deutsche Touristen infizieren sich besonders häufig in Thailand, Indonesien und Indien damit, seltener auch in Mexiko oder der Karibik. Übertragen wird das Dengue-Virus durch Mücken. Typische Symptome sind hohes Fieber, Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen, Hautausschlag und Erbrechen. Schwere Formen mit Beteiligung von ZNS, Leber, Niere oder Lunge sind möglich, aber selten.

Seit einigen Jahren gibt es Impfstoffe gegen Dengue. In Deutschland zugelassen ist ein abgeschwächter Lebendimpfstoff. Die STIKO empfiehlt seit 2023 die Impfung für Personen ab vier Jahren, die in ein Endemiegebiet reisen und vorher schon eine Dengue-Infektion durchgemacht haben – was sich im Blut nachweisen lässt.

Neuen Daten sprechen gegen STIKO-Empfehlung

Das sei so nicht mehr zu rechtfertigen, sagt Tomas Jelinek, Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR). Grund für die damalige Einschränkung war die Annahme, dass Nicht-Infizierte durch die Dengue-Impfung ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei einer späteren Dengue-Infektion haben könnten.

Neue Daten zeigen jedoch, dass das nicht der Fall ist, sagte Jelinek. In aktuellen Studien ist die Schutzrate der Impfung für beide Gruppen vergleichbar: sowohl bei Personen, die vorher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und Antikörper im Blut aufweisen, als auch bei bisher Nicht-Infizierten. Weltweit wurden zudem über 20 Millionen Impfdosen verabreicht, ohne dass sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Nicht-Infizierte gezeigt hat. Die DFR empfiehlt daher, auch Reisende ohne vorherige Denguefieber-Infektion nicht mehr von einer Impfung auszuschließen.

Zur Not schützt auch schon die erste Impfung

Die derzeitige STIKO-Empfehlung hat einen weiteren Schwachpunkt. Sie fordert eine abgeschlossene Impfserie mit zwei Impfungen im Abstand von drei Monaten. Das ist praktisch oft nicht umsetzbar, so Jelinek, und auch nicht zwingend erforderlich. Schon eine einzelne Dosis bietet mit rund 81 % einen gewissen Schutz. Zwar sind zwei Impfungen effektiver – doch wenn eine Reise kurzfristig ansteht, sollte man trotzdem mit der Immunisierung beginnen, auch wenn der Aufenthalt vor dem zweiten Impftermin liegt.

Kassen zahlen nach STIKO-Empfehlung

Zu beachten sind allerdings die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den STIKO-Empfehlungen: Reisenden mit erhöhtem Expositionsrisiko werden die Kosten für die Dengue-Impfung derzeit nur erstattet, wenn sie eine im Blut nachgewiesene Dengue-Infektion durchgemacht haben. Alle anderen müssen die Impfung, wenn gewünscht, selbst bezahlen.

Quellen: DFR, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jaromír Chalabala / Alamy / Alamy Stock Photos