Gesundheit heute

Wer geht zur Vorsorge?

In Deutschland gehen nur jeder fünfte Mann und jede zweite Frau regelmäßig zu den gesetzlich empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Dabei sind die meisten der heute als Kassenleistung kostenfrei angebotenen Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich geprüft und erfüllen nachweislich ihren Zweck, d. h., Krankheiten werden rechtzeitig entdeckt und die nachfolgende Behandlung ermöglicht dem Patienten ein längeres Leben. Seit 2008 müssen chronisch kranke Patienten, die in Deutschland eine Zuzahlungsverminderung für Medikamente beantragen, durch einen „Präventionspass" belegen, dass sie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs) regelmäßig durchführen oder sich beraten ließen. Die umstrittene Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können (also Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden sowie Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden).

Zu den Bewertungen der Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Grippeimpfung in der Apotheke

In der Apotheke können sich viele gesetzlich Versicherte schnell und einfach gegen Grippe impfen lassen.

Grippeimpfung in der Apotheke

Schnell und einfach

Die Grippesaison ist im Anmarsch und es wird Zeit für die Impfung. Gesetzlich Versicherte können sich ihren schützenden Pieks kostenfrei in der Apotheke abholen.

Ab Mitte Oktober steht die Impfung an

Mitte Oktober bis Mitte Dezember – das ist laut Robert Koch-Institut (RKI) der optimale Zeitraum für die Influenzaimpfung. Etliche Personengruppen sollen sich laut STIKO gegen die Grippe impfen lassen. Im Einzelnen sind dies:

  • alle Menschen über 60 Jahre
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei gleichzeitiger chronischer Erkrankung schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen mit chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankung, Diabetes, schubweise verlaufender neurologischer Grunderkrankung oder einem durch Krankheit oder Medikamente geschwächtem Immunsystem
  • Personen, die durch ihren Beruf ein erhöhtes Infektionsrisiko haben (medizinisches Personal, Arbeitende in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr).

Die Grippeimpfung darf jede Ärzt*in verabreichen. Besonders häufig werden dafür Hausarztpraxen und gynäkologische Praxen in Anspruch genommen. Aber viele Menschen haben gar keine Hausärzt*in mehr oder finden es zu mühsam, einen Termin auszumachen. Manche entscheiden sich auch ganz kurzfristig für einen Influenza-Schutz. Für sie gibt es zum Glück eine praktische Alternative: die Apotheke.

Apotheken impfen mit

Gesetzlich versicherte Erwachsene können sich nämlich ganz einfach kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Voraussetzung ist, dass sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören. Der Service der vier Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH sowie der IKK Südwest geht darüber hinaus: Ihre Versicherten werden in der Apotheke auch kostenfrei geimpft, wenn sie die Kriterien der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht erfüllen - allerdings nur, wenn sie über 18 sind.

Für die Grippeimpfung sucht man die Apotheke direkt auf, ein Rezept ist nicht erforderlich. Das Apothekenpersonal muss eine spezielle Fortbildung absolviert haben, um impfen zu dürfen. Ob dies in der eigenen Apotheke der Fall ist, erfährt man am Tresen oder übers Telefon. Aufgeklärt und geimpft wird dann diskret und ungestört in einem separaten Raum.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Bo Arrhed / Alamy / Alamy Stock Photos