Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Blutdruck senken nützt auch Älteren

Mit erhöhtem Blutdruck ist auch im Alter nicht zu spaßen.

Blutdruck senken nützt auch Älteren

Gegen Infarkt und Schlaganfall

Manche älteren Menschen glauben, hoher Blutdruck sei im Alter normal und müsse nicht behandelt werden. Doch weit gefehlt: Auch Hochdruckkranke über 60 Jahren profitieren von der Drucksenkung.

Fehlinformationen und Angst vor Nebenwirkungen

Es gibt viele Gründe, warum Ältere mit Bluthochdruck (Hypertonie) keine blutdrucksenkenden Medikamente einnehmen: Manche machen sich Sorgen um Nebenwirkungen oder denken, dass eine Therapie überflüssig ist, andere wissen nicht, welche Risiken der hohe Blutdruck mit sich bringt.

Seltener Herzinfarkte oder Schlaganfall

Dabei hat die Blutdrucksenkung auch bei Hochdruckkranken über 60 Jahren deutliche positive Effekte. Das wurde immer wieder in Studien nachgewiesen und jetzt erneut in einer großen kanadischen Metaanalyse bestätigt: Die Behandlung eines Bluthochdrucks senkte bei Über-60Jährigen sowohl das allgemeine Sterberisiko als auch das Risiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und Schlaganfall.

Dabei war es unerheblich, ob die Betroffenen nur einen zu hohen systolischen (oberen) Wert hatten oder ob beide, der systolische und der diastolische Blutdruckwert erhöht waren.

In der Gruppe der Über-80-Jährigen sah die Sache ähnlich aus. Auch bei ihnen reduzierte eine Bluthochdrucktherapie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auf das allgemeine Sterberisiko hatten blutdrucksenkende Medikamente dagegen keinen Einfluss.

Niedrig dosieren, oft kontrollieren

Insgesamt unterstreichen die Daten, dass hochdruckkranke Männer und Frauen auch im Alter über 60 Jahren von einer blutdrucksenkenden Therapie profitieren. Nebenwirkungen wie z. B. Schwindel, Müdigkeit oder einen Blutdruckabfall beim Aufstehen sollte man dabei im Blick behalten. Dazu ist es sinnvoll, zunächst mit einer niedrigen Dosierung einzusteigen. Außerdem sollte die Therapie vor allem zu Beginn engmaschig von der Ärzt*in kontrolliert werden.

Quelle: Cochrane library

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Westend61 / Zeljko Dangubic