Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Kreatin hilft alten Muskeln

Durch eine proteinreiche Ernährung und Kreatin wird das Krafttraining im Alter effektiver.

Kreatin hilft alten Muskeln

Nicht nur für Sportler*innen

Kreatin unterstützt nicht nur Sportler*innen beim Muskelaufbau – auch bei älteren Menschen entfaltet der Muskelbooster positive Effekte.

Kreatin gibt Power

Kreatin ist eine körpereigene Substanz, die in Leber und Nieren produziert wird. Zusätzlich zu den dort täglich hergestellten 1–2 g nehmen wir Kreatin auch über die Nahrung auf, insbesondere durch rotes Fleisch. In 200 g sind etwa 1 g enthalten.

Fast der gesamte Kreatinvorrat des Körpers befindet sich in der Skelettmuskulatur. Dort unterstützt es den Energiestoffwechsel und spielt besonders bei kurzzeitigen, intensiven Belastungen eine Rolle. Sportler*innen machen sich diesen Effekt gern zunutze: Durch die Einnahme von Kreatin steht ihren Muskeln beim Training mehr Energie zur Verfügung. Die Leistung wird gesteigert und der Muskelaufbau gefördert – das ist inzwischen gut belegt.

Hilfe gegen altersbedingten Muskelabbau

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist Kreatin mittlerweile ins Blickfeld der Geriatrie gerückt. Denn alte Menschen leiden besonders häufig unter Muskelschwund (Sarkopenie). Das liegt daran, dass ein gewisser Muskelabbau zu den natürlichen Alterungsprozessen dazugehört.

Kreatin könnte diesem Abbau entgegensteuern. Denn auch wenn die Studienlage nicht ganz eindeutig ist, gehen Expert*innen davon aus, dass die Gabe von Kreatin in Kombination mit regelmäßigem Krafttraining Muskelkraft und -masse bei älteren Menschen verbessert. Frauen sprechen allerdings etwas weniger auf Kreatin an als Männer. Die Gründe hierfür sind noch unklar.

Vorher Leber und Nieren prüfen

Als empfohlene Dosis für ältere Menschen gelten 3 bis 5 g Kreatin täglich – kombiniert mit ausreichender Eiweißzufuhr und regelmäßigem Krafttraining. Am effektivsten ist die Gabe im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts. Dabei sollte zunächst mit einem Fragebogen und einer Handkraftmessung der Ist-Zustand erfasst werden. Hilfreich ist zudem die Beurteilung der Körperzusammensetzung, z. B. mittels Bioimpedanzanalyse.

Anschließend kann ein individueller Bewegungsplan inklusive Kreatinsupplementierung erstellt werden. Insgesamt gilt die Einnahme von Kreatin für gesunde Menschen als sicher. Bei Nieren- oder Lebererkrankungen muss jedoch individuell geprüft werden, ob eine Supplementierung unbedenklich ist. Aufgrund fehlender Daten sollten Schwangere, Stillende und Kinder derzeit auf Kreatin verzichten.

Quelle: medscape

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Tatiana Chekryzhova / imageBROKER