Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Blutdruck-Therapie senkt Demenzrisiko

Einen Bluthochdruck sollte man auch im Alter nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Blutdruck-Therapie senkt Demenzrisiko

Auch im Alter wichtig

Auch bei alten Menschen sollte man eine optimale Blutdruckkontrolle anstreben. Denn wenn bei ihnen eine Hypertonie gut eingestellt ist, entwickeln sie seltener eine Demenz.

Bei hohem Blutdruck droht Demenz

Ein zu hoher Blutdruck im mittleren Lebensalter gilt als Risikofaktor für eine spätere Demenz. Ob eine schlechte Blutdruckeinstellung auch bei Senior*innen gefährlich für das Gehirn ist, haben jetzt australische Forschende untersucht.

Sie durchforsteten dafür 17 Studien und analysierten die Krankendaten von knapp 35 000 Menschen über 60 Jahren. Diese wurden in drei Gruppen eingeteilt: Blutdruckgesunde Menschen, Menschen, die einen behandelten Bluthochdruck hatten und untherapierte Menschen mit Bluthochdruck. Die mittlere Nachbeobachtungszeit betrug 4,3 Jahren, der Fokus lag auf der Entwicklung einer Demenz.

Kein höheres Demenzrisiko als Gesunde

Es stellte sich heraus, dass Personen mit unbehandeltem Bluthochdruck ein um 42 Prozent höheres Demenzrisiko hatten als die gesunden Menschen. Auch gegenüber den Personen, deren Blutdruck mit Medikamenten eingestellt war, war das Risiko der Unbehandelten erhöht – und zwar um immer noch 26 Prozent. Behandelte Hochdruckkranke unterschieden sich dagegen in ihrem Demenz-Risiko nicht von Gesunden, wie die Berechnung ergab.

Alter, Geschlecht und der Blutdruck zu Beginn der Studie beeinflussten die Entwicklung einer Demenz nicht. Das Fazit der Wissenschaftler*innen: Auch im fortgeschrittenen Alter sollte der Blutdruck konsequent therapiert werden. Denn die Blutdruckkontrolle scheint auch bei alten Menschen eine wichtige Möglichkeit zu sein, einer Demenz vorzubeugen.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Perfect Wave