Gesundheit heute
Pflegeversicherung
Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.
Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.
Antragstellung und Gutachterbesuch
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.
Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.
Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.
Yogaübungen können eine Behandlung gegen Harninkontinenz unterstützen.
Mit Yoga gegen Blasenschwäche
Für Männer und Frauen geeignet
Eine Harninkontinenz schränkt die Lebensqualität der Betroffenen oft stark ein. Wer selbst etwas dagegen tun will, kann es mit Yoga versuchen.
Therapie oft mit Nebenwirkungen behaftet
Blasenschwäche ist weit verbreitet: 15 von 100 Frauen und 10 von 100 Männern sollen in Deutschland davon betroffen sein. Das Risiko, dass die Blase nicht mehr dichthält, steigt mit dem Alter an: Unter den über 65-Jährigen leiden fast 25% daran.
Therapieoptionen gibt es eine Menge: Diese reichen vom einfachen Toilettentraining über die Einnahme von Medikamenten bis hin zu Operationen. Dabei sind Erfolge nicht garantiert – und Nebenwirkungen häufig, etwa bei den Anticholinergika. Diese werden vor allem gegen Dranginkontinenz verschrieben, verursachen aber oft Mundtrockenheit und Verstopfung.
Mit Klang und Yoga an die Blase
Wer die Sache nebenwirkungsfrei selbst in die Hand nehmen möchte, hat die Möglichkeit, seine Blase mithilfe eines app-basierten Interventionsprogramms zu unterstützen. Das sogenannte Yoga of Immortals vereint Übungen für die Beckenbodenmuskulatur, Atemtraining, Klangtherapie und Meditation mit verschiedenen Yoga-Positionen. Und hilft tatsächlich, wie eine US-amerikanische Arbeitsgruppe in einer Studie herausgefunden hat.
258 Männer und Frauen mit Harninkontinenz nahmen an dem App-Programm teil. Der Erfolg wurde nach vier und acht Wochen mit speziellen Inkontinenz-Fragebögen gemessen. Es zeigte sich, dass nicht nur die Häufigkeit des Wasserlassens nachgelassen hatte. Die Teilnehmer*innen berichteten auch, dass seltener und insgesamt weniger Urin unkontrolliert abging. Dadurch wurde der Alltag der Betroffenen enorm erleichtert. Ihre Lebensqualität nahm zu, die Mehrheit von ihnen gab an, sich durch die Yoga-App sehr viel oder viel besser zu fühlen.
Am deutlichsten waren die positiven Auswirkungen bei Menschen mit Stressinkontinenz oder gemischter Inkontinenz, berichten die Forscher*innen. Und von diesen profitierten wiederum diejenigen mit den stärksten Inkontinenzbeschwerden am meisten von der Intervention.
Quelle: Ärztezeitung

