Gesundheit heute

Fehlgeburt, einmalige

Fehlgeburt (Abort, Abgang): Verlust eines noch nicht lebensfähigen Kindes während der Schwangerschaft. Von Frühabort spricht man bis einschließlich der 16. Schwangerschaftswoche, von Spätabort bis einschließlich der 23. SSW und ab der 24. SSW von einer Totgeburt.

Das Ende einer Schwangerschaft durch eine Fehlgeburt ist häufiger als man denkt. Rechnet man die Fälle stummer Fehlgeburten hinzu, bei der die Frau die Fehlgeburt „nur“ als besonders schmerzhafte und verspätete Menstruation erlebt, endet mindestens jede 3. Schwangerschaft auf diese Weise.

Leitbeschwerden

  • Mittlere bis starke Blutung aus der Scheide, mit Abgang von Blutpfropfen und Gewebeanteilen
  • Ziehende, wehenähnliche Unterbauchschmerzen
  • Eventuell leichtes Fieber (bis 38 °C)
  • Abgang von Fruchtwasser (in der Spätschwangerschaft).

Wann zum Arzt

Am nächsten Tag, wenn bereits leichte, schmerzlose Blutungen auftreten – sofern es keinen deutlichen Auslöser für die leichte Blutung (z. B. nach Geschlechtsverkehr) gibt.

Sofort, wenn wehenartige Unterleibsschmerzen auftreten oder über einen längeren Zeitraum keine Kindsbewegungen mehr spürbar sind.

Die Erkrankung

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn die Schwangerschaft durch Ausstoßung des Embryos beendet wird, bevor der Embryo ein Gewicht von 500 g erreicht hat, also noch nicht lebensfähig ist. Dies ist, wie erwähnt, bei mindestens jeder dritten Schwangerschaft der Fall. Die meisten Fehlgeburten erfolgen bis zur 10. Schwangerschaftswoche, die psychisch besonders belastenden Spätaborte nach der 16. SSW sind im Vergleich eher selten.

Mittlerweile weiß man, dass sich Frühaborte in rund 60 % der Fälle auf schwere Schäden im kindlichen Erbgut zurückführen lassen. Diese frühen Fehlgeburten sind also eine Art „Notbremse“ des Körpers, die dafür sorgt, dass kein Kind ausgetragen wird, das nicht lebensfähig ist.

Vor allem in der frühen Schwangerschaft lösen auch Infektionen Fehlgeburten aus. (Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten, verursachen Infektionen wie Röteln oder Toxoplasmose hingegen Fehlbildungen beim Ungeborenen.) Zu den weiteren Ursachen gehören:

  • Abstoßungsreaktionen des mütterlichen Körpers (Immunologische Sterilität)
  • Fehlbildungen, z. B. eine zusätzliche Trennwand in der Gebärmutterhöhle (Uterus-Septum)
  • Myome, gutartige Knoten der Gebärmutter
  • Hormonstörungen und fruchtschädigende Medikamente.
  • Unterfunktion der Schilddrüse. Um die oft symptomlos verlaufende Unterfunktion zu erkennen, kann die Ärzt*in bestimmen, wie viel Schilddrüsen-stimulierendes Hormon (TSH) im Blut ist. Bis vor einigen Jahren galten dabei TSH-Werte von vier bis fünf Milliunits (mU) pro Liter als normal. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass sich schon bei Werten über 2,5 mU pro Liter in der Frühschwangerschaft das Risiko einer Fehlgeburt fast verdoppelt.

Das macht der Arzt

Um herauszufinden, ob eine Fehlgeburt vorliegt, prüft die Ärzt*in nicht nur vorsichtig die Beschaffenheit der Gebärmutter, sondern auch, ob der Muttermund geöffnet ist, und beurteilt die Stärke der Blutung. Mit Ultraschall prüft er vor allem die Größe des Kindes und ob das Herz des Kindes noch schlägt. In der Regel wird auch noch der Verlauf des Schwangerschaftshormons Beta-HCG im Blut der Schwangeren ermittelt. Sinkt es in der Frühschwangerschaft kontinuierlich, spricht dies für eine Fehlgeburt.

Ist sich die Ärzt*in sicher, dass eine Fehlgeburt vorliegt, gibt er Prostaglandin als wehenförderndes Medikament, das die Gebärmutter bei der Entfernung eventueller Reste der Fruchtanlage unterstützt.

Danach folgt in der Regel in Kurznarkose eine Ausschabung der Gebärmutterinnenwand (instrumentelle Kürettage), mit der etwaiges Restgewebe entfernt wird. Weil die Gebärmuttermuskulatur in diesem Stadium recht locker ist, muss die Ärzt*in sehr vorsichtig vorgehen, um den Gebärmuttermuskel nicht zu verletzen oder zu durchstoßen (Perforation). Der Eingriff wird im Krankenhaus ambulant durchgeführt.

Bis zur 8. Schwangerschaftswoche kann durch regelmäßige Kontrollen des Beta-HCG-Wertes gegebenenfalls auf die Ausschabung verzichtet werden. Zwingend ist die Ausschabung

  • Zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Blutvergiftung (septischer Abort), die auftreten kann, wenn Restgewebe der Fruchtanlage in der Gebärmutter bleibt.
  • Bei einer unvollständigen Fehlgeburt (Abortus incompletus), wenn der Embryo nicht vollständig ausgestoßen wurde.
  • Bei einer verhaltenen Fehlgeburt (Missed abortion), wenn der Embryo zwar abgestorben ist, aber die Fehlgeburt nicht stattgefunden hat.

Eine Sonderform ist die drohende Fehlgeburt (Abortus imminens). Das Kind lebt und der Muttermund ist verschlossen, aber (leichte) Blutungen aus der Scheide machen auf eine Gefahr aufmerksam. Die Mutter sollte ins Krankenhaus gebracht werden und dort Bettruhe einhalten, da sich die Fehlgeburt durch konsequente Bettruhe und Medikamente oft noch abwenden lässt. Später, wenn keine Blutung mehr vorhanden ist, gilt eingeschränkte Bettruhe, d. h. nur ein kurzer Gang auf die Toilette oder zum Teeholen ist erlaubt.

Selbsthilfe

Der wichtigste Rat nach einer Fehlgeburt lautet: Sich Zeit nehmen, trauern, aber irgendwann auch wieder nach vorne schauen.

Bei bestehendem Kinderwunsch sollten Sie mindestens drei Monate bis zur nächsten Schwangerschaft warten, damit sich die Gebärmutter wieder erholt. Sie riskieren sonst eine weitere Fehlgeburt.

Danach können Sie auf eine neue und diesmal erfolgreiche Schwangerschaft hoffen. Hunderttausende von Frauen haben erlebt, dass es beim zweiten, manchmal auch erst beim dritten Mal klappt. Selbst nach drei Fehlgeburten wird von über 50 % der Betroffenen später noch eine gesunde Schwangerschaft ausgetragen und das fast immer ohne eine spezielle Therapie. Das sollte Betroffenen Mut machen. Für die neue Schwangerschaft gelten – außer bei explizit anderem Rat der behandelnden Frauenärzt*in – keinerlei zusätzliche Einschränkungen, auf Extremsportarten, außergewöhnliche Stressoren (wie z. B. ein Umzug) und ungewöhnliche Sexualpraktiken sollte aber besser verzichtet werden.

In der Frühschwangerschaft sind wehenhemmende Medikamente gegen eine drohende Fehlgeburt unwirksam. Erst ab der 23. Schwangerschaftswoche helfen sie (einschließlich frei verkäufliches Magnesium)

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Alle 3 Monate zum Augencheck

Hohe Blutzuckerwerte in der Schwangerschaft gefährden die Netzhaut.

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Schwangere mit Diabetes

Werdende Mütter mit Diabetes sollten sich regelmäßig die Augen kontrollieren lassen. Denn bei ihnen können während der Schwangerschaft Netzhautschäden auftreten – die im schlimmsten Fall sogar zu einer Erblindung führen.

Auch Netzhautgefäße betroffen

Hohe Blutzuckerwerte sind Gift für die Gefäße. Deshalb leiden Menschen mit Diabetes besonders oft an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Auch die Gefäße in der Netzhaut sind in Gefahr: Werden sie geschädigt, spricht man von einer diabetischen Retinopathie, die je nach Ausmaß zu Sehproblemen bis hin zum Sehverlust führen kann.

In der Schwangerschaft ist das Risiko für diabetische Retinopathien groß. Damit das Kind genügend Glukose erhält, verändern die Schwangerschaftshormone den Blutzuckerhaushalt der Mutter. Gesunde Frauen können dies ausgleichen – Diabetikerinnen häufig nicht. In der Folge sind ihre Blutzuckerwerte oft erhöht, was den Gefäßen in der Netzhaut schadet.

Bei beiden Diabetesformen möglich

Zu Netzhautschäden kommt es bei schwangeren Diabetikerinnen relativ häufig: In einer Studie mit über 1600 Betroffenen wies jede zweite Frau eine diabetische Retinopathie auf. Insbesondere Frauen mit einem Typ-1-Diabetes waren davon betroffen, aber auch werdende Mütter mit einem Diabetes Typ 2 litten daran.

Augencheck mindestens einmal pro Schwangerschaftsdrittel

Egal welche Form von Diabetes: Die diabetische Retinopathie ist bei Schwangeren nicht nur häufig. Sie schreitet bei ihnen erfahrungsgemäß auch viel schneller voran als bei gesunden Müttern. Deshalb sind für schwangere Diabetikerinnen Augenkontrollen besonders wichtig. Am besten lassen sie sich schon bei Kinderwunsch von einer Augenärzt*in untersuchen und beraten.

Liegen bereits Netzhautschäden vor, können diese mit Medikamenten oder dem Laser behandelt werden. Während der Schwangerschaft sollte bei allen Diabetikerinnen die Augen regelmäßig kontrolliert werden. Expert*innen empfehlen eine Untersuchung pro Schwangerschaftsdrittel. Bei diagnostizierten Netzhautschäden sind, abhängig vom Befund, Kontrollen sogar alle vier Wochen ratsam.

Auch nach der Geburt kontrollieren

Wichtig ist zudem: Das Risiko für Netzhautverschlechterungen besteht auch nach der Geburt weiter. Fachleute empfehlen deshalb, die Augen noch mindestens ein weiteres Jahr nach der Entbindung regelmäßig augenärztlich kontrollieren zu lassen.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Aleksey Boldin / Alamy / Alamy Stock Photos