Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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CT-Scan als Gefahr fürs Baby?

Die Strahlen bei CT-Untersuchungen können möglicherweise Fehlgeburten und Fehlbildungen auslösen.

CT-Scan als Gefahr fürs Baby?

Aufpassen bei gebärfähigen Frauen

CT-Untersuchungen sind in vielen Fällen unverzichtbar. Doch bei gebärfähigen Frauen sollte man damit zurückhaltend sein. Eine derartige Strahlenbelastung kurz vor der Befruchtung kann möglicherweise Fehlgeburten und Fehlbildungen auslösen.

Röntgenstrahlen mit Kehrseite

Die Computertomographie (CT) ist ein bildgebendes Verfahren, bei dem mit Hilfe von Röntgenstrahlen Schichtaufnahmen des Körpers erzeugt werden. Dadurch liefert die Untersuchung wertvolle diagnostische Bilder, mit denen man innere Verletzungen, Tumoren oder Blutungen gut erkennen kann. Die Kehrseite des Verfahrens ist die Strahlung: Ab einer gewissen Dosis können Röntgenstrahlen Gewebe zerstören. Vor allem Schäden der Keimzellen werden befürchtet, da sich diese auf die möglichen Nachkommen auswirken können.

Auch bei Schwangeren ist man mit CT-Untersuchungen zurückhaltend. Zu Recht, wie eine neue kanadische Studie unterstreicht. Darin waren die Daten von mehr als 5 Millionen Schwangerschaften ausgewertet worden. Knapp 700 000 der werdenden Mütter hatten in den vier Wochen vor der geschätzten Befruchtung eine CT-Untersuchung erhalten.

Je mehr Untersuchungen, desto höher das Risiko

10% aller ausgewerteten Schwangerschaften endeten mit einem spontanen Schwangerschaftsverlust durch eine Fehlgeburt, eine Eileiterschwangerschaft oder eine Totgeburt. Von 1000 Frauen ohne CT-Untersuchung waren 101 betroffen. Bei den werdenden Müttern mit CT lag die Rate höher: Bei einer CT-Untersuchung hatten 117 pro 1000 Frauen einen spontanen Schwangerschaftsverlust, bei zwei Untersuchungen waren es 130 und bei drei oder mehr CT-Untersuchungen waren es 142 pro 1000 Frauen.

Das Risiko für einen Schwangerschaftsverlust war größer, wenn Bauch, Becken oder untere Wirbelsäule bestrahlt worden waren. Außerdem war es umso höher, je näher die CT-Untersuchung am geschätzten Empfängnistag gelegen hatte.

Auch Fehlbildungsrate erhöht

Ähnliches wurde für Fehlbildungen errechnet. Pro 1000 Lebendgeburten kam es ohne vorheriges CT 62-mal zu Fehlbildungen, bei drei und mehr CT-Untersuchungen waren es 105 Fälle.

Tatsächlich kann die Strahlung Erbinformationen von Eizellen beeinflussen und das Risiko für Schwangerschaftsverluste erhöhen. Doch ob dies wirklich in allen Fällen ursächlich war, ist fraglich, sagen Expert*innen. So könnten auch die Erkrankungen der Mütter, die Grund für die CT-Untersuchung waren, eine Rolle bei Fehlgeburten und Fehlbildungen gespielt haben.

Möglichst auf strahlenfreie Methoden ausweichen

Nichtsdestotrotz müssen die Ergebnisse ernst genommen werden. Ärzt*innen sollten weiterhin strikt prüfen, ob eine CT-Untersuchung bei jungen Frauen wirklich erforderlich ist. Häufig lassen sich die gewünschten Informationen auch strahlenfrei erheben, beispielsweise mit einer Magnetresonanztomographie oder dem Ultraschall.

Aber selbst wenn die Untersuchung die Gefahr für spätere Fehlgeburten oder Fehlbildungen erhöht: Zu einer pauschalen Einschränkung medizinisch notwendiger CT-Untersuchungen bei gebärfähigen Frauen darf dieses Risiko nicht führen, warnen Expert*innen.

Quelle: Medscape

Von: Dr. med. Sonja Kemoinski; Bild: mauritius images / Ferenc Cegledi / Alamy / Alamy Stock Photos