Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
Zurück
Schwangerschaftstest: Das ist wichtig

Schwangerschaftstests sind heute relativ einfach anzuwenden. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die man unbedingt beachten sollte.

Schwangerschaftstest: Das ist wichtig

Damit keine Fehler passieren

Schwanger oder nicht? Das nachzuweisen ist heute ganz einfach: Man hält einen Teststreifen in den Urin und liest das Resultat im Display ab. Für ein zuverlässiges Ergebnis muss allerdings allerhand beachtet werden. 

Vom Frosch zum Teststreifen

Die ersten Schwangerschaftstests wurden Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt und beruhten auf Tierversuchen. Beim „Froschtest“ injizierte man z. B. Fröschen Urin von Frauen. Befand sich darin das Schwangerschaftshormon hCG, laichten die Frösche und der Test galt als positiv. Erst in den 60er-Jahren erfand man den chemischen Schwangerschaftstest, mit dem man hCG direkt im Urin nachweisen kann. Und seit Mitte der 1970er-Jahre ist das auch diskret und schnell zuhause möglich.

Tests werden immer empfindlicher

Bis heute wurden die Testverfahren immer mehr verfeinert. Mit modernen Tests lässt sich inzwischen schon kurz vor oder am ersten Fälligkeitstag der Periode eine Empfängnis nachweisen – wenn auch nicht so zuverlässig wie bei herkömmlichen Tests. Damit der Schwangerschaftstest funktioniert, müssen aber ein paar Dinge beachtet werden.

  • ·        Den passenden Test auswählen. Schwangerschaftstests unterscheiden sich in ihrer Empfindlichkeit. Spezielle Frühtests können vor Ausbleiben der Periode angewendet werden, andere am ersten Fälligkeitstag. Ist die Periode ausgeblieben, reichen herkömmliche Tests. Welcher Test am besten geeignet ist, erfährt man bei der Beratung in der Apotheke.
  • Teststreifen nur bei Bedarf kaufen. Schwangerschaftstests haben ein Verfallsdatum, nach dem sie nicht mehr zuverlässig funktionieren. Sie sollten daher nicht auf Vorrat gekauft werden, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf.
  • Den richtigen Zeitpunkt wählen. Über die Nacht sammelt sich das Schwangerschaftshormon in der Harnblase an. Im Urin vom ersten Toilettengang morgens (Morgenurin) ist es daher besonders stark konzentriert und gut nachweisbar. Das ist vor allem wichtig, wenn man die besonders empfindlichen Frühtests einsetzen möchte.
  • Gebrauchsanweisung beachten. Grundsätzlich ähneln sich alle Tests in der Anwendung: Der Teststreifen wird mit dem Urin in Kontakt gebracht. Dabei taucht man ihn entweder in einen Becher mit aufgefangenem Urin ein oder hält ihn direkt in den Urinstrahl. Für ein aussagekräftiges Ergebnis sollte der Kontakt zum Urin mindestens fünf Sekunden betragen. Die Ablesedauer variiert je nach Hersteller.
  • Kontrollfenster beachten. Im sogenannten Kontrollfenster des Tests muss immer eine Linie auftauchen. Fehlt diese, ist der Test nicht aussagekräftig und muss wiederholt werden.
  • Falsches Ergebnis durch Medikamente. Beeinträchtigt (z.B. falsch positiv) wird das Ergebnis, wenn die Frau hCG-haltige Medikamente einnimmt. Dazu gehören insbesondere Medikamente, die bei Fruchtbarkeitsbehandlungen eingesetzt werden. Aber auch hormonelle Schwankungen wie in den Wechseljahren, Eierstockzysten oder Keimzelltumoren können zu falschen Ergebnissen führen.

Der Preis sagt übrigens wenig über die Güte eines Schwangerschaftstests aus. Ob ein Test teurer ist, hängt nicht von seiner Zuverlässigkeit, sondern von einer einfacheren Anwendung, dem Produktdesign oder einer digitalen Ergebnisanzeige ab.

Wenn der Test positiv ist, sollte man zur Frauenärzt*in gehen, um das Ergebnis bestätigen zu lassen. Das Ergebnis „nicht schwanger“ schließt eine Schwangerschaft nicht 100prozentig aus. Bleibt die Periode weiter aus, ist ebenfalls ein Termin in der Frauenarztpraxis ratsam.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Wavebreakmedia