Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Gefahr fürs kindliche Gehirn

In der Schwangerschaft muss der Blutdruck gut überwacht werden.

Gefahr fürs kindliche Gehirn

Hochdruck in der Schwangerschaft

Bei Schwangeren ist es wichtig, gut auf den Blutdruck zu achten. Denn ein Bluthochdruck gefährdet nicht nur die werdende Mutter. Er kann auch der geistigen Entwicklung des Babys schaden.

Vom chronischen Hochdruck bis zur Präeklampsie

In der Schwangerschaft sind drei Hochdruckerkrankungen von Bedeutung: Der chronische Bluthochdruck, der schon vor der Schwangerschaft besteht und die Schwangerschaftshypertonie (Gestationshypertonie), die sich erst nach der 20. Schwangerschaftswoche entwickelt. Die dritte und gefährlichste Form ist die Präeklampsie. Sie ist gekennzeichnet durch das plötzliche Auftreten hoher Blutdruckwerte und weiterer Beschwerden wie z. B. Sehstörungen, Krämpfen und Wassereinlagerung, in schweren Fällen sind das Leben von Mutter und Kind bedroht.

Sprache und Kognition beeinträchtigt

Wie sich ein erhöhter Blutdruck von Schwangeren auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt, war Thema einer US-amerikanische Studie. 395 frühgeborene Kinder wurden dafür im Alter von zwei Jahren mit speziellen Entwicklungstests untersucht. Getestet wurden mit den sogenannten Bayley Skalen Motorik, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung, Alltagsfähigkeiten und die Kognition (Gedächtnis, Problemlöseverhalten).

Es stellte sich heraus, dass Kinder von Müttern mit Bluthochdruck in der Schwangerschaft in ihrer neurologischen Entwicklung gebremst waren. Der Wert für die Kognition war um durchschnittlich 3,69 Punkte, der für die Sprachentwicklung um 4,07 Punkte verringert. Hatten die Mütter unter einer Präeklampsie gelitten, waren die Einbußen noch größer (- 4,85 und -6,3 Punkte).

Schon kleine Einbußen können Auswirkungen haben

Klinisch bedeutsam könne schon eine Verringerung der Werte um vier bis sechs Punkte sein, erklären die Studienautor*innen. Zumal ein zu Beginn kleiner Nachteil sich im Zeitverlauf auswachsen kann und so z. B. die spätere schulische Leistung beeinträchtigt. Als Grund für die Einbußen vermuten die Forschenden einen negativen Einfluss des hohen Blutdrucks auf die frühe Entwicklung des kindlichen Gehirns.

Wichtig ist deshalb, einen eventuellen Bluthochdruck bei werdenden Mütter frühzeitig zu erkennen und optimal einzustellen. Betroffene Kinder sollten in ihrem Entwicklungsverlauf engmaschig kontrolliert werden. Dann könnte man mit frühen und intensiven Maßnahmen wie z. B. Sprach- und Ergotherapie etwaige Defizite ausgleichen, betonen die Forschenden.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Anatolii Rabizo / Alamy / Alamy Stock Photos