Gesundheit heute
Schwangerschaftsabbruch
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.
An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.
Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn
- die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
- seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
- die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
- zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
- Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.
Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.
Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.
Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.
Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.
Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.
Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.
Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.
Weiterführende Informationen
- Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
- Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Schwangere leiden sehr häufig unter Sodbrennen.
Sodbrennen bei Schwangeren löschen
Saures Aufstoßen
Fast alle Schwangeren machen spätestens im dritten Trimenon mit Sodbrennen Bekanntschaft. Von der Mahlzeitenplanung über Kaugummikauen bis hin zur Einnahme von Flohsamen lässt sich dagegen einiges tun. Reicht das nicht, können Antazida helfen.
Sodbrennen vorprogrammiert
Schwangere leiden sehr häufig unter Sodbrennen. Ursache dafür sind mehrere Faktoren: Zum einen sorgt das Schwangerschaftshormon Progesteron dafür, dass die Muskulatur der inneren Organe gelockert wird. Das ist wichtig, damit die Gebärmutter nicht zu früh mit Kontraktionen beginnt. Gelockert wird allerdings auch die Muskulatur des unteren Speiseröhrenverschlusses. Dadurch fließt leichter saurer Mageninhalt in die Speiseröhre zurück. Zusätzlich drückt die immer größer werdende Gebärmutter von unten auf den Magen und fördert damit ebenfalls das Aufsteigen des Magensaftes.
In der Folge kommt es zu Sodbrennen mit saurem Aufstoßen und einem brennenden Gefühl hinter der Brust und im Rachen. Manchmal leiden die Betroffenen auch unter Reizhusten, Heiserkeit und Magenschmerzen. Insgesamt kann Sodbrennen den Alltag der Schwangeren sehr stark beeinträchtigen.
Kleine Portionen und bequeme Kleidung
Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, das Sodbrennen mit Verhaltensweisen zu lindern. Schwangeren wird beispielsweise geraten,
- bequeme und weit geschnittene Kleidung zu tragen, um den Bauch nicht noch von außen einzuschnüren.
- sich nach dem Essen nicht gleich hinzulegen und etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen nichts mehr zu essen. Im Liegen wird das Aufsteigen der Magensäure noch begünstigt.
- mit erhöhtem Kopfteil zu schlafen, um das Aufsteigen der Magensäure zu erschweren.
- die Mahlzeiten auf mehrere kleine Portionen am Tag zu verteilen, um Druck durch einen zu vollen Magen zu vermeiden.
Manche Speisen und Getränke fördern die Bildung von Magensäure und sollten deshalb von Schwangeren nur in Maßen verzehrt werden. Dazu gehören Zitrusfrüchte, Essig und Zwiebeln, Koffein, Pfefferminz- und Früchtetee und kohlensäurehaltige Getränke.
Kaugummi und Kartoffeln sind hilfreich
Empfehlenswert bei Sodbrennen ist das Lutschen von zuckerfreien Bonbons oder Kaugummi, weil der dadurch aktivierte Speichelfluss die Magensäure verdünnt. Lindernd wirken auch stärkehaltige Lebensmittel wie Kartoffeln, Zwieback oder Bananen. Ballaststoffe wie Chia-, Floh- und Leinsamen nehmen zudem als Quellstoffe überschüssige Magensäure auf.
Reicht das alles nicht aus, können Antazida helfen. Sie neutralisieren die Magensäure, indem sie Salze bilden. Viele Präparate sind für den kurzzeitigen Gebrauch in der Schwangerschaft zugelassen. Da sie jedoch mit zahlreichen anderen Medikamenten wechselwirken können, sollte man sich dazu in der Apotheke beraten lassen.
Eine weitere Alternative sind Protonenpumpenhemmer. Sie hemmen die Produktion der Magensäure in der Magenschleimhaut sehr effektiv. Aufgrund möglicher Nebenwirkung sollten sie in der Schwangerschaft aber nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärzt*in eingenommen werden.
Quelle: pta heute