Gesundheit heute
Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen
In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.
So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.
Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.
Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.
Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.
Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.
Weiterführende Informationen
- www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
- www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
- https://vbm-online.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

In der Schwangerschaft muss der Blutdruck gut überwacht werden.
Gefahr fürs kindliche Gehirn
Hochdruck in der Schwangerschaft
Bei Schwangeren ist es wichtig, gut auf den Blutdruck zu achten. Denn ein Bluthochdruck gefährdet nicht nur die werdende Mutter. Er kann auch der geistigen Entwicklung des Babys schaden.
Vom chronischen Hochdruck bis zur Präeklampsie
In der Schwangerschaft sind drei Hochdruckerkrankungen von Bedeutung: Der chronische Bluthochdruck, der schon vor der Schwangerschaft besteht und die Schwangerschaftshypertonie (Gestationshypertonie), die sich erst nach der 20. Schwangerschaftswoche entwickelt. Die dritte und gefährlichste Form ist die Präeklampsie. Sie ist gekennzeichnet durch das plötzliche Auftreten hoher Blutdruckwerte und weiterer Beschwerden wie z. B. Sehstörungen, Krämpfen und Wassereinlagerung, in schweren Fällen sind das Leben von Mutter und Kind bedroht.
Sprache und Kognition beeinträchtigt
Wie sich ein erhöhter Blutdruck von Schwangeren auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt, war Thema einer US-amerikanische Studie. 395 frühgeborene Kinder wurden dafür im Alter von zwei Jahren mit speziellen Entwicklungstests untersucht. Getestet wurden mit den sogenannten Bayley Skalen Motorik, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung, Alltagsfähigkeiten und die Kognition (Gedächtnis, Problemlöseverhalten).
Es stellte sich heraus, dass Kinder von Müttern mit Bluthochdruck in der Schwangerschaft in ihrer neurologischen Entwicklung gebremst waren. Der Wert für die Kognition war um durchschnittlich 3,69 Punkte, der für die Sprachentwicklung um 4,07 Punkte verringert. Hatten die Mütter unter einer Präeklampsie gelitten, waren die Einbußen noch größer (- 4,85 und -6,3 Punkte).
Schon kleine Einbußen können Auswirkungen haben
Klinisch bedeutsam könne schon eine Verringerung der Werte um vier bis sechs Punkte sein, erklären die Studienautor*innen. Zumal ein zu Beginn kleiner Nachteil sich im Zeitverlauf auswachsen kann und so z. B. die spätere schulische Leistung beeinträchtigt. Als Grund für die Einbußen vermuten die Forschenden einen negativen Einfluss des hohen Blutdrucks auf die frühe Entwicklung des kindlichen Gehirns.
Wichtig ist deshalb, einen eventuellen Bluthochdruck bei werdenden Mütter frühzeitig zu erkennen und optimal einzustellen. Betroffene Kinder sollten in ihrem Entwicklungsverlauf engmaschig kontrolliert werden. Dann könnte man mit frühen und intensiven Maßnahmen wie z. B. Sprach- und Ergotherapie etwaige Defizite ausgleichen, betonen die Forschenden.
Quelle: Ärztezeitung