Gesundheit heute
Erfrierungen
Bei einer Erfrierung kommt es durch Kälteeinwirkung zur Gewebeschädigung eines Körperteils. Ursache ist die durch die Kälteeinwirkung bedingte mangelnde Durchblutung. Auch wenn Erfrierungen in der heutigen Zeit selten sind, sollte man lange Aufenthalte in kalten Gewässern, längere Skifahrten und Bergwanderungen bei Schnee und Eis nicht unterschätzen. Das Gefährliche an einer Erfrierung ist, dass dabei Körperteile unwiderruflich absterben können. Durch unzureichende Kleidung sind vor allem periphere Körperteile wie Ohren, Nase, Hände, Finger, Zehen und Füße bedroht. Besonders gefährdet sind natürlich Säuglinge und Kleinkinder, aber auch stark alkoholisierte Menschen und solche, die ihre Situation nicht richtig einschätzen können.
Bei Säuglingen und kleinen Kindern kommen lokale Erfrierungen oft dadurch zustande, dass beim Tragen oder auf dem Fahrradsitz z. B. die Hose hochrutscht und der Knöchel dem Wind ausgesetzt ist.
Nicht mit der Erfrierung zu verwechseln ist die Unterkühlung, die den gesamten Körper betrifft; damit ist ein Absinken der Körperkerntemperatur auf unter 35 °C verbunden.
Erfrierungen teilt man in drei Schwere- oder Tiefengrade ein:
- Anzeichen und Beschwerden einer Erfrierung 1. Grades sind blasse, kühle und gefühllose Haut sowie stechende Schmerzen. An den Füßen kommt häufig ein „Gefühl zu kleiner Schuhe“ hinzu. Nach Wiedererwärmung sind die Hautstellen gerötet, jucken oder schmerzen.
- Eine Erfrierung 2. Grades wird oft erst nach der Wiedererwärmung sichtbar: Die Haut ist stark geschwollen und hat eine blaurote oder weißgraue Färbung. Hinzu kommt eine rasche Blasenbildung. Zerreißen die Blasen, tritt Gewebeflüssigkeit aus. Es besteht Infektionsgefahr, da Bakterien über die offene Wundfläche eindringen können.
- Bei der Erfrierung 3. Grades ist das Gewebe abgestorben. Die betroffenen Hautpartien färben sich nach dem Auftauen lederartig-blauschwarz und bleiben gefühllos. Es bilden sich mit Blut gefüllte Blasen.
Maßnahmen
Bei Erfrierungen 1. Grades müssen die betroffenen Stellen zügig erwärmt werden. Dabei sollte es zu keiner weiteren Kälteeinwirkung kommen, da ein wiederholter Wechsel von warm und kalt das Gewebe zusätzlich (stark) schädigt. Öffnen oder entfernen Sie eng anliegende oder nasse Kleidung und Schuhe und decken Sie den Betroffenen mit Decken oder anderen wärmenden Materialien zu. Verabreichen Sie heiße, gezuckerte, nicht alkoholische Getränke. Versuchen Sie, erfrorene Körperteile durch eigene Körperteile zu erwärmen (z. B. Hände in die Achselhöhlen stecken) und den Betroffenen dazu zu bringen, sich zu bewegen. Geeignet ist auch ein halbstündiges Wasserbad mit einer Temperatur von 38–42° C und einem antibakteriellen Zusatz (Octenidin, Jod oder Polyhexanid).
Bei Erfrierungen 2. Grades sollten die erfrorenen Stellen desinfiziert und mit einem trockenen Verband – z.B. mit Brandwundenpäckchen – verbunden werden. Außerdem gilt: Geschlossene Blasen nicht aufstechen, da sie so besser abheilen können. Offene Blasen abtragen, um eine Infektion zu verhindern.
Bei Erfrierungen 3. Grades rufen Sie sofort den Notarzt oder fahren Sie den Betroffenen in die Klinik, oder – wenn möglich – direkt in ein Verbrennungszentrum.

Kleine Kinder lassen sich vom höheren Rand eines Framepools nicht aufhalten.
Sicher plantschen im Garten-Pool
Damit kein Unglück passiert
Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.
Ein hoher Rand hält Kinder nicht auf
Jährlich ertrinken bis zu 200 Kleinkinder in Europa, viele davon im heimischen Garten. Denn selbst ein Miniplanschbecken mit wenigen Zentimeter Wassertiefe ist gefährlich für die Kleinen. Rutscht das Kind aus und gerät es mit dem Kopf unter Wasser, kann es leicht ertrinken.
Immer beliebter werden auch die aufstellbaren Framepools. Diese haben einen relativ stabilen Rahmen und erreichen eine Wassertiefe von bis zu einem Meter. Wer glaubt, der hohe Rand schütze Kleinkinder vor dem Ertrinken, irrt. Denn Kinder sind besonders findig darin, überall hin zu gelangen. Schnell haben sie einen Gegenstand an den Rand des Aufstellpools geschoben, klettern daran herauf und drohen, über den Rand ins Wasser zu fallen.
Schwimmhilfen schützen nicht vorm Ertrinken
Wer sich und seinem Nachwuchs im heißen Sommer ungetrübten Badespaß gönnen möchte, sollte deshalb folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen:
- Den Pool immer so aufbauen, dass er gut sichtbar ist. Auch Sonnenschirme oder Paravents dürfen die Sicht auf die badenden Kinder nicht behindern.
- Kinder niemals unbeaufsichtigt baden oder plantschen lassen. Kleine Kinder können auch bei niedrigem Wasserstand innerhalb weniger Minuten ertrinken.
- Schwimmhilfen bieten keinerlei Schutz gegen Ertrinken und ersetzen die Aufsicht durch die Eltern nicht.
- Kletterhilfen aus der Nähe des Pools entfernen. Dazu gehören z.B. Hocker, Getränkekisten und Gartenstühle- oder -liegen.
- In größeren Pools oder im Schwimmbad sollten sich Kleinkinder immer in Reichweite (Armlänge!) eines Erwachsenen befinden.
- Traditionelle Swimmingpools immer mit einem Zaun mit selbstschließender Tür umgeben. Auf diese Weise können Kinder nicht unbemerkt hineingelangen.
- Sind Pool oder Plantschbecken nicht in Gebrauch, sollten sie kein Wasser enthalten. Wer das Wasser drin lässt, muss im Garten spielende Kleinkinder permanent beaufsichtigen.
Nicht vergessen sollte man auch andere Wasserstellen im Garten. Regentonnen, Gartenteiche oder sogar Vogeltränken können Kleinstkindern schnell zum Verhängnis werden. Wer kleine Kinder im Haus hat, sollte diese Wasserstellen sicher abdecken und Vogeltränken außerhalb der Reichweite von Kindern anbringen.
Quelle: Ökotest