Gesundheit heute

Die Rettungskette

Der Ersthelfer steht am Anfang der Rettungskette, von seiner unmittelbaren Hilfeleistung hängt zunächst alles ab. Zu den einzelnen Gliedern der Rettungskette gehören: Sofortmaßnahmen wie das Sichern der Unfallstelle, Notruf, Rettung aus der Gefahrenzone, stabile Seitenlage, Wiederbelebung oder Atemspende. Sie tragen wesentlich zum Gelingen der notwendigen Hilfeleistungen bei. Jedes Glied der Rettungskette und vor allem das lückenlose Ineinandergreifen der einzelnen Glieder sind für das Überleben des Patienten wichtig. Noch vor dem Eintreffen des Rettungsdiensts oder Notarztes können richtig durchgeführte Sofortmaßnahmen darüber entscheiden, ob ein akut Erkrankter oder Verletzter die lebensbedrohliche Situation überlebt oder nicht.

Entscheidend ist dies bei einem Atem- oder Herz-Kreislauf-Stillstand, da die Sauerstoffversorgung des Gehirns nicht länger als drei Minuten unterbrochen werden darf, ohne dass der Tod oder zumindest bleibende Hirnschäden eintreten.

In den letzten Jahren haben sich die Leitlinien zur Ersten Hilfe, insbesondere zur Wiederbelebung, teils erheblich geändert. Dieses Kapitel orientiert sich an den Richtlinien des European Resuscitation Council (ERC) von 2005, die von der Deutschen Bundesärztekammer 2006 übernommen wurden.

Ursachen medizinischer Notfälle

Ein Notfall liegt vor, wenn bei einem Patienten die lebenswichtigen Körperfunktionen (Vitalfunktionen) gestört oder unmittelbar bedroht sind. Der Ausfall der Vitalfunktionen ist äußerlich sichtbar und deshalb leicht erkennbar.

Störungen des Bewusstseins. Alle schwerwiegenden Störungen der lebenswichtigen Organe führen letzten Endes zur Fehlfunktion des Gehirns und damit zu Störungen des Bewusstseins, deren schwerste Form die Bewusstlosigkeit ist. Auch eine Einwirkung auf das Gehirn führt zu Bewusstseinsstörungen, etwa eine Gehirnentzündung, ein schwerer Schlaganfall, Vergiftungen oder direkte Gewalteinwirkungen auf den Kopf (Schädel-Hirn-Trauma). Eine Störung des Gehirns äußert sich durch Bewusstlosigkeit, aber auch durch Krampfanfälle, plötzliche Lähmungen oder plötzliche Verwirrung.

Störungen des Herzkreislaufs. Zugrunde liegen hier z. B. ein Herzinfarkt, eine sich akut verschlimmernde Herzinsuffizienz oder Blutverluste, wie sie etwa bei Knochenbrüchen oder inneren Blutungen auftreten.

Störungen der Atmung. Sie können bedingt sein durch eine Verlegung der Atemwege, z. B. durch Insektenstiche oder das Zurückfallen der Zunge beim Bewusstlosen, durch offene und geschlossene Brustkorbverletzungen oder Asthma bronchiale.

Die Mehrzahl der Notfälle ereignet sich nicht, wie häufig angenommen, im Straßenverkehr, sondern zu Hause, während der Freizeit, am Arbeitsplatz sowie in Krankenhäusern und Altenheimen. Entsprechend betreffen sie am häufigsten Probleme der inneren Organe – vor allem des Herzens.

Der Notruf

Der erste Schritt ist die Veranlassung des Notrufs. In den meisten Regionen Deutschlands ist die 112 zugleich die Rufnummer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. In Baden-Württemberg, Bayern (außer München), Rheinland-Pfalz und im Saarland lautet die Nummer für den Rettungsdienst 19222 – in vielen anderen Bundesländern ist dies die Nummer für die Krankentransportdienste. Der bundesweit einheitliche Polizeinotruf ist 110.

  • Die Notrufnummern in Österreich sind die 113 der Polizei und die 144 des Rettungsdiensts.
  • In der Schweiz hat der Polizeinotruf die 117, der Rettungsdienst die 114.
  • Der neue Euronotruf 112 ist inzwischen überall in Europa gültig.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Taxi wird der Notruf vom Fahrer über Funk getätigt.

Die 110 und die 112 erreichen Sie auch vom Handy; die SIM-Karte muss zwar eingelegt, aber bei Prepaid-Karten kein Restguthaben vorhanden sein. Von Handy, Festnetz und Telefonzelle aus sind Notrufe kostenfrei.

Jeder Notruf muss fünf Punkte, die fünf „Ws“, umfassen:

  • Wo geschah es?
  • Was geschah?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Art von Verletzungen?
  • Warten Sie auf Rückfragen, die die Leitstelle zur Einschätzung der Situation stellen wird.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster; Dr. med. Arne Schäffler
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Sicher plantschen im Garten-Pool

Kleine Kinder lassen sich vom höheren Rand eines Framepools nicht aufhalten.

Sicher plantschen im Garten-Pool

Damit kein Unglück passiert

Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.

Ein hoher Rand hält Kinder nicht auf

Jährlich ertrinken bis zu 200 Kleinkinder in Europa, viele davon im heimischen Garten. Denn selbst ein Miniplanschbecken mit wenigen Zentimeter Wassertiefe ist gefährlich für die Kleinen. Rutscht das Kind aus und gerät es mit dem Kopf unter Wasser, kann es leicht ertrinken.

Immer beliebter werden auch die aufstellbaren Framepools. Diese haben einen relativ stabilen Rahmen und erreichen eine Wassertiefe von bis zu einem Meter. Wer glaubt, der hohe Rand schütze Kleinkinder vor dem Ertrinken, irrt. Denn Kinder sind besonders findig darin, überall hin zu gelangen. Schnell haben sie einen Gegenstand an den Rand des Aufstellpools geschoben, klettern daran herauf und drohen, über den Rand ins Wasser zu fallen.

Schwimmhilfen schützen nicht vorm Ertrinken

Wer sich und seinem Nachwuchs im heißen Sommer ungetrübten Badespaß gönnen möchte, sollte deshalb folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen:

  • Den Pool immer so aufbauen, dass er gut sichtbar ist. Auch Sonnenschirme oder Paravents dürfen die Sicht auf die badenden Kinder nicht behindern.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt baden oder plantschen lassen. Kleine Kinder können auch bei niedrigem Wasserstand innerhalb weniger Minuten ertrinken.
  • Schwimmhilfen bieten keinerlei Schutz gegen Ertrinken und ersetzen die Aufsicht durch die Eltern nicht.
  • Kletterhilfen aus der Nähe des Pools entfernen. Dazu gehören z.B. Hocker, Getränkekisten und Gartenstühle- oder -liegen.
  • In größeren Pools oder im Schwimmbad sollten sich Kleinkinder immer in Reichweite (Armlänge!) eines Erwachsenen befinden.
  • Traditionelle Swimmingpools immer mit einem Zaun mit selbstschließender Tür umgeben. Auf diese Weise können Kinder nicht unbemerkt hineingelangen.
  • Sind Pool oder Plantschbecken nicht in Gebrauch, sollten sie kein Wasser enthalten. Wer das Wasser drin lässt, muss im Garten spielende Kleinkinder permanent beaufsichtigen.

Nicht vergessen sollte man auch andere Wasserstellen im Garten. Regentonnen, Gartenteiche oder sogar Vogeltränken können Kleinstkindern schnell zum Verhängnis werden. Wer kleine Kinder im Haus hat, sollte diese Wasserstellen sicher abdecken und Vogeltränken außerhalb der Reichweite von Kindern anbringen.

Quelle: Ökotest

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Anna Brusnicyna/shutterstock.com