Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

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Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Vor Sonne und Stichen schützen

Mückenschutz sollte man frühestens 15 Minuten nach Auftragen des Sonnenschutzmittels aufsprühen.

Vor Sonne und Stichen schützen

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?

Kombiprodukte weniger sinnvoll

Zuviel Sommersonne lässt langfristig die Haut früher altern und erhöht das Risiko für Hautkrebs. Zum Glück gibt´s Sonnencreme und Lotionen, um sich vor UV-Strahlen zu schützen. Doch die Sommersonne lockt nicht nur Menschen ins Freie, auch Mücken und andere Stechinsekten haben Hochkonjunktur. Wie kann man sich vor Sonne und Mücken gleichzeitig schützen?

Eine Möglichkeit sind Kombiprodukte, die im Handel angeboten werden. Doch sie sind nicht unbedingt sinnvoll: Denn meist muss der Sonnenschutz viel großflächiger und vor allem häufiger aufgetragen werden als ein Mückenschutzmittel. Während es bei der Sonnencreme je nach Hauttyp und Lichtschutzfaktor allerspätestens nach 2 Stunden Zeit wird zum Nachcremen, wirken Repellentien vier bis sechs Stunden.

Zeitlichen Abstand einhalten

Mücken- und Sonnenschutz lassen sich aber auch einzeln gut einsetzen. Fängt man zum gleichen Zeitpunkt damit an, sollte man chemischen UV-Filtern genügend Zeit geben, in die Haut einzudringen und zu wirken. Das bedeutet, den Mückenschutz frühestens 15 Minuten nach der Sonnencreme aufzutragen. Sonnenschutz mit mineralischen Filtern müssen zudem 30 Minuten vor dem Sonnenbad auf die Haut aufgetragen werden. Für Mückenschutzmittel gibt es keine Einwirkungszeit: Sie wirken sofort und können deshalb erst aufgesprüht werden, wenn die Plagegeister tatsächlich im Anflug sind.

Die in Mückenschutzmitteln am häufigsten verwendeten Wirkstoffe sind DEET und Icaridin. Zu beachten ist, dass DEET den Lichtschutzfaktor einer vorher aufgetragenen Sonnencreme vermindert. Das bedeutet, dass sich bei gleichzeitiger Nutzung die Gefahr für einen Sonnenbrand erhöht. Außerdem können DEET und chemische UV-Filter zusammen in der Haut allergische Reaktionen auslösen. Für die Substanz Icaridin sind diese Wechselwirkungen bisher nicht bekannt.

Duftmantel wird angegriffen

DEET und Icaridin wirken beide wie ein Duftmantel, der Insekten fernhält. Diese Wirkung kann durch wohlriechende Sonnencremes vermindert werden. Wer den duftenden Mückenschutzmantel nicht beeinträchtigen möchte, sollte daher auf parfüm- und zusatzfreie Sonnenkosmetik und Hautpflegeprodukte setzen. Beratung dazu gibt´s in der Apotheke.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Elizaveta Galitckaia / Alamy / Alamy Stock Photos