Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

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Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Unterzuckerung beim Sonnenbad

Hohe Temperaturen können bei Menschen mit Diabetes zur Entgleisung ihres Blutzuckers führen.

Unterzuckerung beim Sonnenbad

Diabeteskranke aufgepasst!

Diabetiker*innen müssen beim Sonnenbaden aufpassen. Die hohen Temperaturen können zu einer Unterzuckerung bis zur Bewusstlosigkeit führen.

Blutzuckerentgleisung in beide Richtungen

Menschen mit einem insulinpflichtigen Diabetes wissen, dass ihr Medikament temperaturempfindlich ist. Ungekühlt verliert es seine Wirkung und kann den Blutzucker nach Injektion nicht senken. Wer im Sommer länger unterwegs ist, verstaut sein Insulin deshalb besser in einer Kühltasche.

Doch auch mit gut gekühltem Insulin kann der Blutzucker in der Sommerhitze entgleisen. Dabei droht allerdings keine Über-, sondern eine Unterzuckerung (Hypoglykämie). Das musste eine 70-jährige Patientin bei einem Freibadbesuch erfahren. Während ihre Enkel im Wasser planschten, ruhte sie sich in der Sonne aus.

Dort wurde sie vom Bademeister bewusstlos aufgefunden. Der herbeigerufene Notdienst bestimmte den Blutzucker und diagnostizierte eine Unterzuckerung. Nach Infusion von Glukose klarte die alte Dame wieder auf. Sie berichtete, dass sie im Freibad ihr Mittagessen eingenommen und die für die Mahlzeit genau berechnete Insulindosis gespritzt hatte. Der Insulinpen war ordnungsgemäß in einer Kühltasche verwahrt.

Vermehrte Hautdurchblutung verstärkt Insulinwirkung

Doch bei Sommerhitze kommt es nicht nur auf die Temperatur des Insulins an, erklärt Dr. Lena Marie Jakob vom St. Josefskrankenhaus in Heidelberg. Auch die Hauttemperatur ist entscheidend. Denn in heißer Umgebung steigt die Hautdurchblutung. Dadurch wird das gespritzte Insulin besser aufgenommen – und wirkt schneller und stärker. Auf diese Weise droht auch bei normaler Dosierung eine Unterzuckerung, warnt die Expertin.

Symptome oft fehlgedeutet

Besonders tückisch dabei: Die Unterzuckerungssymptome wie Schwitzen und Herzklopfen werden oft als Hitzewirkung fehlgedeutet und die Gefahr als solche nicht erkannt. Menschen mit einem insulinpflichtigen Diabetes sollten deshalb in Hitzeperioden die Insulintherapie anpassen – natürlich nach Rücksprache mit der Ärzt*in. Außerdem gilt es, im warmen Sommer ganz besonders auf Unterzuckerungssysmptome zu achten.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Westend61 / Roger Richter