Gesundheit heute
Tumordiagnostik
Egal, ob der Krebsverdacht aufgrund von Beschwerden des Betroffenen oder einer Früherkennungsmaßnahme entstanden ist, die ersten „Beweise“ für das Vorhandensein eines Tumors liefern in der Regel die bildgebenden Verfahren und die Endoskopie. Letztere ermöglicht gleichzeitig die Entnahme einer kleinen Gewebeprobe für die feingewebliche Untersuchung. Ist dann sicher, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt, folgen weitere Untersuchungen, um dessen genaue Ausbreitung zu erfassen, die zur exakten Therapieplanung erforderlich ist.
Bildgebende Verfahren
Röntgenuntersuchungen, Ultraschall, CT und Kernspin sind wichtige Untersuchungen zur Diagnose und Erfassung der Ausdehnung eines Tumors. Für nahezu jeden Tumor gibt es von Fachgesellschaften erarbeitete Leitlinien, die vorgeben, welche Untersuchungen vor Beginn der Therapie notwendig sind. Neben diesen Leitlinien bestimmen aber auch die Beschwerden Betroffener, welche Untersuchungen notwendig sind. Bei Knochenschmerzen sollten z. B. die schmerzenden Knochen mittels Röntgenaufnahmen und eventuell Knochenszintigraphie dargestellt werden, um Knochenmetastasen auszuschließen.
Tumormarker
Tumormarker sind Substanzen in Geweben oder Körperflüssigkeiten, die bei erhöhter Konzentration auf einen Tumor hinweisen, ihn jedoch nicht beweisen. Ihre Spezifität ist also niedrig. So sind etwa die Marker CEA (Tumormarker für Darmkrebs) und CA 19–9 (erhöht u. a. beim Bauchspeicheldrüsenkrebs) auch bei einer schweren Leberschädigung erhöht und deshalb nicht für einen bösartigen Tumor beweisend.
Umgekehrt gibt es für die häufigsten bösartigen Tumoren keine Tumormarker, die regelmäßig erhöht sind, wenn der Krebs im Körper wächst – auch die Sensitivität der derzeit verfügbaren Tumormarker ist also niedrig.
Die wichtigsten Tumormarker sind AFP (Alpha-Fetoprotein), Beta-HCG, die verschiedenen Carbohydrat-Antigene (CA), Kalzitonin, CEA, CYFRA 21-1, NSE (Neuronenspezifische Enolase), PSA (Prostataspezifisches Antigen), SCC (Squamous cell carcinoma Antigen) und Thyreoglobulin.
Aus diesen Gründen kann von den zahlreichen Tumormarkern nur einer als Suchtest im Blut (zum Screening) verwendet werden, und das auch nur mit so großen Einschränkungen, dass er nicht von den Kassen gezahlt wird: das Prostataspezifische Antigen (PSA) bei der Suche nach einem Prostatakarzinom. Ihren größten Wert haben die Tumormarker in der Verlaufsbeurteilung und Nachsorge – ist etwa ein Tumormarker zum Zeitpunkt der Krebsdiagnose erhöht gewesen, sodann unter der Behandlung stark abgefallen, um vier Jahre später wieder steil anzusteigen, besteht dringender Verdacht auf ein Tumorrezidiv.

Frauen dürfen vier Mal im Jahr Blut spenden, Männer sechs Mal.
Blut spenden hilft allen
Mangelware Blut
Ob bei einer Operation, bei Geburtskomplikationen oder einem schweren Unfall -Bluttransfusionen können Leben retten. Damit genügend davon zur Verfügung steht, müssen Gesunde Blut spenden. Doch wer ist dafür geeignet, und was muss man darüber wissen?
Immer weniger wollen Blut spenden
Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15000 Blutspenden benötigt. Der Bedarf wird jedoch meist nur gerade so gedeckt, vor allem im Sommer mangelt es urlaubsbedingt an Blutspenden. Zudem sinkt laut Deutschem Rotem Kreuz die Bereitschaft, Blut abzugeben. Insbesondere die Zahl der Erstspender*innen nimmt kontinuierlich ab: 2024 sank sie um 6 % auf knapp 289000.
Blut spenden nützt allen
Wer Blut spendet, hilft nicht nur anderen. Zwar gibt es keine Bezahlung. Dafür wird das Blut aber labordiagnostisch auf Hepatitis- und HI-Viren untersucht. Regelmäßiges Blutspenden kann außerdem den Blutdruck positiv beeinflussen. Es wird auch diskutiert, ob Blutspenden das Immunsystem stärkt – wissenschaftlich gesichert ist das jedoch nicht.
Wer darf spenden?
Spender*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und wenigstens 50 kg wiegen. Sie dürfen keine offenen Wunden haben und sollten sich fit und gesund fühlen. Außerdem müssen die Blutwerte stimmen:
- Der Wert für den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) soll bei Frauen mindestens 12,5 g/dl betragen, bei Männern 13,5 g/dl.
- Der Puls sollte in Ruhe zwischen 50 und 110/min betragen, der Blutdruck bei 100-180 mmHg systolisch und unter 100 mmHg diastolisch liegen.
Abgenommen werden bei einer Blutentnahme etwa 500 ml. Zwischen zwei Vollbutspenden müssen mindestens acht Wochen liegen. Frauen dürfen viermal, Männer maximal sechsmal pro Jahr spenden.
Vorher und nachher genug trinken
Vor der Spende sollte man ausreichend essen und trinken, auch danach empfiehlt sich Flüssigkeit und eine kleine Mahlzeit. Oft wird in der Folgezeit zu einer eisenreichen Ernährung geraten. Am Tag der Blutspende ist es besser, auf anstrengende körperliche Aktivitäten zu verzichten.
In manchen Fällen dürfen auch Gesunde zumindest vorübergehend kein Blut spenden. Während einer Schwangerschaft, sechs Monate nach der Geburt und während der Stillzeit ist Blutspenden zum Schutz der Mutter verboten. Auch nach größeren Operationen muss sich der Körper erst einmal erholen, weshalb das Blutspenden für mindestens vier Monate nicht erlaubt ist.
Blutspende verboten - zum Schutz der Empfänger*innen
Oberstes Gebot ist zudem, die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Deshalb darf auch in diesen Situationen kein Blut gespendet werden:
- In der ersten Woche nach einer leichten Erkältung und in den ersten vier Wochen nach einem fiebrigen Infekt.
- In den ersten vier Wochen nach der letzten Einnahme eines Antibiotikums.
- In den ersten vier Monaten nach Tätowierungen oder Piercings (denn auch hierbei kann es zu Infektionen kommen).
- In der ersten Woche nach einem operativen Zahneingriff.
- In den ersten vier Wochen nach einer Lebendimpfung (z.B. Masern, Röteln).
Dauerhaft ausgeschlossen von der Blutspende sind Drogenkonsument*innen und Menschen mit risikoreichem Sexualverhalten. Diese Gruppen haben generell ein hohes Risiko für Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis und könnten die Erreger mit der Blutspende weitergeben.
Ob die Einnahme von Medikamenten gegen eine Blutspende spricht, muss die behandelnde Ärzt*in entscheiden. Die Antibabypille gilt nicht als Ausschlusskriterium.
Quelle: ptaheute