Gesundheit heute
Tumordiagnostik
Egal, ob der Krebsverdacht aufgrund von Beschwerden des Betroffenen oder einer Früherkennungsmaßnahme entstanden ist, die ersten „Beweise“ für das Vorhandensein eines Tumors liefern in der Regel die bildgebenden Verfahren und die Endoskopie. Letztere ermöglicht gleichzeitig die Entnahme einer kleinen Gewebeprobe für die feingewebliche Untersuchung. Ist dann sicher, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt, folgen weitere Untersuchungen, um dessen genaue Ausbreitung zu erfassen, die zur exakten Therapieplanung erforderlich ist.
Bildgebende Verfahren
Röntgenuntersuchungen, Ultraschall, CT und Kernspin sind wichtige Untersuchungen zur Diagnose und Erfassung der Ausdehnung eines Tumors. Für nahezu jeden Tumor gibt es von Fachgesellschaften erarbeitete Leitlinien, die vorgeben, welche Untersuchungen vor Beginn der Therapie notwendig sind. Neben diesen Leitlinien bestimmen aber auch die Beschwerden Betroffener, welche Untersuchungen notwendig sind. Bei Knochenschmerzen sollten z. B. die schmerzenden Knochen mittels Röntgenaufnahmen und eventuell Knochenszintigraphie dargestellt werden, um Knochenmetastasen auszuschließen.
Tumormarker
Tumormarker sind Substanzen in Geweben oder Körperflüssigkeiten, die bei erhöhter Konzentration auf einen Tumor hinweisen, ihn jedoch nicht beweisen. Ihre Spezifität ist also niedrig. So sind etwa die Marker CEA (Tumormarker für Darmkrebs) und CA 19–9 (erhöht u. a. beim Bauchspeicheldrüsenkrebs) auch bei einer schweren Leberschädigung erhöht und deshalb nicht für einen bösartigen Tumor beweisend.
Umgekehrt gibt es für die häufigsten bösartigen Tumoren keine Tumormarker, die regelmäßig erhöht sind, wenn der Krebs im Körper wächst – auch die Sensitivität der derzeit verfügbaren Tumormarker ist also niedrig.
Die wichtigsten Tumormarker sind AFP (Alpha-Fetoprotein), Beta-HCG, die verschiedenen Carbohydrat-Antigene (CA), Kalzitonin, CEA, CYFRA 21-1, NSE (Neuronenspezifische Enolase), PSA (Prostataspezifisches Antigen), SCC (Squamous cell carcinoma Antigen) und Thyreoglobulin.
Aus diesen Gründen kann von den zahlreichen Tumormarkern nur einer als Suchtest im Blut (zum Screening) verwendet werden, und das auch nur mit so großen Einschränkungen, dass er nicht von den Kassen gezahlt wird: das Prostataspezifische Antigen (PSA) bei der Suche nach einem Prostatakarzinom. Ihren größten Wert haben die Tumormarker in der Verlaufsbeurteilung und Nachsorge – ist etwa ein Tumormarker zum Zeitpunkt der Krebsdiagnose erhöht gewesen, sodann unter der Behandlung stark abgefallen, um vier Jahre später wieder steil anzusteigen, besteht dringender Verdacht auf ein Tumorrezidiv.

Sonne und Supplemente sorgen beide für einen ausreichend hohen Vitamin-D-Spiegel im Blut.
Vitamin D senkt Krebssterberate
Nicht nur Knochenschutz
Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.
Krebssterberate um 13 % gesenkt
Große Studien konnten zeigen, dass die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten die Sterberaten an Krebs um etwa 13 % senkt. Der Effekt zeigt sich zum Beispiel in Ländern, die ihre Lebensmittel mit Vitamin D anreichern. Anhand der Daten von 34 europäischen Ländern haben Wissenschaftler*innen vom Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ nun errechnet, wie sich eine generelle Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D auswirkt.
Die Forscher*innen kamen zu dem Ergebnis: In den Ländern, in denen dies erlaubt ist, werden pro Jahr 27.000 Krebstodesfälle vermieden. Würden alle 34 Länder Lebensmittel mit ausreichend Vitamin D versehen, ließen sich pro Jahr sogar 130.000 krebsbedingte Todesfälle verhindern, rechnen die Wissenschaftler*innen vom DKFZ vor.
Anreicherung in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung
Nach EU-Recht ist die Zugabe von Vitamin D zu Lebensmitteln (z. B. Joghurt oder Streichfett) seit 2006 erlaubt. In Deutschland findet man nur relativ wenige angereicherte Produkte in den Regalen der Supermärkte. Das liegt daran, dass die D-Anreicherung hier grundsätzlich verboten ist – es sei denn, die Produkte haben eine Ausnahmegenehmigung (oder der Hersteller setzt sich darüber aufgrund des EU-Rechts hinweg).
Um die Vorteile einer ausreichenden Vitamin-D-Versorgung zu genießen, braucht es zum Glück keine angereicherten Lebensmittel. Ein großer Teil des Vitamin D wird durch Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Dafür genügt es, Hände, Arme und Gesicht zwei bis dreimal die Woche für etwa zwölf Minuten ungeschützt der Sonne auszusetzen. 10 bis 20% der nötigen Menge wird bei normaler Mischkost über die Nahrung aufgenommen (Eier, Speisepilze, Innereien, fetter Seefisch).
Beim Mangel helfen Supplemente
Im Winter hingegen gelingt es vielen Menschen nicht, ihren Vitamin-D-Bedarf zu decken. Auch alte Menschen und Personen, die selten im Freien sind oder sich einseitig ernähren, haben häufig einen Vitamin-D-Mangel. In diesem Fall helfen Nahrungsergänzungsmittel. Präparate mit Tagesdosen zwischen 10 bis 25 Mikrogramm sind apothekenpflichtig, solche mit einer Tagesdosis sogar verschreibungspflichtig. Wieviel man Vitamin D man einnehmen sollte, bespricht man aber sowieso am besten mit der Hausärzt*in. Denn Überdosierungen sind gefährlich, sie können zu Herzrhythmusstörungen oder Nierensteinen führen.