Gesundheit heute
Mittelfußknochenbrüche und Zehenbrüche
Mittelfußknochenbruch (Metatarsalfraktur) und Zehenbruch (Zehenfraktur): Bruch der Mittelfuß- oder Zehenknochen. Mittelfußknochen brechen häufig bei einer indirekten Krafteinwirkung wie heftigem Auftreten oder Umknicken. Zehen brechen eher bei einer direkten Krafteinwirkung, wie Anstoßen des nackten Fußes an ein Stuhlbein. Während Zehenbrüche meist auch ohne Behandlung problemlos verheilen, erfordern Brüche der Mittelfußknochen manchmal eine Operation.
Leitbeschwerden
- Schmerzen im Bereich des Mittelfußes und der Zehen
- Schwellung und Bluterguss
- Abrollen des Fußes besonders bei Mittelfußknochenbrüchen oft nicht mehr möglich.
Wann zum Arzt
Am gleichen Tag bei allen Schmerzen im Mittelfuß oder Zehenbereich nach einer Verletzung.
Die Erkrankung
Die fünf Mittelfußknochen verlaufen leicht fächerförmig von den Fußwurzelknochen nach vorne zu den Zehen, zusammengehalten durch kräftige Bänder. Bei starker direkter Gewalteinwirkung oder Umknicken im Fuß brechen oft ein oder mehrere Mittelfußknochen. Die Verletzung verursacht sofort heftige Schmerzen, oft sogar ein spürbares Krachen. Nach ungewöhnlichen Belastungen wie größeren Gehstrecken brechen Mittelfußknochen manchmal auch ohne Unfall (Marschfraktur). Diese Mittelfußstressfrakturen sind ein typisches Beispiel für einen Ermüdungsbruch. Die Verletzung fällt nicht durch plötzliche starke Schmerzen auf, sondern durch zunehmende uncharakteristische Beschwerden bei Belastung, z. B. beim Gehen.
Das macht der Arzt
Diagnosesicherung. Der Unfallhergang und die Lokalisation der Schmerzen geben erste Hinweise und meist findet der Arzt schnell einen schmerzhaften Druckpunkt. Röntgenbilder sichern die Diagnose. Zeigen sie trotz starker Schmerzen keinen auffälligen Befund, was besonders bei Ermüdungsbrüchen oft der Fall ist, hilft ein Kernspin zur Diagnosesicherung.
Therapie. Brüche der großen Zehe versorgt der Arzt mit einer Gipsplatte, die den verletzten Bereich für einige Wochen ruhig stellt. Dagegen heilen Brüche an den restlichen Zehen auch ohne spezielle Behandlung innerhalb von 3 bis 4 Wochen, weitere Kontrollen sind nicht erforderlich.
Bei Mittelfußknochenbrüchen, die wenig verschoben sind und die drei mittleren Knochen betreffen, ist meist eine etwa 4-wöchige Ruhigstellung im Gipsschuh oder Unterschenkelgehgips ausreichend. In der Regel ist dabei eine rasche Belastungssteigerung bis zur Vollbelastung erlaubt. Diese Knochen sind so gut im Bandapparat des Fußes fixiert, dass eine weitere Verschiebung der Bruchstücke nicht zu erwarten ist. Brüche der randständigen Mittelfußknochen verschieben sich dagegen häufig. Sie erfordern deshalb oft eine operative Behandlung, entweder mit Platten und Schrauben oder mit Drähten. Das Gleiche gilt für stärker verschobene Brüche an den übrigen Mittelfußknochen, insbesondere den körperfernen Mittelfußknochenköpfchen, die an die Zehen angrenzen. Nach einer solchen Operation ist es häufig erforderlich, eine Gipsschiene anzulegen und den Fuß mit Gehstützen zu entlasten. Erst nach 4 bis 6 Wochen ist eine zunehmende Belastung des Fußes erlaubt. Die kleinen Schrauben, Platten oder Drähte verbleiben im Fuß, solange sie keine Beschwerden bereiten. Bei zügiger Behandlung heilen die Brüche meist folgenlos aus. Gelegentlich bleiben jedoch leichte belastungsabhängige Schmerzen.
Mittelfußknochenstressfrakturen heilen immer ohne Operation. Eine mehrwöchige Entlastung, eventuell durch eine Gipssohle, und anschließendes Tragen von orthopädischen Schuheinlagen genügen. Selten dauert die (immer vollständige) Heilung länger als 2 Monate.
Vorsorge
Gute Schuhe mit fester Sohle bieten einen begrenzten Schutz vor Mittelfußknochenbrüchen, besonders beim Gehen auf unebenem Untergrund. Vor Marschfrakturen schützt eine langsame Steigerung der Laufbelastung.
Weiterführende Informationen
- www.jerosch.de – Internetseite von J. Jerosch, Neuss: Stichwortartige Zusammenfassungen, u. a. zu Mittelfuß- und Zehenfrakturen.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung