Gesundheit heute
Sprungbeinbruch und Fersenbeinbruch
Sprungbeinbruch (Talusfraktur) und Fersenbeinbruch (Kalkaneusfraktur, Calcaneusfraktur): Bruchverletzung der größten Fußwurzelknochen, des Sprungbeins (Talus) bzw. Fersenbeins (Kalkaneus). Ursache ist immer eine schwere Gewalteinwirkung, z. B. ein Sturz aus großer Höhe. Je nach Verletzungsform erfolgt die Behandlung konservativ oder operativ. Auch bei optimaler Therapie treten manchmal Spätfolgen wie Fehlstellungen und Arthrosen im Sprunggelenk auf.
Die Erkrankung
Sprung- und Fersenbein sind Teil des Sprunggelenks und spielen eine zentrale Rolle für die Beweglichkeit und Belastbarkeit des Fußes. Entsprechend ihrer Funktion besitzen sie eine besonders stabile Struktur, die kaum für Verletzungen anfällig ist. Kommt es trotzdem zu einem Bruch, führt dieser im Fersenbereich zu einer ausgeprägten Schwellung, oft auch zu einer sichtbaren Verformung bis zum verletzungsbedingten (traumatischen) Plattfuß, einer typischen Folge schwerer Fersenbeinbrüche. Die Schmerzen sind meist so stark, dass der Verletzte nicht mehr auftreten kann.
Das macht der Arzt und Selbsthilfe
Durch Röntgen und CT lassen sich die Verletzungen nachweisen. Die Erstbehandlung ist auch von Laien durchführbar und entspricht den Maßnahmen des P.E.C.H.-Schemas: Der betroffene Fuß wird hochgelagert, gekühlt und, falls vorhanden, mit einer elastischen Binde straff umwickelt. Die anschließende Therapie ist abhängig von der Lage und Ausdehnung der Verletzung. Für eine konservative Behandlung eignen sich die meisten Fersenbeinbrüche sowie viele unverschobene Sprungbeinbrüche. Der Patient erhält einen Unterschenkelgips für mindestens 6 Wochen, bei Fersenbeinbrüchen für 10-12 Wochen (anfangs als Liegegips, später als Gehgips).
Eine operative Therapie ist erforderlich bei verschobenen Sprungbeinbrüchen, bei Beteiligung einer Gelenkfläche sowie bei Abriss eines Knochenstücks, z. B. am Ansatz der Achillessehne. Zur Stabilisierung verwendet der Chirurg Drähte, Schrauben, Platten oder einen äußeren Spanner (Fixateur externe, Abb.). Kleine Knochenbruchstücke lassen sich bei entsprechender Lage folgenlos entfernen, größere am Sprungbeinkörper mit Stiften befestigen oder ankleben. Bei starker Zertrümmerung des Sprungbeins entfernt der Chirurg in extremen Fällen den gesamten Knochen und verbindet anschließend das Fersenbein fest mit dem unteren Ende des Schienbeins (Arthrodese).
Nach konservativer wie operativer Behandlung besteht die Gefahr, dass als Spätfolge Fehlstellungen oder Sprunggelenksarthrosen entstehen. Schmerzhafte postraumatische Arthrosen werden mit Einlagen ound Schuhzurichtungen behandelt. Wenn diese Maßnahme keinen Erfolg hat, kann eine (Teil-)Versteifung der Fußwurzel, meistens des unteren Sprunggelenks, nötig werden. Brüche ohne Verschiebung oder Gelenkbeteiligung haben jedoch in über 90 % der Fälle eine gute Langzeitprognose.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung