Gesundheit heute
Aufbau und Funktion von Sprunggelenk und Fuß
Das Sprunggelenk verbindet Unterschenkel und Fuß in einer komplizierten zweiteiligen Gelenkkonstruktion, an der fünf verschiedene Knochen beteiligt sind. Anatomisch wie funktionell gliedert es sich in
- Oberes Sprunggelenk, gebildet von Schienbein (dessen unteres Ende den Innenknöchel bildet), Wadenbeinspitze (Außenknöchel) und Sprungbein (Talus)
- Unteres Sprunggelenk, das sich zwischen Sprungbein, Fersenbein (Kalkaneus, Calcaneus) und Kahnbein (Naviculare) befindet.
Die beiden Unterschenkelknochen sind am oberen Sprunggelenk durch zwei feste Bindegewebestränge (Syndesmosen) verbunden und bilden zusammen die Knöchelgabel, die das darunterliegende Sprungbein u-förmig umfasst. Ein straffer Kapsel-Band-Apparat führt und stabilisiert das stark beanspruchte Gelenk, insbesondere durch drei kräftige Bänder am Außenknöchel (Außenbänder) und ein deltaförmiges Innenband. Der zangenartige Aufbau macht das obere Sprunggelenk zu einem Scharniergelenk, mit dem überwiegend Beuge- und Streckbewegungen möglich sind. Umwendbewegungen des Fußes finden dagegen im unteren Sprunggelenk statt; sie erlauben in geringem Umfang das Heben der inneren (Supination) und äußeren Fußkante (Pronation). Jeder kann an sich selbst beobachten, wie die Abrollbewegung des Fußes beim Gehen nicht nur zum Heben und Senken der Fußspitze führt, sondern zugleich zur Verkantung des ganzen Fußes.
Der Fuß ist anatomisch ähnlich aufgebaut wie die Hand; er gliedert sich in drei Abschnitte: Fußwurzel, Mittelfuß und Vorfuß. Unter funktionellen Gesichtspunkten bezeichnen die Ärzte die Fußwurzel auch als Rückfuß, Mittel- und Vorfuß gemeinsam als Vorfuß. Zu den Fußwurzelknochen gehören neben den Knochenpartnern des unteren Sprunggelenks, dem Sprung-, Fersen- und Kahnbein, noch das Würfelbein und die drei kleineren Keilbeine. Über straffe Gelenke ist die Fußwurzel mit der Basis der fünf Mittelfußknochen verbunden. Diese werden von innen (medial) nach außen (lateral) mit den Zahlen I bis V durchnummeriert. Sie lassen sich geringfügig gegeneinander bewegen und ermöglichen dadurch eine Anpassung an unebene Untergründe. Mit ihrem körperfernen Köpfchen grenzen die Mittelfußknochen an die Grundglieder der – analog nummerierten – Zehen. Die große Zehe besitzt nur zwei Glieder; alle anderen sind dreigliedrig.
Für die Bewegungen des Fußes sind zwei Gruppen von Muskeln zuständig: Die kurzen Fußmuskeln, die ihren Ursprung und Ansatz direkt am Fußskelett haben, und die langen Fußmuskeln, die sich in der Wade befinden und deren Sehnen im Fuß enden. Unterstützt durch straffe Bänder stabilisieren sie das Fußskelett und verspannen es zu einem Längs- und Quergewölbe. Das Längsgewölbe zeigt am Innenrand die stärkste Ausprägung; das Quergewölbe umfasst v. a. den Mittelfuß und die angrenzenden Keilbeine. Bei einem normal geformten Fuß wird dadurch der größte Teil des Körpergewichts über die Ferse auf den Boden geleitet, kleinere Teile auch über den Großzehenballen und den Kleinzehenballen im Vorfuß.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung