Gesundheit heute
Quadrizepssehnenriss und Patellarsehnenriss
Quadrizepssehnenriss (Quadrizepsruptur) oder Patellarsehnenriss (Patellarsehnenruptur): Riss der Sehne oberhalb der Kniescheibe (Quadrizepssehne) oder des Bands unterhalb der Kniescheibe zum Unterschenkelknochen (Patellarsehne oder Ligamentum patellae). Die Verletzung unterbricht den Streckapparat des Beins. Kleinere Einrisse lassen sich ohne Operation in einer speziellen Schiene behandeln, während vollständige Risse immer eine Naht erfordern. Bleibende Folgen sind nicht zu erwarten.
Leitbeschwerden
- Oft spürbarer Riss
- Anschließend mäßige Schmerzen ober- oder unterhalb der Kniescheibe
- Anfangs oft tastbare Delle ober- oder unterhalb der Kniescheibe, später eher Schwellung
- Gehen ist meist noch möglich, jedoch deutlicher Kraftverlust beim Kniestrecken (z. B. beim Treppensteigen) und beim Anheben des Unterschenkels im Sitzen oder Liegen.
Wann zum Arzt
Sofort bei allen Schmerzen im Bereich der Kniescheibe, die einem spürbaren Riss folgen.
Die Erkrankung
Aus dem unteren Ende der kräftigen vorderen Oberschenkelmuskulatur (Quadrizepsmuskel) entspringt die Quadrizepssehne. Sie setzt am oberen Pol der Kniescheibe an, verläuft als dicker Strang über deren Vorderseite und geht schließlich in die Patellasehne über, die den unteren Pol der Kniescheibe mit der Vorderseite des Schienbeins verbindet. Quadrizeps- und Patellasehne sind, wie auch die Kniescheibe, Teil des Streckapparats, der die Kräfte des Quadrizepsmuskels auf den Unterschenkel überträgt. Obwohl sie starke Zugkräfte auszuhalten haben, sind sie im normalen Zustand durch ihre feste Struktur vor Rissen geschützt. Diese treten nur an Sehnen auf, die bereits vorgeschädigt sind, etwa infolge von Stoffwechselerkankungen, z. B. Diabetes, Gicht, wiederholten Kortisoninjektionen, z. B. zur Behandlung eines Läuferknies, Transplantatentnahmen, z. B. bei Operationen einer Kreuzbandverletzung oder wiederholten, kleineren Verletzungen, die eventuell unbemerkt blieben. Betroffen sind daher vorwiegend ältere oder sportlich aktive Menschen. Direkter Anlass ist immer eine direkte oder indirekte Krafteinwirkung, die oft banal scheint. Beim Joggen kann etwa schon ein Tritt in eine Vertiefung zu einer plötzlichen Belastungsspitze führen und dadurch einen Riss verursachen.
Das macht der Arzt
Der Arzt wird meist schon durch Abtasten der Sehnen, insbesondere im Vergleich zur Gegenseite, den Riss erkennen. Einen wichtigen Hinweis gibt die Stellung der Kniescheibe: Bei gerissener Quadrizepssehne steht sie tiefer, bei gerissener Patellasehne höher als auf der unverletzten Seite. Ein Ultraschall oder Kernspin macht die Unterbrechung der Sehne sichtbar. Röntgenuntersuchungen sind nur notwendig, um einen begleitenden Kniescheibenbruch oder einen knöchernen Ausriss am Sehnenansatz auszuschließen.
Bei kleineren Rissen an nicht oder wenig vorgeschädigten Sehnen erhält der Patient eine Schiene, die er so lange trägt, bis Schmerzen und Schwellung abgeklungen sind. Mit anschließender Krankengymnastik ist die Verletzung innerhalb von 3 Monaten meist so weit geheilt, dass sie wieder normale sportliche Belastungen erlaubt.
Vollständige Sehnenrisse erfordern immer eine Operation, da die Sehnenstümpfe auseinanderweichen und deshalb keine Heilung ermöglichen, die zu einer ausreichenden Stabilität und Funktion des Streckapparats führt. Die Operation sollte schnellstmöglich durchgeführt werden, da der zunehmende Rückzug der gerissenen Sehnenteile die Operation erschwert und das erreichbare Endergebnis verschlechtert. Nachdem der Riss mit einer speziellen Technik (Durchflechtungsnaht) vernäht ist, beginnt eine Nachbehandlungsphase mit Krankengymnastik und Schienen. Nach 3 Monaten ist das Kniegelenk in der Regel wieder (sportlich) voll belastbar.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung