Gesundheit heute

Oberschenkelbruch

Oberschenkelbruch (Femurfraktur): Bruch des Oberschenkelknochens, im engeren Sinn des Oberschenkelschafts (Femurschaftfraktur). Die Verletzung entsteht hauptsächlich bei Einwirkung großer Kräfte, z. B. infolge eines Verkehrsunfalls oder Sturzes aus großer Höhe. Bei sofortiger Operation heilt sie meist folgenlos.

Leitbeschwerden

  • Stärkste Schmerzen am Oberschenkel
  • Belastung des Beins nicht möglich
  • Schwellung des Oberschenkels, manchmal auch des Kniegelenks
  • Fast immer von außen sichtbare Fehlstellung des Oberschenkels, oft Verkürzung und Außendrehung des Beins
  • Oft schwere Allgemeinreaktionen, Bewusstlosigkeit, Schock.

Wann zum Arzt

Sofort den Notarzt rufen bei starken Schmerzen oder Fehlstellungen im Oberschenkel nach einem Unfall.

Die Erkrankung

Der Schaft des Oberschenkels ist sehr kräftig ausgebildet und stabil, er bricht daher nur bei großer Krafteinwirkung. Da er gut in die Muskulatur des Oberschenkels eingebettet ist, sind offene Brüche selten; Trümmerbrüche kommen dagegen häufig vor. Meist bestehen zusätzlich schwere bis lebensbedrohliche Begleitverletzungen, insbesondere an Schädel, Bauch und Brust; sie entscheiden über das Schicksal des Patienten. Jedoch führen auch isolierte Oberschenkelbrüche manchmal zu gefährlichen Komplikationen, z. B. starken Blutungen, Thrombosen, Embolien oder Fettembolien (der Embolus besteht hier aus Fett). Nach Überstehen der ersten Tage ist die Prognose recht gut, wenn auch gelegentlich langwierige Infektionen der Markhöhle, Osteomyelitis, auftreten. Langfristig heilen Oberschenkelbrüche meist folgenlos, insbesondere bei jungen Menschen. Ist bei Brüchen am unteren Ende des Oberschenkels (distale Femurfrakturen) die Gelenkfläche des Kniegelenks mit betroffen, bleiben allerdings in 20 % der Fälle Bewegungseinschränkungen zurück. Zudem besteht – wie bei allen Knochenbrüchen mit Gelenkbeteiligung – in etwa gleicher Häufigkeit das Risiko einer frühzeitigen Arthrose.

Das macht der Arzt

Die klinischen Zeichen lenken in Verbindung mit der Vorgeschichte meist schnell den Verdacht auf einen Oberschenkelbruch. Röntgenaufnahmen sichern die Diagnose, manchmal unterstützt durch ein CT.

Als Behandlung ist in der Regel eine sofortige Notfalloperation erforderlich. Stehen allerdings bei lebensbedrohlichen Mehrfachverletzungen dringlichere Eingriffe im Vordergrund, wird der Oberschenkelbruch zunächst nur provisorisch versorgt und erst später definitiv operiert. Diese provisorische Stabilisierung erfolgt meist mit einer äußeren Spannvorrichtung (Fixateur externe); auch offene Brüche werden damit häufig versorgt.

Ansonsten werden Oberschenkelbrüche in der Regel mit einem langen Marknagel stabilisiert, der den Markraum des Schafts über die gesamte Länge ausfüllt und mit Querschrauben gegen Verdrehen und Verschieben gesichert ist. Bei gelenknahen Brüchen und Begleitverletzungen bietet sich als alternative Operationsmethode an, die Knochenfragmente mit einer langen Platte und Schrauben zu verbinden.

Ist der Bruch nicht stark getrümmert, beginnt schon wenige Tage nach der Operation ein Gehtraining an Unterarmgehstützen mit allmählich zunehmender Belastung. Ein Gipsverband ist überflüssig, da die Implantate den Knochen ausreichend stabilisieren. Bei einer Marknagelung ist es üblich, einen Teil der Querschrauben bereits nach 6 bis 12 Wochen zu entfernen. So lässt sich das Körpergewicht nutzen, um die Knochenfragmente einzustauchen und damit die Bruchheilung zu beschleunigen. Der Nagel selbst verbleibt wenigstens 1,5–2 Jahre im Knochen, wird aber oft auch belassen, wenn er keine Beschwerden verursacht. Auch eine Plattenentfernung erfolgt frühestens nach 1,5 Jahren.

Bei Kleinkindern wird ein Oberschenkelbruch in der Regel nicht operiert, sondern in einer Overheadextension (Streckverband) behandelt (siehe Abb). Ab dem 5. Lebensjahr ist jedoch eine operative Stabilisierung erforderlich, entweder mit elastischen Nägeln, die der Chirurg in den Markraum des Knochens einschiebt, oder mittels eines äußeren Spanners (Fixateur externe). Die Kinder können rasch wieder laufen, je nach Bruchform mit Teil- oder sogar Vollbelastung des betroffenen Beins.

Von: Dr. med. Martin Schäfer, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian