Gesundheit heute
Aufbau und Funktion von Ellenbogen und Unterarm
Das Ellenbogengelenk wird von drei Armknochen gebildet: Hier treffen sich der Oberarmknochen und die beiden Unterarmknochen, Elle (Ulna) und Speiche (Radius). Zwischen Ober- und Unterarmknochen findet bei Beugung und Streckung des Ellenbogens eine scharnierartige Bewegung statt. Zusätzlich dreht sich bei der Umwendbewegung der Hand das Speichenköpfchen im Ellenbogengelenk um seine Längsachse, und die Speiche klappt samt Handgelenk und Hand um die Elle herum. Zeigt die Handfläche nach vorn/oben, stehen beide Unterarmknochen parallel, zeigt die Handfläche nach hinten/unten, überkreuzen sie sich. Bei der Drehbewegung wird das Speichenköpfchen vom Ringband (Ligamentum anulare) gehalten, das einen Teil der Gelenkkapsel darstellt. Es besitzt eine überknorpelte Innenfläche und ermöglicht damit eine reibungslose Drehung des Speichenköpfchens.
Der Muskelmantel des Unterarms wird von den Streck- und Beugemuskeln für das Handgelenk und die Finger gebildet. Erkrankungen und Verletzungen von Ellenbogen und Unterarm haben deshalb oft Auswirkungen auf die Beweglichkeit der Hand. Die Steuerung der Muskulatur erfolgt über die drei Hauptnerven des Arms, den Speichennerv (Radialisnerv, Nervus radialis), der dem Oberarmknochen im Schaftbereich eng anliegt, den Mittelnerv (Medianusnerv, Nervus medianus) und den Ellennerv (Ulnarisnerv, Nervus ulnaris), der an der Streckseite des Ellenbogens in einer Rinne des Oberarmknochens verläuft.
Sie passieren auf ihrem Weg vom Oberarm zu Hand und Fingern mehrere anatomische Engstellen. Geraten sie an diesen Engstellen infolge von entzündlichen Schwellungen unter Druck, sind Funktionsstörungen mit Schmerzen, Gefühlsstörungen und manchmal sogar Lähmungserscheinungen die Folge. Sie werden von Ärzten als Nervenkompressions- oder Nervenengpasssyndrome bezeichnet.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung