Gesundheit heute
Aufbau und Funktion von Schulter und Oberarm
Der menschliche Arm ist über den Schultergürtel, der aus Schlüsselbein (Clavicula) und Schulterblatt (Scapula) besteht, am Brustkorb aufgehängt. Vorne ist der Schultergürtel über ein Gelenk zwischen Schlüsselbein und Brustbein (Sternum), dem Sternoclaviculargelenk, mit dem Brustkorb verbunden. Hinten befestigen starke Muskeln das Schulterblatt am Rumpf. Das Gelenk zwischen einem äußeren Fortsatz des Schulterblatts, der die Schulterhöhe (Schulterecke, Acromion) bildet, und dem Schlüsselbein heißt Schultereckgelenk oder Acromioclaviculargelenk (ACG).
Das Schultergelenk ist ein typisches Kugelgelenk; es befindet sich zwischen Oberarmkopf und Schultergelenkpfanne (Glenoid). Letztere ist sehr flach, wird aber durch einen Faserknorpelring, die Schultergelenklippe, vergrößert und vertieft. Zusätzlich halten die Gelenkkapsel und mehrere Bänder den Oberarmkopf in der Gelenkpfanne, unterstützt durch einen kräftigen Mantel aus Muskeln und Sehnen. Er trägt den Namen Rotatorenmanschette, weil die beteiligten Muskeln es ermöglichen, dass der Arm im Schultergelenk rotieren kann. Dieser Weichteilmantel spielt eine wichtige Rolle für die Beweglichkeit und Stabilität von Schulter und Oberarm. Aus diesem Grund gehören zur Diagnostik von Erkrankungen und Verletzungen in diesem Bereich neben Röntgen meist auch Ultraschall oder Kernspin, weil sich nur mit diesen Verfahren auch die Weichteile darstellen lassen.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung