Gesundheit heute

Fehlhaltung, Haltungsschwäche und Fehlstellung

Ausgleichbare Fehlhaltungen

Kaum jemand nimmt ständig eine gute und gesunde Körperhaltung ein. Langes, unbewegliches Sitzen auf ungeeigneten Sitzmöbeln, mangelnde Bewegung und eine schwache Rumpfmuskulatur verstärken die Neigung, sich gelegentlich „hängen“ zu lassen, einen Buckel oder ein Hohlkreuz zu machen. Werden solche Fehlhaltungen zur Gewohnheit, z. B. bei sitzenden Berufstätigen, führen sie längerfristig häufig zu Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen. Kinder leiden seltener unter derartigen Beschwerden, selbst wenn sie sich häufiger schlecht halten als Erwachsene.

Ständigen Fehlhaltungen liegt oft eine echte Haltungsschwäche zugrunde. Dieser Begriff ist genau definiert: Er bezeichnet die Unfähigkeit, die Wirbelsäule im Stand und mit horizontal vorgestreckten Armen länger als 30 Sekunden aufzurichten. Haltungsschwächen sind besonders während der Pubertät weit verbreitet, da das Längenwachstum und der Aufbau von Muskelmasse in dieser Lebensphase häufig zeitlich versetzt ablaufen. Zudem büßt die Hüft- und Brustmuskulatur bei vielen Jugendlichen einen Teil ihrer Kraft ein, weil sie sich durch häufiges Sitzen vor dem PC oder dem Fernsehgerät verkürzt. Eine kräftige und dehnbare Rumpfmuskulatur ist jedoch unabdingbar für eine ausreichende Stabilisierung der Wirbelsäule. Mit zunehmender Muskelmasse verschwindet die Haltungsschwäche der Jugendlichen in der Regel folgenlos.

Vorsorge gegen Fehlhaltungen

Was aber können Eltern tun, wenn sie bei ihren Kindern eine dauerhaft schlechte Haltung beobachten, wenn diese zu Beschwerden führt, z. B. Kopfweh, Rücken- oder Nackenschmerzen, oder wenn eine echte Haltungsschwäche besteht? Der erste Schritt heißt: gelassen bleiben und sich klarmachen, dass dieses Problem ebenso harmlos wie häufig ist. Der zweite Schritt besteht darin, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen zu mehr körperlicher Aktivität und Sport anzuhalten. Die Art des Sports ist dabei weniger entscheidend als der damit verbundene Spaßfaktor, der die Kinder bei der Stange hält – die wenig beliebte Krankengymnastik bleibt deshalb den schweren Fällen vorbehalten. Zu beachten ist weiter auch eine gute Ergonomie der Sitz- und Schreibmöbel.

Nicht ausgleichbare Fehlhaltungen

Von den ausgleichbaren Fehlhaltungen abzugrenzen sind fixierte Fehlstellungen, die sich als Folge mancher Wirbelsäulenerkrankung entwickeln. Sie sind charakterisiert durch eine nicht korrigierbare Einschränkung in der Beweglichkeit einzelner Wirbelsäulenabschnitte. Jeder Versuch, eine normale Haltung einzunehmen, ist schmerzhaft und zum Scheitern verurteilt. Man unterscheidet verschiedene Formen von Fehlstellungen:

  • Der Flachrücken entspricht einer unterdurchschnittlich ausgeprägten Krümmung der Wirbelsäule, meist im Lendenbereich. Er wirkt oft wie eine besonders gerade Haltung. Durch die Fehlstellung nimmt jedoch die Elastizität der Wirbelsäule ab; die Anfälligkeit für Rückenschmerzen nimmt zu. Ursache ist gelegentlich ein Morbus Scheuermann der Lendenwirbelsäule.
  • Ist die Krümmung der Brustwirbelsäule zu stark ausgeprägt, nennt der Arzt dies einen Rundrücken oder Buckel; ist die Lendenwirbelsäule zu stark gekrümmt, spricht er vom Hohlkreuz, in Kombination von beidem auch vom Hohlrundrücken. Unter der Belastung des Körpers entstehen dabei starke Biegekräfte, die einen vorzeitigen Verschleiß der zugehörigen Abschnitte begünstigen und dadurch langfristig oft Rückenschmerzen verursachen. Morbus Scheuermann, Morbus Bechterew und eine starke Osteoporose sind Erkrankungen, die oft zu einem fixierten Rundrücken führen. Die Spondylolisthese an der Lendenwirbelsäule ist eine typische Ursache für ein fixiertes Hohlkreuz.

Die wirksamste Behandlung besteht im konsequenten Training des Muskel-Band-Apparats, üblicherweise durch dauerhafte Krankengymnastik. Nur so ist es möglich, ein Fortschreiten zu verlangsamen und Rückenschmerzen zu vermeiden oder zu lindern.

Von: Dr. med. Siegfried Locher, Dr. med Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian