Gesundheit heute

Rehabilitation von Sportverletzungen

Nach Abklingen der akuten Beschwerden geht es darum, die Leistungsfähigkeit des betroffenen Körperteils durch eine maßvolle Steigerung der Belastungsintensität wiederherzustellen. Welche Maßnahmen hierzu erforderlich sind, hängt von Art und Schweregrad der Verletzung ab. Bei leichteren Verletzungen, z. B. einer Verstauchung oder Zerrung, reicht es nach einer kurzen Ruhigstellungsphase in der Regel aus, die Intensität und Dauer des wieder aufgenommenen Trainings zunächst deutlich unterhalb des gewohnten Pensums anzusetzen und mit zunehmender Belastbarkeit allmählich zu steigern. Das Tragen einer Stützbandage oder eines Tapeverbands entlastet und bietet Schutz. Bis der Sportler sein Training wieder voll aufnehmen kann, dauert es meist einige Wochen. Diese Schonzeit ist wichtig, um eine Zunahme der Beschwerden, erneute Verletzung oder dauerhafte, funktionelle Instabilität zu vermeiden.

Eine rehabilitative Trainingstherapie unter fachkundiger Anleitung ist bei all den Sportverletzungen unerlässlich, die eine wochenlange Teilruhigstellung und Entlastung erfordern, z. B. Knochenbrüche, schwere Muskelverletzungen oder (operativ behandelte) Verletzungen im Sehnen-Band-Apparat eines Gelenks. Die Ärzte achten darauf, die Ruhigstellungsphase so kurz wie möglich zu halten, um die Folgen der Immobilität, z. B. steife Gelenke, Muskelschwund oder Konditionsverlust, zu begrenzen. Physikalische Therapien und eine vorsichtige Mobilisierung durch krankengymnastische Übungen beginnen so früh wie möglich, ergänzt durch akuttherapeutische Maßnahmen (Hochlagern, Kühlen, Schmerzmedikamente). Zu den unverzichtbaren Elementen des Rehabilitationskonzepts zählen auch orthopädische Hilfsmittel, z. B. funktionelle Schienen, Bandagen, Stützapparate und Spezialschuhe zur Entlastung von verletzten Gelenken, gereizten oder gerissenen Sehnen und Bändern. Neben einer Schmerzminderung haben sie die wichtige Aufgabe, ungünstige Bewegungen zu verhindern oder in die richtigen Bahnen zu lenken; sie beugen damit einer Retraumatisierung vor, also einem erneuten Auftreten der Verletzung.

Sobald das Gewebe wieder stabiler ist, stehen eine spezifische Bewegungstherapie und eine Trainingstherapie im Vordergrund. Sie haben das Ziel, lokale Funktionsstörungen zu beheben und die allgemeine Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Dehnungs- und Lockerungsübungen und spezielle Sportarten, z. B. Schwimmen oder Wassergymnastik, erlauben ein Koordinations- und Kraftausdauertraining auf einer leichten Belastungsstufe. Auch Radfahren (Hometrainer) oder Tai Chi sind oft für diesen Zweck geeignet. In der modernen medizinischen Trainingstherapie (z. B. bei Leistungssportlern) erfolgt der gezielte Muskelaufbau inzwischen meist mittels computergesteuerter Geräte, die vor jeder Trainingseinheit den individuellen Leistungslevel berechnen.

Ziel aller Rehabilitationsmaßnahmen ist es, den Betroffenen durch ein dosiertes Training wieder zu den schmerzfreien, körperlichen Bewegungsabläufen hinzuführen, die er im Alltag wie auch im Sport benötigt. Eine solche Trainingstherapie dauert oft Wochen bis Monate und verlangt dem Betroffenen viel Disziplin und Geduld ab. Eine positive Einstellung und aktive Mitarbeit sind jedoch für den Behandlungserfolg ebenso unerlässlich wie eine individuell angemessene Balance zwischen Aktivität und Ruhe. Ein Zuviel führt auf Dauer ebenso wenig zum Ziel wie ein Zuwenig.

Komplementärmedizin

Komplementärmedizinische Verfahren wie Akupunktur, Magnettherapie und Homöopathie berichten von Behandlungserfolgen sowohl bei akuten als auch bei langwierigen Sportverletzungen. Als wichtigste Effekte werden die Linderung von Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen, die Eindämmung von Entzündungen sowie eine Förderung des Heilungsprozesses genannt. Durch die aktuelle Studienlage, die insbesondere Akupunktur und Magnettherapie einen therapeutischen Nutzen bescheinigt, wenden immer häufiger auch schulmedizinisch orientierte Orthopäden diese Methoden als Begleitmaßnahmen zur konservativen Therapie an.

Von: Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian