Gesundheit heute
Sportverletzungen
Akute Sportverletzungen
Meist kommt es zu Sportverletzungen, wenn Teile des Bewegungsapparats plötzlich fehlbelastet oder -beansprucht werden. Dies etwa ist der Fall bei einer Umknickverletzung, die als häufigste akute Sportverletzung gilt: Durch einen Fehltritt knickt das Sprunggelenk um; Zerrungen oder Risse der Bänder, eventuell auch Knochenbrüche sind die Folge.
Äußere Einwirkungen, z. B. Stürze oder Zusammenstöße, führen dagegen seltener zu einer akuten Sportverletzung. Typische Beispiele sind der Schlüsselbeinbruch beim Fahrradsturz oder der „Pferdekuss“, eine Oberschenkelprellung, die durch einen (gegnerischen) Tritt beim Fußball entsteht.
Chronische Sportverletzungen
Chronische Sportschäden entwickeln sich als Folge von mangelhaft geheilten, akuten Verletzungen oder Überbeanspruchung des Gewebes (Sehnen, Knochen, Gelenke).
So führen Schädigungen von Gelenkstrukturen häufig zum vorzeitigen Verschleiß des betroffenen Gelenks. Ein typisches Beispiel ist die Kniegelenkarthrose nach Kreuzband- oder Meniskusverletzungen. Vorgeschädigte Sehnen, Kapseln, Bänder und Muskelfasern sind Schwachstellen, die zu einer erhöhten Anfälligkeit für erneute Sportverletzungen führen. Manchmal sind die Dauerfolgen von akuten Sportverletzungen auch relativ diskret; so äußert sich z. B. eine Schädigung der Außenbänder am Sprunggelenk typischerweise in einem Unsicherheitsgefühl, insbesondere beim Gehen auf unebenem Gelände. Häufigste Ursache von chronischen Sportverletzungen sind jedoch nicht Sportunfälle, sondern anhaltende Fehl- oder Überbelastungen des Bewegungsapparats, z. B. durch falsche Technik oder übersteigertes Training. Ist die Fähigkeit des Körpers überschritten, die Fehlbelastung auszugleichen, kommt es zu wiederholten, kleinsten Verletzungen (Mikrotraumen) und zunehmenden Entzündungsreaktionen. An Sehnen und Sehnenansätzen entstehen auf diese Weise chronische, stark schmerzhafte Reizzustände, an Gelenken frühzeitige Verschleißerscheinungen. Überbeanspruchte Knochen reagieren zunächst mit – nicht spürbaren – Umbauvorgängen, die bei fortdauernder Belastung eventuell zu Brüchen führen.
Auch außerhalb des Bewegungsapparats treten gelegentlich chronische Sportverletzungen auf. Ein typisches Beispiel ist das Blumenkohlohr des Boxers, eine bleibende Entstellung der Ohrmuschel durch wiederholte Einblutungen und Knorpelverletzungen. Beim Surferohr führen Wind und Kälte zu gutartigen Knochenwucherungen im Gehörgang.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung