Gesundheit heute
Prävention von Sportverletzungen
Exzessives oder einseitiges Training, falsche Techniken, eine ungenügende Vorbereitung und eine falsche Selbsteinschätzung steigern das Risiko von Sportverletzungen. Mit einfachen Präventionsmaßnahmen lässt sich dieses jedoch verringern:
Vorbereitung. An erster Stelle steht die qualitativ hochwertige Ausrüstung wie optimales Schuhwerk oder individuell angepasste Einlagen für Laufsportarten, individuell angepasste Schlägerbespannungen (Tennis, Squash, Badminton), aber auch Helme und Protektoren, etwa bei Kontaktsportarten, beim Skilaufen oder Inlineskaten.
Ebenso wichtig ist das Erlernen der richtigen Technik. Auch bei scheinbar einfachen Sportarten, z. B. Walking, setzt dies in der Regel die Einweisung durch einen qualifizierten Trainer voraus. Er ist auch der richtige Ansprechpartner für die Anpassung von Trainingsintensität und -dauer an das aktuelle Leistungsvermögen.
Wer sich zuviel zumutet, riskiert nicht nur akute Verletzungen, sondern auch langfristige Schäden am gesamten Bewegungsapparat. Außerdem drohen bei Überschreitung der körperlichen Belastbarkeit sogar Herz-Kreislauf-Probleme bis hin zum Kollaps. Eine langsame Steigerung der Trainingsintensität hilft, diese Risiken zu begrenzen.
Aufwärmen. Eine angemessene Aufwärmphase (Warm-up) von mindestens 15 Minuten bereitet den Körper auf die bevorstehende Anstrengung vor. Geeignet sind Dehn- und Lockerungstechniken, z. B. Stretching, sowie spezielle sportartspezifische Übungen, die gezielt die Durchblutung belasteter Muskelgruppen steigern, z. B. der Beinmuskulatur bei Laufsportarten oder der Schultergürtelmuskulatur bei Wurfsportarten. Eine gut strukturierte Aufwärmphase aktiviert das Herz-Kreislauf-System und den Energiestoffwechsel, verbessert das Zusammenspiel von Muskeln, Sehnen und Bändern und vermindert auf diese Weise das Risiko für Verletzungen und Herz-Kreislauf-Zwischenfälle.
Abwärmen. Beendet wird das Training durch eine 10- bis 15-minütige Abwärmphase (Cold-up). Dabei reduziert der Sportler allmählich die Belastung (Auslaufen, Ausschwimmen) und schließt sie mit lockeren Abwärm- und Dehnübungen ab. Ein Bad oder eine warme Dusche, ein Saunagang oder eine Massage unterstützen die Regeneration.
Bei hoher Ozon- oder Schadstoffbelastung legt man das Training in die Morgen- oder Abendstunden. Hohe Außentemperaturen schließlich erfordern eine Verringerung des Trainingspensums und eine zusätzliche Flüssigkeitszufuhr.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung