Gesundheit heute

Medikamentöse Therapie in der Orthopädie

Lokal. Eine differenzierte medikamentöse Therapie erfolgt häufig lokal, also direkt im Bereich der Verletzung oder Erkrankung, z. B. durch Injektionen an Sehnenansätzen, Nervenwurzeln oder Nerven (Nervenblockade), in Schleimbeutel oder Gelenke. Eine verbreitete lokale Therapie, v. a. bei Prellungen und Verstauchungen, sind Einreibungen mit entzündungshemmenden Sportsalben (z. B. Diclofenac-ratiopharm® Gel) und Gels (z. B. Etrat® Sport Gel). Es ist allerdings umstritten, ob die Wirkstoffe auf diese Weise ausreichend ins Gewebe eindringen.

Systemisch. Oft hilft deshalb nur eine systemische Therapie, die im ganzen Körper wirkt, z. B. in Form von Tabletten, Dragees, Tropfen, Saft oder Zäpfchen, oder durch Injektionen in Muskel oder Vene. Dabei kommen an erster Stelle nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR), z. B. Diclofenac (Voltaren®) oder Ibuprofen (Ibuflam ®) zum Einsatz, die nicht nur entzündungshemmend, sondern auch abschwellend und schmerzlindernd wirken. Vorwiegend als Schmerzmittel fungieren Medikamente wie Metamizol (Novalgin®) oder Paracetamol (Benuron®).

Eine Linderung starker Schmerzen lässt sich durch Opiate, wie z. B. Tramadolhydrochlorid (Tramal®) erzielen.

Acetylsalicylsäure (ASS, z. B. Aspirin®) ist bei akuten Verletzungen nicht zu empfehlen, da sie die Blutgerinnung hemmt, Blutungen und Blutergüsse verstärkt und eventuell anstehende Operationen erschwert.

Von: Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian