Gesundheit heute

Häufige Erkrankungs- und Verletzungsarten

Aseptische Knochennekrose: Dieser Begriff bezeichnet krankhafte Umbauvorgänge und Veränderungen am Knochen, die bei Kindern im Bereich der Wachstumsfugen auftreten. Sie betreffen v. a. Knochen, die starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sind: Wirbelsäule (Morbus Scheuermann), Hüftkopf (Morbus Perthes), oberes Schienbein (Morbus Osgood-Schlatter) und Fuß (Morbus Köhler). Ursächlich spielen vermutlich lokale Durchblutungsstörungen eine wichtige Rolle.

Fehlstellung (Deformation): Abweichungen von der normalen Knochen- oder Gelenkachse kommen gelegentlich als angeborene Störungen vor, z. B. im Fußbereich als Klumpfuß oder im Hüftgelenk als Coxa vara oder valga. Eine X- oder O-Beinstellung im Kniegelenk ist im Kleinkindalter sehr verbreitet, meist vorübergehend und in aller Regel unbedenklich. Die meisten Fehlstellungen entstehen im späteren Alter, z. B. verursacht durch ungünstig verheilte Knochenbrüche, entzündliche Gelenkerkrankungen oder Osteoporose.

Knochenbruch (Fraktur)

Prellung (Kontusion) und Quetschung (Quetschwunde). Verletzung der Weichteile durch stumpfe Gewalteinwirkung, z. B. Stoß, Schlag oder Einklemmung, zeigt sich in den typischen Symptomen Schmerz und Schwellung. Letztere hat zwei Ursachen: Zum einen tritt vermehrt Gewebeflüssigkeit aus (Ödem), zum anderen führen Blutungen aus zerrissenen Gefäßen zu Blutergüssen (Hämatomen).

Schleimbeutelentzündung (Bursitis). Als Gleit- und Pufferschicht zwischen Haut und Knochen befinden sich die Schleimbeutel über zahlreichen Gelenken, z. B. der Kniescheibe und dem Ellenbogen. Zu einer Entzündung kommt es bei häufig wiederkehrenden oder lang anhaltenden, mechanischen Reizen, z. B. beim gewohnheitsmäßigen Aufstützen der Ellenbogen oder beim ständigen Knien im typischen „Risikoberuf“ Fliesenleger. Auch Verletzungen oder rheumatische Gelenkerkrankungen lösen gelegentlich eine Schleimbeutelentzündung aus.

Sehnenansatzentzündung (Insertionstendopathie, Ansatztendinose, Ansatztendinitis, Myotendinose). Wo Sehnen an Knochen ansetzen, haben sie besonders starke, mechanische Belastungen auszuhalten. Bei anhaltender Über- oder Fehlbeanspruchung kommt es an diesen Stellen oft zu entzündlichen Reaktionen, die sich durch Schmerzen bei Belastung der betroffenen Sehne bemerkbar machen. Bestehen solche Veränderungen über längere Zeit, bilden sich dort oft kalkhaltige Ablagerungen. Die Erkrankung betrifft bevorzugt Sehnenansätze an der Schulter (z. B. Kalkschulter, Supraspinatussehnensyndrom), am Ellenbogen (z.B. Tennisarm oder Golferarm), an der Hüfte (z. B. Trochantertendinose), am Knie (z. B. Springerknie) und am Fuß (z. B. oberer Fersensporn). Bei jüngeren Menschen entsteht eine Sehnenansatzentzündung meist als Folge von arbeits- oder sportbedingten Überlastungen, bei älteren Menschen typischerweise als Begleiterscheinung von Arthrosen. Seltener sind rheumatische Erkrankungen, wie z. B. Morbus Bechterew Ursache für eine Sehnenansatzentzündung.

Sehnenentzündung (Tendinose, Tendinitis) und Sehnenriss (Sehnenruptur). Ursache, Beschwerden und Behandlung der Sehnenentzündung gleichen im Wesentlichen denen der Sehnenansatzentzündung. Anfällig für verschleißbedingte Erkrankungen sind insbesondere die Achillessehne an der Ferse und die Bizepssehne am Oberarm. Die vorgeschädigten Sehnen neigen dazu, bei starken, abrupten Belastungen, etwa durch Sport, teilweise oder vollständig zu reißen, z.B. Achillessehnenriss, Bizepssehnenriss.

Sehnenscheidenentzündung (Tendovaginitis). Sehnenscheiden sind Bindegewebeschläuche, die mit Schmierflüssigkeit gefüllt sind und wie ein Tunnel die Sehnen umschließen. Eine Entzündung dieses Sehnengleitgewebes entwickelt sich meist durch Fehl- und Überbelastung (z. B. beim Tastaturschreiben oder bei Schlägersportarten), manchmal auch als Begleiterscheinung von Infektionskrankheiten oder rheumatischen Erkrankungen. Sie betrifft oft das Handgelenk.

Muskelverletzungen geschehen dann, wenn Muskeln abrupt oder übermäßig beansprucht oder gedehnt werden und/oder nicht aufgewärmt sind. Oft handelt es sich um Sportverletzungen. Die Übergänge zwischen einer Muskelzerrung mit Schädigung kleiner Muskelstrukturen und einem – oft schon äußerlich als Delle erkennbarem – Muskelfaserriss sind fließend. Die Maximalform stellt der komplette Muskelriss dar, die harmloseste Variante der Muskelkater, bei dem sich mikrofeine Risse in der Zellstruktur der Muskelzellen bilden. Gegen Muskelkater helfen Wärme, etwa in Form eines Wärmebads, oder durchblutungsanregende Salben. Durch die stärkere Durchblutung verbessert sich die Versorgung der beschädigten Muskelfasern mit Nährstoffen, was ihre Regeneration beschleunigen soll.

Verstauchung (Distorsion) und Bänderverletzung. Beim Überschreiten des normalen Bewegungsausmaßes werden Gelenkkapsel und -bänder überdehnt (Bänderzerrung). Als Folge schwillt das Gelenk sofort an und lässt sich nur noch eingeschränkt und unter Schmerzen bewegen. Bei starker Überdehnung des Gelenks treten Kapselrisse und Bänderrisse auf; bei einem noch stärkeren Aushebeln entsteht oft eine Verrenkung.

Verrenkung (Ausrenkung, Luxation). Bei dieser oft extrem schmerzhaften Gelenkverletzung werden die Gelenkflächen verschoben oder getrennt (Auskugeln), und zwar meist durch Heraushebeln, z. B. des Oberarmkopfs aus der Schultergelenkpfanne. Dabei entstehen fast immer Risse der jeweiligen Gelenkkapsel und der benachbarten Bänder. Treten bei der Ausrenkung zusätzlich Knochenbrüche auf, spricht der Arzt von einem Verrenkungsbruch (Luxationsfraktur). In jedem Fall ist eine schnellstmögliche Einrenkung erforderlich, um eine Quetschung oder Überdehnung der benachbarten Nerven und Blutgefäße mit dauerhaften Folgeschäden zu vermeiden.

Von: Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Zweitmeinung zur Hüftprothese

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.

Zweitmeinung zur Hüftprothese

Seit 2024 möglich

Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.

Wenn nichts anderes mehr hilft

In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.

Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.

Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung

Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz

Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.

Quellen: GbA, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / R.Maghdessian