Gesundheit heute
Sensible Zahnhälse und Zahnhalsdefekte
Sensible Zahnhälse (freiliegende Zahnhälse): Reizempfindlichkeit der Zahnhälse.
Etwa jeder vierte Erwachsene bekommt in seinem Leben die Reizempfindlichkeit seiner Zahnhälse zu spüren. Im Laufe des Lebens zieht sich das Zahnfleisch etwas zurück und legt die Zahnhälse allmählich frei. Im Bereich des Zahnhalses läuft der Zahnschmelz in Richtung Wurzel hin aus; an dieser Stelle ist das Zahnbein, das von vielen kleinen Verbindungen zum Zahnnerv durchzogen ist, daher nicht so gut geschützt. Stehen diese Verbindungen nach außen hin offen, leiten sie thermische und chemische Reize direkt an den Zahnnerv weiter – der Betroffene empfindet Schmerzen.
Auch falsches, waagerechtes Schrubben beim Zähneputzen oder nächtliches Zähneknirschen können zu freiliegenden Zahnhälsen führen. Beim waagerechten Schrubben drängen sich die Borsten zusammen und wirken wie eine Säge. Mit der Zeit trägt die falsche mechanische Belastung Zahnsubstanz ab oder zerstört sie, sichtbare Kerben oder keilförmige Zahnhalsdefekte sind die Folge. Sie treten vor allem im vorderen Seitenbereich des Kiefers, an Schneide- und Eckzähnen sowie den Seiten der Backenzähne auf.
Leitbeschwerden
- Empfindliche Reaktion auf Reize wie warm, kalt, süß und sauer oder Berührungen
- Sichtbare Kerben am Zahnhals.
Wann zum Arzt
Den Zahnarzt bei Gelegenheit ansprechen, wenn die Empfindlichkeit zunimmt oder Defekte sichtbar sind.
Das macht der Arzt
Der Zahnarzt kann die Reizempfindlichkeit durch eine Versiegelung der Zahnhälse mit Fluoridlack mindern. Oft genügt eine einmalige Anwendung, sie wirkt allerdings nur eine gewisse Zeit. Eine Beschichtung mit Haftvermittlern, die normalerweise für eine feste Verbindung zwischen Füllung und Zahn sorgen, bringt ebenfalls gute Ergebnisse.
Keilförmige Defekte verschließt der Zahnarzt mit einer Füllung. Dazu reinigt er zunächst die Oberfläche und trägt dann je nach Tiefe des Defekts eine oder mehrere Schichten Komposit auf und härtet diese. Abschließend wird diese Kunststofffüllung poliert. Sie ist so gut wie unsichtbar und schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung.
Selbsthilfe
Empfindliche Zahnhälse können Sie selbst mit Fluor desensibilisieren. Bürsten Sie dazu Ihre Zähne mit Fluorgel wie mit normaler Zahnpasta und lassen Sie es etwa eine Minute einwirken (z. B. Elmex Gelee®). Wiederholen Sie diese Behandlung wöchentlich, bis die Beschwerden nachlassen. Spezielle Zahnpasten (z.B. Elmex sensitive®) können ebenfalls Abhilfe schaffen.
Wenn falsche oder zu kräftige Putzbewegungen am Zahnfleischrückgang Schuld sind, versuchen Sie unter Anleitung Ihres Zahnarztes, die Putzgewohnheiten zu verbessern.

Zusätzlich zum Zähneputzen schützt Fluoridlack vom Zahnarzt die Kinderzähne vor Karies.
Fluoridlack auf Kasse
Für alle Kinder unter 6
Fluoride machen den Zahnschmelz hart und schützen so vor Karies. Als Kassenleistung gab es den schützenden Lack aber bisher nur für bestimmte Kinder. Das hat sich nun geändert.
Schutzschicht auf dem Zahnschmelz
Fluoride haben für die Zähne eine ganz besondere Bedeutung: Zusammen mit Kalzium bilden sie eine schützende Schicht auf den Zahnschmelz. Das beugt Angriffen durch Bakterien und Säuren vor. Außerdem helfen Fluoride beim Einbau des festigenden Kalziumphosphats in den Zahnschmelz und fördern damit die Reparatur von kleinen Defekten. Das alles zusammen führt dazu, dass Fluoride vor Karies schützen – was in vielen Studien bewiesen ist.
Kleine Kinder sind besonders kariesgefährdet, denn sie können ihre Zähne noch nicht so gut putzen. Doch gerade beim Milchgebiss ist es wichtig, dass es gesund bleibt. Deshalb empfehlen Zahnärzt*innen die Gabe von Fluoriden, sei es in spezieller Kinderzahnpasta oder als Tabletten. Wichtig dabei: Fluoridzahnpasta und Fluoridtabletten dürfen nicht kombiniert angewendet werden, sonst droht leicht eine Überdosierung mit Fluor.
Vier Mal im Jahr Zähne lackieren lassen
Fluoridlack ist eine weitere Möglichkeit, die kleinen Zähne zu schützen. Er darf zusätzlich zu Fluoridtabletten oder -zahnpasta angewendet werden. Aufgetragen auf die Zähne wird der Lack von der Zahnärzt*in, idealerweise zwei Mal pro Halbjahr.
Bisher hat die Kasse das nur für Kinder unter drei Jahren und für 3- bis 6-Jährige mit Karies oder hohem Kariesrisiko bezahlt. Seit April dieses Jahres haben nun alle Kinder im Alter bis 6 Jahre Anspruch auf den Lack – und zwar zwei Mal pro Kalenderhalbjahr.
Quelle: Ärztezeitung