Gesundheit heute
Mundsoor
Mundsoor (Mundpilz, Soormykose): Hefepilzinfektion der Mundschleimhaut und Zunge. Hefepilze (typischerweise der Gattung Candida albicans) sind ein natürlicher Bestandteil der Mundflora, werden jedoch normalerweise von den Abwehrzellen im Mund- und Rachenraum und von Bakterien in Schach gehalten. Wenn das natürliche Gleichgewicht der Mundflora durcheinander gerät, vermehren sich die Pilze explosionsartig und führen zu einem dauerhaften weißlichen Rasen auf der Mundschleimhaut oder der Zunge. Später entzünden sich die betroffenen Stellen und schmerzen. Die Therapie erfolgt lokal und ist hochwirksam. Wird die Ursache nicht beseitigt, sind Rückfälle programmiert.
Leitbeschwerden
- Weißliche, nicht abwischbare Beläge auf Mundschleimhaut und Zunge
- Schmerzen beim Essen und Trinken.
Wann zum Arzt
Am nächsten Tag, wenn sich die Mundschleimhaut auffällig verändert.
Die Erkrankung
Der Soorbelag ist ein weißlicher flächiger Belag, der sich anfangs noch abwischen lässt, später aber auf den befallenen Stellen haftet. Wenn man ihn dennoch entfernt, blutet die betroffene Stelle.
Soor tritt vor allem bei abwehrgeschwächten Personen wie Kleinkindern, alten Menschen sowie Menschen mit Immunschwächeerkrankungen wie AIDS auf. Bei alten Menschen sind oft schlecht sitzende Prothesen die Wurzel des Übels. Ansonsten gesunde Menschen sind vor allem durch eine Antibiotika- oder Kortison-Behandlung gefährdet. Diese Behandlungen vernichten nämlich sowohl die krank machenden als auch die normalen, gesunden Bakterien im Körper und bringen die Mundflora durcheinander.
Rechtzeitig behandelt, ist ein Soor in der Regel harmlos. Unbehandelt droht eine Ausdehnung auf die Speiseröhre mit starken Schluckschmerzen (Soor-Ösophagitis). Langfristig kann Soor zur Zerstörung der Mundflora führen – mit der Folge, dass unerwünschte Bakterien (die z. B. Karies oder Parodontitis auslösen) sich stark vermehren. Außerdem kommt es zu Gewichtsverlust und sogar Austrocknung, weil der Betroffene durch die Schmerzen beim Kauen und Schlucken zu wenig isst und trinkt.
Das macht der Arzt
Durch die Untersuchung der Mundhöhle stellt der Arzt meistens schon fest, ob es sich um Soor handelt. Zur Absicherung seiner Diagnose kann er einen Abstrich machen und ihn unter dem Mikroskop untersuchen oder an ein Labor schicken.
Mit antimykotischen Lutschtabletten oder Mundspülungen (mit Nystatin oder Amphomoronal, z. B. in Amphotericin-B-Lutschtabletten® oder Ampho-Moronal®-Suspension) wird der Pilzbefall eingedämmt. Die Mundflora erhält so eine Chance, wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Nach dem Spülen des Mundes wird die Lösung heruntergeschluckt, um einen eventuellen Befall der Speiseröhre mitzubehandeln. Die Wirkstoffe sind unbedenklich, sie werden vom Organismus nicht aufgenommen und unverändert über den Darm ausgeschieden.
Komplementärmedizin
Pflanzenheilkunde. Das Einpinseln der Mundschleimhaut mit Myrrhe- (z. B. Inspirol®, Myrrhen-Tinktur „Hetterich®") oder Ratanhia-Tinktur (z. B. Ratiosept® Mund- und Rachentinktur) wirkt desinfizierend. Der zeitliche Abstand zur Anwendung der antimykotischen Mittel sollte mindestens eine Stunde betragen.
Homöopathie. Die Homöopathie empfiehlt u. a. Acidum hydrochloricum, Borax, Kalium chloratum, Mercurius solubilis oder Thuja.
Die Fehlbesiedlung von Mund und Darm mit Hefepilzen wird von vielen Heilpraktikern und Naturheilmedizinern als Grundproblem unserer zivilisatorischen Ernährung angesehen. Entsprechend werden abnorme Müdigkeit, Leistungsabfall, Blähungen, Reizdarmbeschwerden mit Hefepilzen in Verbindung gebracht. Eine aufwendige Pilzdiagnostik hilft, den Pilzbefall im Darm nachzuweisen. Da Hefepilze sich in Gegenwart von Zucker am schnellsten vermehren, wird von den Patienten neben der Lokaltherapie ein radikaler und langfristiger Verzicht auf zuckerhaltige Lebensmittel gefordert.
Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist diese Denkweise nicht nachvollziehbar: Zum einen gehören Pilze einfach zu unserem evolutionsbiologischen Gepäck und haben die Schleimhäute von Menschen schon vor Jahrtausenden besiedelt. Zum anderen ist eine zuckerfreie Ernährung praktisch unmöglich, schließlich werden schon im Mundraum bei intensivem Kauen Stärke und andere Kohlehydrate durch die Mundenzyme zu Zucker gespalten.
Ein Therapieversuch kann durchaus erwogen werden, schließlich profitieren zweifellos viele Patienten von einer entsprechenden Diät, die zugleich einen Schritt in Richtung vollwertige Ernährung geht.

Zusätzlich zum Zähneputzen schützt Fluoridlack vom Zahnarzt die Kinderzähne vor Karies.
Fluoridlack auf Kasse
Für alle Kinder unter 6
Fluoride machen den Zahnschmelz hart und schützen so vor Karies. Als Kassenleistung gab es den schützenden Lack aber bisher nur für bestimmte Kinder. Das hat sich nun geändert.
Schutzschicht auf dem Zahnschmelz
Fluoride haben für die Zähne eine ganz besondere Bedeutung: Zusammen mit Kalzium bilden sie eine schützende Schicht auf den Zahnschmelz. Das beugt Angriffen durch Bakterien und Säuren vor. Außerdem helfen Fluoride beim Einbau des festigenden Kalziumphosphats in den Zahnschmelz und fördern damit die Reparatur von kleinen Defekten. Das alles zusammen führt dazu, dass Fluoride vor Karies schützen – was in vielen Studien bewiesen ist.
Kleine Kinder sind besonders kariesgefährdet, denn sie können ihre Zähne noch nicht so gut putzen. Doch gerade beim Milchgebiss ist es wichtig, dass es gesund bleibt. Deshalb empfehlen Zahnärzt*innen die Gabe von Fluoriden, sei es in spezieller Kinderzahnpasta oder als Tabletten. Wichtig dabei: Fluoridzahnpasta und Fluoridtabletten dürfen nicht kombiniert angewendet werden, sonst droht leicht eine Überdosierung mit Fluor.
Vier Mal im Jahr Zähne lackieren lassen
Fluoridlack ist eine weitere Möglichkeit, die kleinen Zähne zu schützen. Er darf zusätzlich zu Fluoridtabletten oder -zahnpasta angewendet werden. Aufgetragen auf die Zähne wird der Lack von der Zahnärzt*in, idealerweise zwei Mal pro Halbjahr.
Bisher hat die Kasse das nur für Kinder unter drei Jahren und für 3- bis 6-Jährige mit Karies oder hohem Kariesrisiko bezahlt. Seit April dieses Jahres haben nun alle Kinder im Alter bis 6 Jahre Anspruch auf den Lack – und zwar zwei Mal pro Kalenderhalbjahr.
Quelle: Ärztezeitung