Gesundheit heute
Hilfsmittel zur Mundhygiene
Weitere Hilfsmittel optimieren die Hygiene und den Pflegezustand von Zähnen und Mundhöhle noch einmal deutlich – viele davon erscheinen uns neumodisch, sind aber schon seit Jahrhunderten in vielen Kulturen im Einsatz, so die Zungenschaber oder die Interdentalbürsten, die in Form von Zahnstochern auch bei uns Tradition haben.
Reinigung der Zahnzwischenräume
Zahnseide ist eine feine, aus vielen Einzelfäden geflochtene Schnur. Es gibt sie gewachst und ungewachst. Die gewachste lässt sich leichter durch enge Zwischenräume ziehen, weil sie besser hindurchgleitet und nicht so leicht ausfranst, dafür reinigt die ungewachste besser.
Und so wenden Sie sie richtig an: Nehmen Sie ein 35–45 cm langes Stück und wickeln Sie es um die beiden Mittelfinger. Spannen Sie die Seide zwischen den Zeigefingern bzw. den Daumen und schieben Sie sie mit leicht sägenden Bewegungen von oben in den Zahnzwischenraum. Bitte nicht zu kräftig, sonst wird das Zahnfleisch verletzt. Ist die Seide in den Zahnzwischenraum eingeführt, bewegen Sie sie ebenfalls mit sägenden Bewegungen einmal am vorderen und einmal am hinteren Zahn entlang vom Zahnfleisch weg in Richtung Kaufläche bzw. Schneidekante.
Leichter in der Handhabung sind Zahnseide-Sticks. Sie können auch von Kindern benutzt werden und sind inzwischen preiswert zu haben.
Zur leichteren Handhabung gibt es wiederverwendbare Zahnseidespanner oder fertig in Einweghalter eingespannte Zahnseidestücke. Bei größeren Zwischenräumen und Brücken hilft Superfloss®. Das sind Zahnseideabschnitte mit einem festeren Ende und einem flauschigen Mittelstück, mit denen sich größere Zwischenräume besser reinigen lassen.
Interdentalbürsten (Zahnzwischenraumbürsten) sind kleine Bürsten, die auf einem Halter stecken. Es gibt sie in vielen verschiedenen Größen von 0,6 bis etwa 5 mm, sowohl für ganz enge als auch für große Zwischenräume und Lücken. Die richtige Größe muss vom Zahnarzt ausgemessen werden, da zu große Bürsten Schäden verursachen und zu kleine wirkungslos sind. Ihre Größe können Sie sich anhand der farbigen Markierung auf der Packung merken (z. B. 2 mm rot, 4 mm blau und 5 mm türkis). Oft müssen Sie mehrere Größen vorrätig haben, da die Zahnzwischenräume nicht überall gleich groß sind. Von der Innenseite des Gebisses aus ist die Anwendung am bequemsten.
Insbesondere bei festen Zahnspangen bekommt man nur mit Interdentalbürsten alle Winkel sauber.
Zungenreinigung
Heute weiß man, dass Mundgeruch weniger aus dem Magen kommt, sondern mehr von organischen Rückständen im Gebiss oder Bakterien auf dem hinteren Teil der Zunge ausgelöst wird (Ursachen von krankhaftem Mundgeruch). Gegen sie hilft eine einfache mechanische Reinigung. Wenn Sie die Zunge einmal am Tag mit einem speziellen Zungenschaber (Zungenbürste) putzen und abschaben, verschwindet der Geruch oft. Stattdessen können Sie auch den Rand eines umgedrehten Löffels oder die Zahnbürste benutzen – viele spüren dabei jedoch einen Würgereiz, der bei den flacheren Zungenbürsten nicht auftritt.
Munddusche und -spülungen
Eine Munddusche ist eine kleine Wasserpumpe, die gelöste oder lockere Beläge und Krümel aus den Zahnzwischenräumen herausspült. Es gibt sie mit einem Wasserstrahl oder mit einer kleinen Brause. Mundduschen sind jedoch ein verzichtbares Hilfsmittel. Bei bestehenden Zahnfleischerkrankungen ist die Benutzung sogar eher schädlich, da Bakterien in die Blutbahn eingespült werden können.
Mundspülungen (Mundwasser) sind kein Ersatz für das Zähneputzen, sie helfen auch nicht bzw. nur für sehr kurze Zeit gegen Mundgeruch. Daher eignen sie sich höchstens als zusätzliches Hilfsmittel. Für den täglichen Bedarf empfehlen sich Mundspülungen mit ätherischen Ölen wie Eukalyptus, Thymol, Menthol und Methylsalicylat. Sie eignen sich gut für den täglichen Bedarf, da sie die Keimzahl reduzieren und das natürliche Gleichgewicht der Mundflora schützen.
Antiseptische, also antibakteriell wirksame Mundspülungen (mit Chlorhexidin, z. B. Paroex®) können eine zahnärztliche Behandlung wirksam unterstützen. Spülungen mit 0,12 oder 0,2 % Chlorhexidin eignen sich jedoch nur vorübergehend zur Bekämpfung akuter Entzündungen, da sie den Geschmackssinn beeinträchtigen und bei längerfristiger Anwendung Zähne, Zunge und Schleimhaut verfärben. Spülungen mit einer Konzentration von 0,05 % Chlorhexidin gelten dagegen als zum dauerhaften Einsatz geeignet. Chlorhexidin verursacht in seltenen Fällen teils schwerwiegende allergische Reaktionen. Dies gilt für Mundspüllösungen ebenso wie für die topische Anwendung auf Haut oder Schleimhaut. Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Chlorhexidin sollten Chlorhexidin-haltige Präparate meiden und sich in der Apotheke über alternative Antiseptika beraten lassen.

Zusätzlich zum Zähneputzen schützt Fluoridlack vom Zahnarzt die Kinderzähne vor Karies.
Fluoridlack auf Kasse
Für alle Kinder unter 6
Fluoride machen den Zahnschmelz hart und schützen so vor Karies. Als Kassenleistung gab es den schützenden Lack aber bisher nur für bestimmte Kinder. Das hat sich nun geändert.
Schutzschicht auf dem Zahnschmelz
Fluoride haben für die Zähne eine ganz besondere Bedeutung: Zusammen mit Kalzium bilden sie eine schützende Schicht auf den Zahnschmelz. Das beugt Angriffen durch Bakterien und Säuren vor. Außerdem helfen Fluoride beim Einbau des festigenden Kalziumphosphats in den Zahnschmelz und fördern damit die Reparatur von kleinen Defekten. Das alles zusammen führt dazu, dass Fluoride vor Karies schützen – was in vielen Studien bewiesen ist.
Kleine Kinder sind besonders kariesgefährdet, denn sie können ihre Zähne noch nicht so gut putzen. Doch gerade beim Milchgebiss ist es wichtig, dass es gesund bleibt. Deshalb empfehlen Zahnärzt*innen die Gabe von Fluoriden, sei es in spezieller Kinderzahnpasta oder als Tabletten. Wichtig dabei: Fluoridzahnpasta und Fluoridtabletten dürfen nicht kombiniert angewendet werden, sonst droht leicht eine Überdosierung mit Fluor.
Vier Mal im Jahr Zähne lackieren lassen
Fluoridlack ist eine weitere Möglichkeit, die kleinen Zähne zu schützen. Er darf zusätzlich zu Fluoridtabletten oder -zahnpasta angewendet werden. Aufgetragen auf die Zähne wird der Lack von der Zahnärzt*in, idealerweise zwei Mal pro Halbjahr.
Bisher hat die Kasse das nur für Kinder unter drei Jahren und für 3- bis 6-Jährige mit Karies oder hohem Kariesrisiko bezahlt. Seit April dieses Jahres haben nun alle Kinder im Alter bis 6 Jahre Anspruch auf den Lack – und zwar zwei Mal pro Kalenderhalbjahr.
Quelle: Ärztezeitung