Gesundheit heute
Farbenblindheit und Farbschwäche
Farbsinnstörungen: Störung der Farbwahrnehmung (Farbuntüchtigkeit), entweder in Form einer Farbschwäche oder einer Farbenblindheit.
Etwa 8 % aller Männer sind von einer angeborenen Farbuntüchtigkeit betroffen, hingegen nur 0,5 % der Frauen. Am häufigsten leiden Betroffene unter einer Form der Farbschwäche oder Farbenblindheit für einzelne Farben: sie sehen eine oder mehrere Farben weniger stark oder gar nicht, die Farbenwelt ist für sie aus weniger Farben zusammengemischt als bei Normalsichtigen. Bei der seltenen ererbten kompletten Farbenblindheit (Achromatopsie) können die Betroffenen nur Graustufen unterscheiden. Die Farbuntüchtigkeit ist keine Krankheit; sie kann aber erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, z. B. bei der Berufswahl. Erworbene Farbuntüchtigkeiten sind ebenfalls selten, in diesen Fällen muss nach der zugrunde liegenden Ursache wie beispielsweise einer Augenerkrankung oder einem Schlaganfall geforscht werden.
Symptome und Leitbeschwerden
- Probleme bei Farbenbenennung bzw. -unterscheidung
- Gelb-, Blau- oder Rotsehen (bei Überdosierung bestimmter Medikamente oder Vergiftungen)
- Geringe Sehschärfe, Überempfindlichkeit gegen helles Licht (bei kompletter Farbenblindheit)
Wann zum Arzt
In den nächsten Wochen, wenn
- Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind an einer Farbschwäche leiden.
Sofort, wenn
- Sie plötzlich alles Rot oder Gelb sehen oder sonst eine Veränderung in Ihrem Farbempfinden bemerken.
Die Erkrankung
Krankheitsentstehung
Der Farbtüchtige stellt aus den drei Spektralfarben Rot, Grün und Blau alle anderen Farben durch Mischung her. Verantwortlich dafür sind drei verschiedene Netzhautzelltypen (auch Zapfen genannt). Diese Farbsinneszellen sind in der Netzhautmitte lokalisiert und arbeiten nur bei Tageslicht. Bei Nacht sind also wirklich "alle Katzen grau".
Bei einer Farbsinnstörung ist das Zusammenspiel der drei Farbsinneszelltypen gestört. Die Ursache dafür liegt in der Netzhaut, im Sehnerv oder im Gehirn selbst.
Ursachen und Risikofaktoren
Eine erbliche Farbuntüchtigkeit äußert sich entweder in einer Farbschwäche oder einer Farbenblindheit. Bei der Farbschwäche ist das Auge durch einen Mangel an Sehfarbstoff weniger empfindlich für die entsprechende Farbe oder für mehrere Farben. Bei der Farbenblindheit nimmt der Betroffene eine oder mehrere Farben gar nicht mehr wahr.
Völlige Farbenblindheit ist sehr selten, meistens liegt eine partielle Farbenblindheit vor, bei der ein Farbsinneszelltyp fehlt, so z. B. eine Rotblindheit (Protanopie), Grünblindheit (Deuteranopie) oder eine Mischung aus beiden. Da die Betroffenen beide Farben regelmäßig verwechseln, nennt man aber alle diese Fälle Rot-Grün-Blindheit. Glücklicherweise sehr selten ist der Ausfall von zwei (Monochromasie) oder gar allen drei Farbempfindungen (vollständige Farbenblindheit). Bei der vollständigen Farbenblindheit, der Achromatopsie, funktioniert keine der 3 Zapfentypen. Die Betroffenen sehen alles in Grau und leiden zusätzlich unter mangelnder Sehschärfe sowie einer Überempfindlichkeit gegen helles Licht.
Plötzliche auftretende Farbuntüchtigkeit. Eine plötzlich auftretende Farbuntüchtigkeit ist immer ein ernst zu nehmendes Zeichen z. B. einer Sehnerventzündung oder einer Netzhauterkrankung. Auch ein Schlaganfall, ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine andere Gehirnläsion kann die zentrale Verarbeitung des Farbensehens stören. In diesem Fall wird die Farbenblindheit zerebrale Achromatopsie genannt. Selten, aber ebenso bedrohlich ist eine Farbuntüchtigkeit als Nebenwirkung von Medikamenten (z. B. Resochin®, Cordarex®) oder als Zeichen einer Vergiftung, z. B. mit Fingerhut (Digitalis).
Diagnosesicherung
Verschiedene Farbtests können die Diagnose bestätigen:
- Pseudoisochromatische Tafeln: Dieser Test zeigt Zahlen auf farbigem Untergrund, die nur von Farbtüchtigen richtig erkannt werden. Geprüft werden nur Rot/Grün-Störungen (siehe Abbildung).
- Farnsworth-Farbfleckverfahren: Der Patient muss Steine mit unterschiedlicher Farbabstufung sortieren. Dieser Test ist aufwendiger, kann aber auch Blaustörungen aufspüren.
- Anomaloskop nach Nagel: Dieses Gerät kann die Farbschwäche quantitativ erfassen. Der Patient muss mit Hilfe einer Drehschraube eine vorgegebene Farbe "mischen". Der Rotschwache wird z. B., um eine vorgegebene Mischfarbe einzustellen, mehr Rot benötigen als der Farbnormale und der am Anomaloskop abgelesene Wert (AQ-Wert, Anomalquotient) fällt dementsprechend niedriger aus. So ist eine genaue Angabe über die Art der Farbuntüchtigkeit und ihre Ausprägung möglich. Für viele Berufe ist eine Rotschwäche kein Problem, eine Rotblindheit jedoch ein Ausschlusskriterium, z. B. bei Malern, Busfahrern oder Piloten.
Erworbene Arten der Farbuntüchtigkeit lassen sich mit den Farbtests nicht gut erfassen. Hier gibt in der Regel die Beschreibung des Patienten Auskunft über die ungewöhnliche Farbwahrnehmung.
Behandlung
Die angeborenen Formen der Farbuntüchtigkeit können derzeit nicht behandelt werden. Eine Aufklärung, z. B. in Bezug auf die Berufswahl, muss daher frühzeitig erfolgen. Seit einigen Jahren stehen jedoch neben anderen Sehstörungen auch die Farbuntüchtigkeiten im gentherapeutischen Visier der Forscher. Experten rechnen mit der Zulassung erster Verfahren ab 2018.
Bei den sehr seltenen erworbenen Arten der Farbuntüchtigkeit sind je nach Erkrankung die zuständigen Fachärzte gefragt (Augenarzt, Neurologe oder Internist). Liegt ein Verdacht auf eine Medikamentenüberdosierung vor, überprüft der Arzt sofort die eingenommenen Präparate.
Prognose
Die angeborene Farbuntüchtigkeit lässt sich bisher nicht heilen, sie verändert sich im Verlauf des Lebens aber nicht. Bei einer erworbenen Farbuntüchtigkeit hängt die Prognose von der Grunderkrankung und deren Behandlung ab. So können sich z. B. schlaganfallbedingte Farbuntüchtigkeiten durchaus mit der Zeit wieder zurückbilden.
Ihr Apotheker empfiehlt
Die meisten Farbuntüchtigen kommen mit ihrer Sehschwäche gut zurecht. Dennoch wird eine Reihe von Hilfsmitteln angeboten, z. B.:
- Das Eyeborg verwandelt Farben in Schallwellen, die der Farbuntüchtige über einen Lautsprecher im Ohr als verschiedene Töne hören kann.
- Für Rot-Grün-Blinde gibt es eine Spezialbrille, die einen Teil des roten und grünen Lichts so herausfiltert, dass der Betroffene Rot und Grün besser unterscheiden kann.
Weiterführende Informationen
Auf www.sehtestbilder.de finden Sie Testbilder zum Farbenerkennen.

Neben der Tönung ist bei Sonnenbrillen der 100%ige Schutz vor UV-Strahlen wichtig.
Sonnenbrille schützt vor Augenschäden
Ab UV-Index von 3 aufsetzen
Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.
Schäden von Entzündung bis Krebs
In den letzten Jahren hat die UV-Strahlung auf der Erde deutlich zugenommen. Das erhöht auch die Gefahr für Sonnenschäden an den Augen, warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft. Durch intensives UV-Licht kann es beispielsweise zu schmerzhaften Entzündungen an Binde- und Hornhaut kommen. Manchmal entwickelt sich auch ein Pterygium, also eine dreiecksförmige Gewebewucherung, die vom Augenwinkel auf die Hornhaut zuwächst. Weitere UV-Licht bedingte Schäden sind Linsentrübung (Grauer Star) sowie gut- und bösartige Tumoren der Augen.
UV-Index und Sonnenbrille
Um die Augen vor Schäden durch UV-Strahlung zu schützen, sollte man zunächst den UV-Index beachten. Er wird inzwischen nicht nur beim Deutschen Wetterdienst, sondern auch in vielen Wetter-Apps angezeigt. Seine Skala reicht von 3 bis 11. Schutzmaßnahmen wie eine Sonnenbrille empfehlen Augenärzt*innen schon ab einem Wert von 3.
Bei einem UV-Index ab 8 sollte man sich in den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand gar nicht draußen aufhalten. Insgesamt wird im Sommer an der Küste meist ein UV-Index von bis zu 9, in süddeutschen Gebirgsregionen sogar von 11 erreicht.
Zertifizierung muss sein
Das Angebot von Sonnenbrillen ist riesig. Viele davon sind jedoch von geringer Qualität. Wichtig ist, dass die Gläser CE-zertifiziert sind und damit der EU-Norm DIN EN ISO 12312 entsprechen. Dabei sollte auch auf die Filterkategorie geachtet werden. Sie gibt die Lichtdurchlässigkeit des Glases an und reicht von 0 (100 % Lichtdurchlässigkeit, kein Schutz) bis 4 (nur noch bis zu 8% Lichtdurchlässigkeit, extremer Schutz, fürs Autofahren nicht mehr geeignet). Für den Strand und das Gebirge empfehlen Expert*innen die Kategorie 3, sie lässt mit einer dunklen Tönung nur maximal 18% des Lichts an die Augen.
Noch besser ist es, wenn die Brille die Aufschrift UV400 oder 100 Prozent UV-Schutz trägt. Damit ist gewährleistet, dass alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern herausgefiltert werden.
Sonnenbrille auch bei Kontaktlinsen
Kontaktlinsenträger*innen sollten ihre Augen ebenfalls mit einer geeigneten Sonnenbrille schützen. Das gilt auch bei Linsen mit integriertem UV-Schutz. Denn diese decken nur die Pupille und einen kleinen Bereich der Iris ab – die Lider und die empfindliche Bindehaut bleiben der Strahlung ausgesetzt. Eine Sonnenbrille verschafft Abhilfe. Zudem bietet sie auch Blendschutz, was Kontaktlinsen nicht leisten können.
Quellen: ptaheute