Gesundheit heute
Schulterblattbruch
Häufigkeit: 1
Schulterblattbruch (Skapulafraktur): Knochenbruch des Schulterblatts, also des flachen, etwa dreieckigen Knochens, der rechts und links den hinteren Teil des Schultergürtels bildet. Für einen Schulterblattbruch muss die Gewalteinwirkung sehr groß sein, am ehesten kommt es dazu bei schweren Sport- oder Verkehrsunfällen. Beschwerden sind starke Schmerzen und Einschränkung der Beweglichkeit Häufig stehen die Auswirkungen schwerer Begleitverletzungen (Gefäßverletzungen, Lungenprellung, Pneumothorax) im Vordergrund.
Ein Großteil der Schulterblattbrüche lässt sich gut konservativ durch Ruhigstellung behandeln. Wichtig ist die frühe Physiotherapie, damit der Schultergürtel nicht einsteift. Komplizierte Brüche, z. B. bei Beteiligung des Schultergelenks, müssen operativ versorgt werden.
Symptome und Leitbeschwerden
- Starke, eher dumpfe Schmerzen im Bereich des Schulterblatts
- Fehlstellung des Schulterblatts
- Schonhaltung
- Bluterguss und Schwellung
- Eingeschränkte Beweglichkeit von Arm und Schulter.
Wann zum Arzt
Je nach Unfallhergang sofort in die Arztpraxis oder die Notärzt*in rufen.
Die Erkrankung
Mit bis zu 1 % aller Knochenbrüche ist der Schulterblattbruch eher selten. Das liegt vor allem an Form und Lage des Schulterblatts, das als flacher Knochen dem Brustkorb relativ eng anliegt und von einem starken Muskelmantel umgeben ist.
Wenn das Schulterblatt bricht, ist dies in der Regel ein Hinweis für eine große Krafteinwirkung von außen, in 90 % der Fälle liegen schwere Begleitverletzungen vor. Typische Ursachen sind Hochrasanz-Unfälle (Verkehrsunfälle aus großer Geschwindigkeit), Stürze aus großer Höhe (zum Beispiel beim Klettern) oder Reit- und Motorradunfälle.
Formen
Schulterblattbrüche werden in 5 Gruppen eingeteilt:
- Korpusfrakturen, also Brüche, die den flachen Hauptteil des Schulterblatts betreffen (Typ A)
- Fortsatzfrakturen, das sind Brüche, die sich am nach hinten weisenden queren Knochenvorsprung befinden (Typ B)
- Kollumfrakturen befinden sich am Schulterblatthals, das ist die Basis der nach außen zeigenden Ecke des dreieckigen Schulterblatts (Typ C)
- Gelenkfrakturen betreffen die Gelenkpfanne des Schultergelenks (Typ D)
- Kombinationen mit einem Oberarmkopfbruch (Typ E).
Komplikationen
In den allermeisten Fällen liegen Begleitverletzungen vor, wie beispielsweise
- Wirbelsäulen- und Brustkorbverletzungen (Wirbelkörperbruch, Rippenbruch, Rippenserienbruch)
- Verletzungen des Schultergelenks (Oberarmkopfbruch, Schlüsselbeinbruch, Schulterverrenkung, Schultereckgelenksprengung)
- Lungenverletzungen wie Lungenprellung und Pneumothorax
- Verletzungen von Gefäßen oder Nerven.
Diagnosesicherung
Unfallhergang, Fehlstellung des Schulterblatts, Bluterguss und Schwellung lenken den Verdacht der Ärzt*in schnell in Richtung Schulterblattbruch. Gesichert wird die Diagnose mit Röntgenaufnahmen der Schulter. Zur Beurteilung von Begleitverletzungen und der Stabilität sowie zu einer eventuellen Operationsplanung kommen auch CT-unterstützte 3-D-Rekonstruktionen zum Einsatz.
Differenzialdiagnose. Ein Schulterblattbruch ist meist eindeutig. Wichtig ist allerdings, die vielen möglichen oben genannten Begleitverletzungen auszuschließen.
Behandlung
Konservative Therapie
Vor allem Schulterblattbrüche vom Typ A und stabile Typ-B-Brüche können konservativ behandelt werden. Dazu stellt die Ärzt*in Arm und Schulter mit einem Gilchrist-Verband für 7 Tage ruhig. Gegen die starken Schmerzen verabreicht die Ärzt*in meist intravenös Paracetamol oder auch Morphin.
Um die Beweglichkeit der Schulter zu erhalten, ist eine frühzeitige Physiotherapie wichtig. Zunächst mobilisiert die Physiotherapeut*in Arm und Schulter passiv, später folgen aktive Übungen, z. B. Pendelübungen des Arms. In den ersten 6 Wochen darf der Arm nicht über 90° gehoben werden. Zeigt die Röntgenkontrolle dann eine unveränderte Position des Schulterblatts (d. h. es haben sich keine Bruchfragmente verschoben), kann das Schultergelenk vorsichtig aktiv trainiert werden. Nach 8 bis 12 Wochen ist meist eine vollständige Bewegung möglich.
Operative Therapie
Komplizierte Schulterblattbrüche müssen häufig operiert werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Schulter durch den Bruch instabil geworden ist, das Gelenk betroffen ist (Typ D) oder kombinierte Brüche vorliegen.
Bei der Operation fixiert und stabilisiert die Chirurg*in die Bruchteile mit Drähten, Platten oder Schrauben. Ist das Gelenk beteiligt, wird es im Rahmen einer Gelenkspiegelung reponiert und mit einer Schraube stabilisiert.
Um den Heilungsprozess zu fördern, muss die Schulter zunächst 4 bis 6 Wochen ruhiggestellt werden. Danach ist Physiotherapie angesagt, damit die Beweglichkeit der Schulter erhalten bleibt. Erst nach 3 bis 6 Monaten ist die operierte Schulter wieder voll einsatzfähig.
Prognose
Bei Schulterblattbrüchen, die konservativ behandelt werden können, ist die Prognose günstig. Bei operativ versorgten, komplizierteren Schulterblattbrüchen bleibt häufiger eine Bewegungseinschränkung zurück. Auch das Risiko für die Entwicklung einer Arthrose ist erhöht.
Ihre Apotheke empfiehlt
Was Sie selbst tun können
Reha wahrnehmen. Vor allem nach Operationen ist es sinnvoll, Reha-Angebote wahrzunehmen. So lässt sich sicherstellen, dass keine größeren Einschränkungen zurückbleiben und das Gelenk nicht versteift. Auch Maßnahmen wie Bewegungsbäder helfen, die Beweglichkeit zu erhalten. Keinesfalls sollten Sie ohne Anleitung üben, weil Sie sonst riskieren, Ihren Arm zu früh zu belasten.
Nicht zu lange schonen. Schonung ist wichtig nach dem Schulterblattbruch. Doch nicht länger, als es die Ärzt*in verschreibt. Wer seinen Arm zu lange schont, und beispielsweise aus Vorsicht weiter in einer Armschlinge trägt, riskiert, dass das Gelenk einsteift.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung