Gesundheit heute
Knochen- und Gelenkersatz für Hüfte und Knie
Verschlissene Gelenke oder gebrochene Knochen durch künstliche Gelenke oder Glieder zu ersetzen ist eine bestechende Idee. Dem stehen jedoch mehrere Probleme entgegen: Trotz intensiver Forschung auf diesem Gebiet ließ sich bisher kein Material finden, das dem Knochen in Festigkeit, Elastizität und Dauerhaftigkeit gleicht. Außerdem liegen die Knochen ja nicht völlig frei im Körper, sondern sind über komplizierte Strukturen mit dem umgebenden Gewebe verbunden: Muskeln, Bänder, Sehnen und nicht zuletzt die knorpeligen Gelenkanteile setzen am Skelett an. Verglichen mit dem eigenen Gelenk sind alle Gelenkprothesen deshalb bis heute weniger lang haltbar, sie verschleißen schneller und sind oft auch weniger gut beweglich.
Trotzdem wird seit etwa 1960 mit großem Erfolg das Hüftgelenk ersetzt, besonders bei Hüftgelenksarthrose oder Brüchen des Schenkelhalses. Hier ist es durch die Entwicklung spezieller Metalllegierungen gelungen, die Festigkeit und Elastizität des Knochens nachzuahmen. Die Beweglichkeit und Abriebfestigkeit eines gesunden Hüftgelenks erreicht ein künstliches jedoch nicht.
Auch die dauerhafte und feste Verankerung der Prothese im Schaft des Oberschenkelknochens ist trotz moderner Materialentwicklungen und Oberflächengestaltungen ein ungelöstes Problem. Hier ist die Entwicklung längst noch nicht abgeschlossen; moderne metallurgische und werkstofftechnische Forschungen lassen Fortschritte auf diesem Gebiet erwarten.
In den letzten Jahren hat auch der Ersatz des Kniegelenks große Fortschritte gemacht. Ähnlich wie bei der Hüfte ist auch hier die Indikation der fortgeschrittene Gelenkverschleiß (Arthrose). Aufgrund der nahezu ausschließlichen Belastung in der Achse (d. h. von oben) einer Knieprothese spielt hier die Verankerung im Schaft und eine dem Knochen ähnliche Elastizität des Prothesenmaterials nicht die Rolle wie bei der Hüftprothese. Entscheidend ist hier vielmehr die Form der Prothese, um die komplizierte Bewegung des Kniegelenks weitestgehend zu ermöglichen. Weitere Fortschritte bei der Herstellung komplizierter dreidimensionaler Werkstücke und abriebfester Materialien werden auch hier die Standzeiten der Implantate in Zukunft deutlich erhöhen.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung