Gesundheit heute
Das P.E.C.H.-Schema – Soforthilfe am Unfallort
P steht für Pause – das Training wird sofort abgebrochen, der verletzte oder schmerzende Körperteil wird ruhig gestellt.
E steht für Eis – sofern keine offene Wunde besteht, wird die betroffene Stelle umgehend gekühlt. Geeignet sind kalte Umschläge (z. B. Kühlpackungen, ein in kaltem Wasser getränktes Tuch) oder eine mit Eisstücken gefüllte Plastiktüte. Eissprays sind weniger empfehlenswert, da sie manchmal zu lokalen Erfrierungen führen. Aus dem gleichen Grund ist es wichtig, die Kältepackung nicht direkt auf die Haut zu legen, sondern die Stelle erst mit einem Tuch abzudecken. Die Kälteanwendung zielt darauf ab, die lokale Blutzirkulation zu verringern, die Entzündungsreaktion zu mindern und der Bildung eines Blutergusses entgegenzuwirken. Außerdem lindert sie Schmerzen und reduziert Schwellungen. Die Kühlung wirkt am besten, wenn sie innerhalb der ersten 15 Minuten nach der Verletzung beginnt und mindestens 20 Minuten andauert.
C steht für Compression (Kompression): Um große Blutergüsse zu vermeiden, empfiehlt sich die Anlage eines elastischen Druckverbands (Kompressionsverband), möglichst mit leichter Spannung unter Einschluss des kalten Umschlags. Bei Verwendung eines prall gefüllten Kältebeutels ist es allerdings oft zweckmäßiger, den Druckverband darunter anzulegen. Der Kältebeutel wird dann mit einem weiteren Verband fixiert.
H steht für Hochlagerung – diese Maßnahme dient vor allem dazu, Schwellung und Einblutungen zu verringern.

Das Einpflanzen einer künstlichen Hüfte und ihre Funktion werden häufig an Modellen aus Kunststoff erklärt.
Zweitmeinung zur Hüftprothese
Seit 2024 möglich
Bei ausgeprägter Arthrose wird oft das Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob das wirklich die beste Maßnahme ist. Seit 2024 gibt´s Entscheidungshilfe: Wer eine Hüftprothese bekommen soll, kann sich auf Kassenkosten eine zweite Meinung dazu einholen.
Wenn nichts anderes mehr hilft
In Deutschland werden pro Jahr etwa 240 000 künstliche Hüftgelenke (Hüftendoprothese) eingesetzt. In etwa 75% wird der Gelenkersatz aufgrund von Arthrose nötig. Empfohlen wird eine neue Hüfte nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen zur Behandlung der Arthrose ausgeschöpft sind. Dazu gehören schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, Krankengymnastik, Physiotherapie und die Anpassung der Belastung.
Es ist nicht ganz einfach, bei einer Hüftgelenksarthrose den besten Zeitpunkt für das Einsetzen einer Endoprothese zu finden. Operiert man zu spät, kann das Ergebnis darunter leiden. Z.B. wenn das Gelenk schon zu eingesteift war, um durch die Prothese die volle Bewegung zurückzuerlangen. Oder wenn sich das Schmerzgedächtnis nicht „löschen“ lässt, Schmerzen also trotz reibungslos funktionierender neuer Hüfte weiter bestehen bleiben. In seltenen Fällen ist vielleicht auch der Gelenkersatz gar nicht die richtige Entscheidung für die Betroffene.
Anspruch auf eine qualifizierte zweite Meinung
Auch wenn die behandelnde Ärzt*in nach bestem Wissen und Gewissen zum Hüftersatz rät – oft bleibt bei den Betroffenen eine gewisse Unsicherheit zurück. Da hilft eine neue Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GbA). Danach haben gesetzlich Krankenversicherte in Zukunft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn ihnen ein Hüftgelenksersatz oder der Austausch ihrer Hüftprothese empfohlen wird. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Ärzt*innen für die Zweitmeinung findet man im Netz
Die Zweitmeinung gibt es von speziell qualifizierte Fachärzt*innen, im Fall der Hüftgelenksprothese z.B. aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie beraten die Patient*innen darüber, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig ist und ob es eventuell doch Behandlungsalternativen gibt.
Zweitmeinungsberechtigte Ärzt*innen findet man im Internet unter www.116117.de/zweitmeinung. Auch die Krankenkassen beraten darüber, wer in der Nähe eine Zweitmeinung abgeben darf. Zu welchem der ermächtigten Fachleute man schließlich geht, entscheidet die Betroffene dann selbst.
Quellen: GbA, Ärztezeitung