Gesundheit heute
IGeL: Wo die Grenzen sind
Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.
Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.
Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.
- IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.
- Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
- Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
- Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
- Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
- Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
- Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.
Die J1-Untersuchung ist ein guter Zeitpunkt, um neben den anderen erforderlichen Impfungen auch gegen Meningokokken zu impfen.
Teenager gegen Meningokokken impfen
Weil sie besonders gefährdet sind
Neben Säuglingen sind vor allem Jugendliche gefährdet, sich mit Meningokokken zu infizieren. Deshalb hat die STIKO jetzt ihre Impfempfehlungen aktualisiert: Alle 12- bis 14-Jährigen sollen die Meningokokkenimpfung erhalten, unabhängig davon, ob sie schon vorher dagegen geimpft worden sind.
Verschiedene Serotypen unterwegs
Meningokokken sind Bakterien, die beim Menschen schwere Infektionen, insbesondere Hirnhautentzündungen (Meningitis) und Blutvergiftung, auslösen können. Die Bakterien werden in Gruppen eingeteilt . B-Meningokokken sind vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verbreitet, C-Meningokokken waren früher häufig, sind aber durch die seit 2006 empfohlenen Impfungen zurückgegangen. Dafür befinden sich inzwischen offenbar Y-Meningokokken auf dem Vormarsch.
Meningokokken sitzen in der Nase
Doch wie infiziert man sich überhaupt mit diesen Bakterien? Etwa 10 % der Menschen haben Meningokokken in ihrem Nasen-Rachenraum, ohne selbst daran zu erkranken. Durch Husten, Niesen oder Küssen können diese „Gesundträger“ die Bakterien auf andere übertragen, die dann womöglich krank werden.
Die Besiedelung des Nasen-Rachen-Raums erreicht bei Jugendlichen ihr Maximum. Durch ihr Sozialverhalten geben sie die Bakterien leicht weiter, wodurch es in dieser Altersgruppe vermehrt zu Infektionen kommt. Um die Teenager zu schützen und die Verbreitung von Infektionen zu verringern, rät die STIKO jetzt, alle 12- bis 14-Jährigen gegen Meningokokken zu impfen – und zwar unabhängig von ihrem Impfstatus.
Gegen die Typen A, C, W und Y impfen
Laut STIKO soll dafür ein quadrivalenter Impfstoff gegen Meningokokken vom Typ A, C, W und Y verwendet werden. Die bundesweite Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wird derzeit geklärt, einige Kassen übernehmen die Kosten der MenACWY-Impfung für Jugendliche bereits.
Besonders praktisch: Die Impfung kann zeitgleich mit den anderen für die Altersgruppe empfohlenen Impfungen erfolgen. Das sind die HPV-Impfung und die Vierfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung. Ein guter Zeitpunkt für die Impfungen ist die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, die im Alter von 12 bis 14 Jahren vorgesehen ist und von den Kassen bezahlt wird.
Quelle: Ärztezeitung

