Gesundheit heute
IGeL: Wo die Grenzen sind
Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.
Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.
Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.
- IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.
- Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
- Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
- Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
- Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
- Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
- Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

Impfen ist für Menschen mit Herzerkrankungen ganz besonders wichtig.
Impfen schützt auch das Herz
Doppelter Effekt
Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und der Verzicht aufs Rauchen gehören zu den zentralen Faktoren für die Herzgesundheit. Doch man kann noch mehr für Herz und Gefäße tun: sich regelmäßig impfen lassen.
Erhöhter Sauerstoffbedarf und geschwächter Muskel
Virale und bakterielle Infektionen wirken sich auf verschiedene Weise auf das Herz aus. Sie können den Sauerstoffbedarf der Herzmuskelzellen erhöhen und dadurch bei Patient*innen mit koronarer Herzkrankheit Angina-pectoris-Anfälle oder einen Herzinfarkt auslösen. Durch Anstoßen entzündlicher Prozesse schaden sie den Gefäßen, zudem können Bakterien und Viren den Herzmuskel schwächen - was vor allem für Menschen mit bekannter Herzschwäche gefährlich wird.
Mehr Influenza, mehr Infarkte
Bekannt ist solch ein schädigender Einfluss auf Herz und Gefäße für Grippe- und Coronaviren, RSV, Herpes-zoster-Viren, Parainfluenza- und Adenoviren sowie für Pneumokokken. So stieg z.B. mit der Anzahl der Influenzafälle in einer amerikanischen Studie die Rate an Krankenhauseinweisung aufgrund von Herzschwäche und Herzinfarkt. Andere Untersuchungen zufolge haben Menschen mit bestehender Herz-Kreislauf-Erkrankung ein erhöhtes Risiko, an einer Virusinfektion zu sterben.
Impfungen können die Herzgefahr durch Virusinfektionen senken, betonen deutsche Kardiolog*innen. Studien haben gezeigt, dass gegen Influenza Geimpfte ein deutlich geringeres Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall hatten als Ungeimpfte. Und selbst wenn es zu einem akutem Herzinfarkt kam, hatte das Impfen positive Auswirkungen: Dann senkte die Impfung das Risiko, am Infarkt zu sterben.
Ähnlich gute Ergebnisse weist die Zoster-Impfung auf. Sie konnte das Auftreten kardiovaskulärer Ereignisse um 50% senken. Für weitere Impfungen laufen gerade Studien, deren Ergebnisse mit Spannung erwartet werden.
Drei Impfungen empfohlen
Deutsche Kardiolog*innen empfehlen deshalb, Impfungen nicht nur als Schutz vor Infektionen, sondern auch als Prävention gegen Herz-Kreislauf-Ereignisse zu nutzen. Ganz besonders gilt dies für folgende Impfungen:
- Influenzaimpfung. Alle Patient*innen mit akutem Koronarsyndrom sollten gegen Influenza geimpft werden.
- Pneumokokkenimpfung. Patient*innen mit Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sollten alle fünf bis zehn Jahre eine Pneumokokkenimpfung erhalten.
- COVID-19-Impfung. Wie alle anderen profitieren auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen von der Coronaimpfung. Ganz besonders gilt dies für Betroffene mit Herzschwäche, koronarer Herzkrankheit und Diabetes.
Quelle: SpringerMedizin