Gesundheit heute

IGeL: Wo die Grenzen sind

Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.

Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.

Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.

  • IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.

  • Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
    • Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
    • Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
    • Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
    • Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
    • Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.

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Babys sicher Vitamin D geben

Vitamin D kann dem Säugling als Tablette oder als Tropfen gegeben werden.

Babys sicher Vitamin D geben

Das richtige Produkt wählen!

Zur Stärkung der Knochen sollen im ersten Lebensjahr alle Säuglinge Vitamin D bekommen. Doch bei der Gabe wird vieles falsch gemacht: immer wieder kommt es zu Überdosierungen.

Krumme Beine ohne Vitamin D

Vitamin D ist für eine gesunde Entwicklung der Knochen unabdingbar. Es fördert die Kalziumaufnahme und den Einbau des Minerals in das Knochengewebe. Fehlt Vitamin D, droht eine Rachitis. Der Knochen bleibt weich und die Unterschenkel der Kinder verbiegen sich zu den typischen rachitischen O-Beinen.

Säuglinge können ihren Vitamin-D-Bedarf nicht über die Eigenproduktion decken. Auch über die Muttermilch und die Säuglingsnahrung wird meist zu wenig Vitamin D zugeführt. Deshalb empfehlen die Leitlinien eine Vitamin-D-Gabe ab der ersten bis zweiten Lebenswoche. Sie soll bis zum zweiten Frühsommer durchgeführt werden, je nach Geburtsmonat also mindestens ein bis eineinhalb Jahre. Termingeborene Kinder bekommen 400 bis 500 Internationale Einheiten (I.E.) pro Tag, Frühgeborene in den ersten Lebensmonaten bis zu 1.000 I.E. täglich.

Für diese Rachitisprophylaxe gibt es spezielle Vitamin-D-Tropfen oder -Tabletten, die von der Ärzt*in verschrieben werden. Die Tabletten sollen in Wasser gelöst und direkt, also nicht mit der Mahlzeit, verabreicht werden. Tropfen kann man dagegen der Milch oder dem Brei hinzufügen – allerdings erst, wenn dieser abgekühlt ist.

Finger weg von Nahrungsergänzungmitteln

Nahrungsergänzungsmittel mit hoch dosiertem Vitamin D sind überall frei zu bekommen. Diese Produkte sind jedoch für die Rachitisprophylaxe bei Säuglingen gänzlich ungeeignet, betonen Expert*innen der Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ). Denn insbesondere flüssige Präparate bergen das Risiko einer Überdosierung. Es drohen Störungen der Herzfunktion und des Nervensystems, und langfristig kann es zu schweren Nierenproblemen kommen.

Gefährliche Weichgummis

Ebenfalls gewarnt wird vor Vitamin-D-haltigen Weichgummis. Sie sind mit 2.000 I.E. Vitamin D3 pro Stück viel zu hoch dosiert für Kinder. Probepäckchen von Erwachsenen sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sie können mit Gummibärchen verwechselt und gegessen werden – und dadurch zu schweren gesundheitlichen Folgen führen.

Quelle: AKDÄ, Arzneiverordnung in der Praxis

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Kirill Ryzhov / Alamy / Alamy Stock Photos