Gesundheit heute
IGeL: Wo die Grenzen sind
Von der Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Die Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist lang. Im Gegensatz zu gesetzlich festgelegten Diagnoseverfahren und Therapien müssen Patient*inne die IGeL-Leistungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall die Kosten nicht.
Warum die IGeL-Leistungen von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat unterschiedliche Gründe. Einige IGeL-Leistungen haben etwa ihren Nutzen noch nicht ausreichend in Studien unter Beweis gestellt. Andere Leistungen gehen über den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen hinaus, etwa Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste.
Für die Patient*in stellt sich die Frage, wie mit „IGeLnden“ Ärzten umzugehen ist. Wie lässt sich verhindern, dass Patient*innen für unnütze oder teure Angebote bezahlen? Zum einen sollten sich Patient*innen vor ihrer Zustimmung zu einer Igel-Leistung objektiv informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt zu diesem Zweck auch den Igel-Monitor, der einzelne Igel-Leistungen kritisch unter die Lupe nimmt. Zum anderen ist es aber auch wichtig, die Grenzen zu kennen, die das Recht und die ärztlichen Standesorganisationen für „IGeLnde“ Ärzte gezogen haben.
- IGeL-Leistungen dürfen grundsätzlich nicht während einer laufenden Untersuchung oder Behandlung angeboten werden.
- Es gilt als berufswidriges Verhalten, wenn Ärzte unsachliche, unwahre, unseriöse, vergleichende oder täuschende sowie anpreisende und primär auf Werbung abzielende Informationen an ihre Patienten weitergeben. Konkret heißt das:
- Der Arzt darf keine ungerechtfertigten Erwartungen beim Patienten wecken.
- Seine eigene Tätigkeit oder Person darf der Arzt nicht in aufdringlicher Weise hervorheben.
- Verboten ist es außerdem, den Eindruck entstehen zu lassen, bestimmte Behandlungen seien wissenschaftlich erprobt oder völlig ungefährlich.
- Ein Arzt sollte keinerlei Vergleiche, auch keine Kostenvergleiche, zu Kollegen oder deren Behandlungsverfahren herstellen.
- Generell unzulässig ist das Ausnutzen einer Notlage des Patienten.
Wer im Alter gesund und fit sein möchte, sollte sich auch gegen Zoster impfen lassen.
Zoster-Impfung schützt das Gehirn
Jede fünfte Demenz vermeidbar?
Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.
Zosterimpfung für alle ab 60 Jahren empfohlen
Die Impfung gegen Herpes zoster wird in Deutschland allen Personen über 60 Jahren und Über-50-Jährigen mit Immunschwäche oder bestimmten chronischen Erkrankungen empfohlen. Der Totimpfstoff, der zweimal verimpft wird, verringert nicht nur das Risiko, dass eine Gürtelrose auftritt. Kommt es trotz Impfung zu dazu, entwickeln sich seltener schwere Komplikationen wie z. B. die postherpetische Neuralgie.
20 % weniger Demenzkranke
Doch offenbar kann die Zosterimpfung noch mehr. Zwei neuen Studien zufolge schützt sie auch vor Demenz. In der ersten Studie verglich man Menschen über 50 Jahren, die entweder eine Pneumokokken- oder eine Zosterimpfung erhalten hatten. Beeinflussende Faktoren wie Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen wurden in der Analyse berücksichtigt. Das Ergebnis: In der Zoster-Gruppe litten drei Jahre später deutlich weniger Personen an Demenz als in der Pneumokokken-Gruppe. Bei der Lebendimpfung (die heute in Deutschland nicht mehr empfohlen wird) waren es 14 % weniger, beim Totimpfstoff etwa 24 %.
Ein ähnliches Ergebnis brachte eine britische Studie an 80-Jährigen zutage. Darin war die Demenzrate unter den Zoster-Geimpften um etwa 20% niedriger als bei den Senior*innen, die keine Zosterimpfung erhalten hatten.
Verklumpung von Eiweißen verringert
Eine Zosterimpfung kann offenbar jede fünfte Demenzerkrankung verhindern. Dabei scheint der Totimpfstoff effektiver zu sein als der Lebendimpfstoff. Vermutlich schützt die Impfung, indem sie die schädliche Wirkung des Varicella-Zoster-Virus im Gehirn abmildert, hieß es auf der Internationalen Konferenz der Alzheimer-Association in Philadelphia. Das Virus soll z.B. die Verklumpung bestimmter Eiweiße im Gehirn vorantreiben. Außerdem scheint es kleine Vesikel zu produzieren, die sowohl die Gefäße schädigen als auch das Immunsystem dämpfen.
Quelle: SpringerMedizin

