Gesundheit heute

Lebensmittelvergiftungen

Werden insbesondere Milchprodukte und Fleisch nicht ausreichend gekühlt, sind sie Nährböden für unerwünschte Bakterien und Pilze. Diese Organismen produzieren Giftstoffe, die auch durch Erhitzen (teils sogar durch Kochen) nicht vernichtet werden. Nach der Nahrungsaufnahme kommt es zu Vergiftungserscheinungen.

Die häufigsten Erreger sind Salmonellen, die die Mehrzahl der Legehennen in sich trägt. Vornehmlich werden sie über Speisen mit rohen Eiern wie selbst gemachte Tiramisu und Mayonnaise übertragen. Von Mensch zu Mensch hingegen wird das Bakterium Staphylococcus aureus übertragen, der zweithäufigste Verursacher von Lebensmittelvergiftungen. Dieses Bakterium ist vor allem in der Großküchenverpflegung ein Problem.

Anzeichen und Beschwerden

  • Ungefähr drei Stunden nach der Nahrungsaufnahme heftiges Erbrechen und sofort oder später massive Durchfälle
  • Kopf- und Bauchschmerzen
  • Durch den Flüssigkeitsverlust möglicherweise Schockzeichen.

Maßnahmen

Gefahr droht in erster Linie durch den Flüssigkeitsverlust; dieser lässt sich oft nur durch Infusionen ausgleichen. Übersteigen Durchfall und Erbrechen ein bestimmtes Maß, sollte der Betroffene deshalb ins Krankenhaus. Insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern und alten Menschen sollte damit nicht gezögert werden.

  • Vorsichtig Wunschgetränke, Tee oder Mineralwasser verabreichen
  • Falls erforderlich, Schocklage.

Weiterführende Informationen

  • Notrufnummern von Giftinformationszentralen (immer aktuell auf www.giftnotruf.de unter der Rubrik Patienteninfo/Übersicht Giftnotrufe; alle Zentralen sind rund um die Uhr besetzt):
  • Berlin-Brandenburg (030) 19240
  • Bonn (0228) 19240
  • Erfurt (0361) 730730
  • Freiburg (0761) 19240
  • Göttingen (0551) 19240
  • Homburg/Saar (06841) 19240
  • Mainz (06131) 19240
  • München (089) 19240
  • Nürnberg (0911) 3982451
  • Für die Schweiz ist der Giftnotruf in Zürich zuständig: erreichbar über Giftnotruf 145 (ohne Vorwahl) oder (01) 2515151(www.toxi.ch).
  • www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/pilzidx.html – Website der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn: Hier finden Sie Informationen über Pilze.

Von: Dres. med. Katharina und Sönke Müller; Dr. med. Arne Schäffler
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Sicher plantschen im Garten-Pool

Kleine Kinder lassen sich vom höheren Rand eines Framepools nicht aufhalten.

Sicher plantschen im Garten-Pool

Damit kein Unglück passiert

Planschbecken und Framepools sprießen jetzt im Sommer wie Pilze aus dem Boden. Klar, was gibt es für Kinder Schöneres, als im eigenen Garten im Wasser zu plantschen? Damit kein Unglück passiert, sollten Eltern jedoch einige Sicherheitsaspekte beachten.

Ein hoher Rand hält Kinder nicht auf

Jährlich ertrinken bis zu 200 Kleinkinder in Europa, viele davon im heimischen Garten. Denn selbst ein Miniplanschbecken mit wenigen Zentimeter Wassertiefe ist gefährlich für die Kleinen. Rutscht das Kind aus und gerät es mit dem Kopf unter Wasser, kann es leicht ertrinken.

Immer beliebter werden auch die aufstellbaren Framepools. Diese haben einen relativ stabilen Rahmen und erreichen eine Wassertiefe von bis zu einem Meter. Wer glaubt, der hohe Rand schütze Kleinkinder vor dem Ertrinken, irrt. Denn Kinder sind besonders findig darin, überall hin zu gelangen. Schnell haben sie einen Gegenstand an den Rand des Aufstellpools geschoben, klettern daran herauf und drohen, über den Rand ins Wasser zu fallen.

Schwimmhilfen schützen nicht vorm Ertrinken

Wer sich und seinem Nachwuchs im heißen Sommer ungetrübten Badespaß gönnen möchte, sollte deshalb folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen:

  • Den Pool immer so aufbauen, dass er gut sichtbar ist. Auch Sonnenschirme oder Paravents dürfen die Sicht auf die badenden Kinder nicht behindern.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt baden oder plantschen lassen. Kleine Kinder können auch bei niedrigem Wasserstand innerhalb weniger Minuten ertrinken.
  • Schwimmhilfen bieten keinerlei Schutz gegen Ertrinken und ersetzen die Aufsicht durch die Eltern nicht.
  • Kletterhilfen aus der Nähe des Pools entfernen. Dazu gehören z.B. Hocker, Getränkekisten und Gartenstühle- oder -liegen.
  • In größeren Pools oder im Schwimmbad sollten sich Kleinkinder immer in Reichweite (Armlänge!) eines Erwachsenen befinden.
  • Traditionelle Swimmingpools immer mit einem Zaun mit selbstschließender Tür umgeben. Auf diese Weise können Kinder nicht unbemerkt hineingelangen.
  • Sind Pool oder Plantschbecken nicht in Gebrauch, sollten sie kein Wasser enthalten. Wer das Wasser drin lässt, muss im Garten spielende Kleinkinder permanent beaufsichtigen.

Nicht vergessen sollte man auch andere Wasserstellen im Garten. Regentonnen, Gartenteiche oder sogar Vogeltränken können Kleinstkindern schnell zum Verhängnis werden. Wer kleine Kinder im Haus hat, sollte diese Wasserstellen sicher abdecken und Vogeltränken außerhalb der Reichweite von Kindern anbringen.

Quelle: Ökotest

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Anna Brusnicyna/shutterstock.com